ENTERPRISE PLUS ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. MITGLIEDSCHAFTSVORAUSSETZUNGEN

a.     Teilnahmeberechtigung und Anmeldung: Die Mitgliedschaft im Enterprise Plus-Programm („Programm“) von Enterprise steht Einzelpersonen (keinen Unternehmen, Gesellschaften oder anderen juristischen Personen) offen, die mindestens einundzwanzig (21) Jahre alt sind, deren Mitgliedschaft (wie unten definiert) im Programm nicht anderweitig gesetzlich verboten ist und die eine der folgenden Methoden zur Anmeldung als Enterprise Plus-Mitglied (jeweils „Mitglied“, „Sie“ oder „Ihr“) durchführen:

1.     Über das Internet: Besuchen Sie eine Website von Enterprise Rent-A-Car („Enterprise-Website“), klicken Sie auf den Link „Jetzt anmelden“, füllen Sie das Formular „Erstellen Sie Ihr Enterprise Plus-Konto“ aus und lesen und akzeptieren Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem Sie auf die Schaltfläche „Ich stimme zu“ klicken.

2.     Über unsere App: Laden Sie die mobile Anwendung von Enterprise Rent-A-Car („Enterprise-App“) herunter und öffnen Sie sie, tippen Sie auf die Schaltfläche „Beitreten“, füllen Sie das Formular „Enterprise Plus beitreten“ aus und lesen und akzeptieren Sie dann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem Sie auf die Schaltfläche „Ich stimme zu“ klicken.

3.     In einer Filiale: Eröffnen Sie ein Konto über einen Filialmitarbeiter an einem beliebigen Enterprise-Standort in den USA, Kanada, Puerto Rico, Großbritannien, Irland, Deutschland, Frankreich oder Spanien. Rufen Sie anschließend die Enterprise-Website auf, klicken Sie auf den Link „Passwort erstellen und

lesen und akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem Sie auf die Schaltfläche „Ich stimme zu“ klicken.

Mitglieder müssen ihren vollständigen Namen, ihre Adresse, ihr Geburtsdatum, ihre Führerscheindaten und eine eindeutige E-Mail-Adresse angeben, um am Programm teilnehmen zu können. Der vollständige Name setzt sich aus Ihrem Vornamen und Ihrem Familien- oder Nachnamen zusammen. Der vollständige Name des Mitglieds muss mit dem vollständigen Namen auf dem Führerschein des Mitglieds übereinstimmen. Für die Mitgliedschaft sind keine Zahlungen oder andere finanzielle Gegenleistungen erforderlich.

b.     Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Teilnahme am Programm: Indem Sie Mitglied des Programms sind oder bleiben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einlösung von Programmvorteilen, die Vornahme von Reservierungen oder anderen Transaktionen unter Verwendung Ihres Mitgliedskontos, die Anmietung eines Fahrzeugs unter Verwendung Ihres Mitgliedskontos oder anderweitig entscheiden Ihr Mitgliedskonto nicht zu kündigen, erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung einverstanden. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr Konto im Rahmen der geltenden Gesetze auf die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überwachen und zu überprüfen. Das Programm ist ungültig, sofern es gesetzlich verboten oder eingeschränkt ist.

c.     Ein Konto pro Mitglied: Mitglieder dürfen nicht mehr als ein Enterprise Plus-Konto unterhalten. Pro Enterprise Plus-Konto kann nur eine Person registriert sein. Falls unter Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehr als eine Kontonummer derselben Person zugewiesen wird, kann das doppelte Konto gekündigt werden, und Enterprise kann, ist jedoch nicht verpflichtet, Enterprise Plus-Punkte, Qualifizierende Anmietungen und Qualifizierende Mietstage (wie unten definiert) auf das verbleibende Konto zu übertragen (mit Ausnahme von Anmelde- oder anderen Boni, die gemäß den Aktionsbedingungen nur einmal pro Mitglied verdient werden können).

d.     Anmeldedatum: Die Mitgliedschaft im Programm („Mitgliedschaft“) beginnt an dem Tag, an dem das Mitglied eine der Anmeldemethoden abgeschlossen hat („Anmeldedatum“).

1A.       Um den einschlägigen Gesetzen, einschließlich denen des Wohnsitzlandes des Mitglieds, zu entsprechen, vereinbaren die Parteien, dass dieses Programm zusätzlich zu den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten länderspezifischen Änderungen gemäß den diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügten lokalen gesetzlichen Bestimmungen geändert wird.

2. MITGLIEDSKONTO UND AKTIVITÄTSINFORMATIONEN

a.     Kontozugriff und Profilverwaltung: Mitglieder können sich jederzeit auf der Enterprise-Website oder in der Enterprise-App anmelden, um ihre Kontoaktivitäten, ihren Kontostand und ihre Profilinformationen einzusehen und zu verwalten, indem sie sich anmelden und zur Seite „Mein Profil“ navigieren.

 Mitglieder müssen ihr Konto aktivieren, um auf ihre Enterprise Plus-Punkte zugreifen zu können, indem sie online ein Passwort für ihr Konto erstellen.

Anmeldung und Kontoaktivierung: Mitglieder, die sich über einen Filialmitarbeiter anmelden, können die Enterprise-Website besuchen oder auf die Enterprise-App zugreifen, auf der Startseite auf „Passwort erstellen“ klicken, ihre Enterprise Plus-Mitgliedsnummer und ihren Nachnamen eingeben, ein Passwort wählen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und akzeptieren und  um dann die Anmeldung abzuschließen. Mitglieder, die sich auf einer Enterprise-Website oder über die Enterprise-App anmelden, indem sie das Formular „Erstellen Sie Ihr Enterprise Plus-Konto“ ausfüllen, müssen im Rahmen des Online-Anmeldeprozesses ein Passwort erstellen und ihr Konto aktivieren.

3. MITGLIEDSNUMMER: Mitglieder erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine Enterprise Plus-Mitgliedsnummer („Mitgliedsnummer”), die persönlich für das Mitglied bestimmt ist und nicht für Anmietungen durch andere Personen, Unternehmen oder Organisationen als das Mitglied verwendet werden darf. Die Mitgliedsnummer muss bei allen Anmietungen angegeben werden, damit sie für die hier beschriebenen Programmvorteile und Prämien berücksichtigt werden kann.

4. KREDITKARTENDATEN: Mitglieder sind nicht verpflichtet, Kreditkartendaten anzugeben, um sich für das Programm anzumelden, können dies jedoch aus Gründen der Zweckmäßigkeit tun, sofern der Name und die Adresse der Kreditkarte mit den vom Mitglied bei der Anmeldung angegebenen Daten übereinstimmen. Wenn Mitglieder sich dafür entscheiden, Enterprise Kreditkartendaten zur Verfügung zu stellen, erklären sie damit: (a) dass sie die Person sind, deren Name auf der Karte angegeben ist, oder dass sie der autorisierte Nutzer der Karte sind; (b) weisen Enterprise an, alle diese Daten gemäß der geltenden Datenschutzrichtlinie von Enterprise Rent-A-Car zu speichern, wie im Abschnitt „Datenschutz und Datensicherheit” weiter unten beschrieben; und (c) ermächtigen und weisen Enterprise an, alle vom Mitglied angefallenen Mietwagenkosten dieser Kreditkarte zu belasten. Die Kreditkartendaten des Mitglieds werden zum Zeitpunkt der Anmietung automatisch ausgefüllt. Zu ihrer eigenen Sicherheit müssen Mitglieder ihre Kreditkarte dennoch am Schalter zur Überprüfung vorlegen.

5. MITGLIEDSKOMMUNIKATION: Durch die Teilnahme am Programm erklären sich die Mitglieder damit einverstanden, mit Enterprise auf elektronischem Wege zu kommunizieren, es sei denn, Sie kontaktieren uns, um ein gesetzliches Recht auszuüben (in diesem Fall können Sie jede gültige Kommunikationsmethode verwenden). Mitglieder sind verpflichtet, die Enterprise mitgeteilte E-Mail-Adresse auf dem neuesten Stand zu halten, und sind allein dafür verantwortlich. Zu diesem Zweck können Mitglieder ihre E-Mail-Adresse auf der Seite „Mein Profil“ auf einer Enterprise-Website oder in der Enterprise-App aktualisieren. Alle Mitteilungen in elektronischer Form gelten als „schriftlich“ und als spätestens einen (1) Werktag nach Versand eingegangen. Enterprise behält sich das Recht vor, Mitteilungen in Papierform an die letzte bei Enterprise hinterlegte Adresse des Mitglieds zu senden. Die Mitglieder erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Mitteilungen mit rechtlichen, transaktionsbezogenen oder servicebezogenen Informationen per E-Mail an die vom Mitglied angegebene und bei Enterprise hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden können.

6. QUALIFIZIERENDE ANMIETUNGEN UND MIETTAGE

a.     „Qualifizierende Anmietungen“ müssen mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

1)     Eine Anmietung bei einer Enterprise Rent-A-Car-Filiale an teilnehmenden Standorten in den fünfzig (50) Bundesstaaten der Vereinigten Staaten, Kanada, Puerto Rico, Europa, Lateinamerika und der Karibik, Afrika oder im asiatisch-pazifischen Raum, bei der das Mitglied die Zeit und Kilometerleistung (Grundpreis) oder qualifizierende Nebenkosten für einen oder mehrere Miettage bezahlt hat. Eine Anmietung mit einem oder mehreren kostenlosen Miettagen im Rahmen des Programms („Kostenlose Miettage“) gilt als Qualifizierende Anmietung, sofern mindestens ein bezahlter Miettag vorhanden ist. Eine Liste der teilnehmenden Standorte finden Sie unter https://www.enterprise.de/en/car-hire-faqs/us-enterprise-plus/where-can-i-earn-enterprise-plus-points.html

2)     Eine Anmietung bei unserem Partner National Car Rental in den fünfzig (50) Bundesstaaten der Vereinigten Staaten oder Kanada unter Verwendung einer Emerald Club-Nummer, bei der die Enterprise Plus-Mitgliedsnummer des Mitglieds als Präferenz für das Partnerprämienprogramm im Emerald Club-Profil angegeben ist und bei der das Mitglied Zeit- und Kilometergebühren (Grundgebühr) für einen oder mehrere Miettage bezahlt hat. Eine Anmietung mit einem oder mehreren kostenlosen Miettagen im Rahmen des „ ”-Programms gilt als Qualifizierende Anmietung, sofern mindestens ein bezahlter Miettag vorliegt.

b.     „Qualifizierende Miettage” sind Miettage, die mit einer Qualifizierenden Anmietung verbunden sind. Wenn Punkte für einen kostenlosen Miettag eingelöst werden (siehe Abschnitt „Enterprise Plus-Punkte” weiter unten), zählt der kostenlose Miettag als Qualifizierender Miettag, sofern er mit einer Qualifizierenden Anmietung verbunden ist. Beispielsweise zählt eine viertägige Anmietung, die aus zwei bezahlten Miettagen und zwei kostenlosen Miettagen besteht, als eine Qualifizierende Anmietung und vier Qualifizierende Miettage.

c.     Ausnahmen: Qualifizierende Anmietungen umfassen nicht die folgenden Arten von Anmietungen, und für solche Anmietungen können keine Qualifizierenden Miettage gesammelt werden:

1)     Anmietungen, bei denen ein Versicherungs-, Händler-, Karosseriewerkstatt- oder Flottenersatzpreis angewendet wird, unabhängig davon, wer für die Anmietung bezahlt.

2)     Anmietungen, die Teil einer Pauschalreise oder eines Reisepakets waren.

3)     Im Voraus bezahlte Anmietungen, die über einen Dritten gebucht wurden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Online-Reisebüros (OTAs) von Drittanbietern.

4)     Anmietungen bei Enterprise Truck Rental oder Flex-E-Rent, bei denen eine gewerbliche oder behördliche Kontonummer oder Vertragspreise verwendet wurden.

5)     Anmietungen bei Exotic Car Collection von Enterprise-Standorten.

6)     Anmietungen bei Enterprise CarShare oder Car Club Standorten.

d.     Ansprüche aufgrund fehlender Mietaktivitäten: Im Falle fehlender Mietaktivitäten kann ein Mitglied einen Antrag stellen, indem es eine Website von Enterprise besucht, sich anmeldet, auf den Link „Meine Prämien und Vorteile” und dann auf den Link „Fehlende Mietaktivitäten beantragen” klickt. Ansprüche aufgrund fehlender Anmietungen können bis zu sechs (6) Monate nach dem Rückgabedatum der Anmietung geltend gemacht werden. Der vollständige Name im Mitgliederprofil muss mit dem vollständigen Namen auf dem Führerschein des Hauptfahrers im Mietvertrag übereinstimmen. Mitglieder, die innerhalb dieser 6-monatigen Frist keine fehlende Mietaktivität beantragen, verlieren diese Punkte und verzichten auf jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Verfall.

7. MITGLIEDSCHAFTSSTUFEN

a.     Stufen: Mitglieder können je nach Anzahl ihrer Qualifizierenden Anmietungen innerhalb eines Kalenderjahres (Januar bis Dezember) verschiedene Mitgliedschaftsstufen erreichen. Mitglieder können auch Gold- und Platin-Mitgliedschaftsstufen erreichen, basierend auf den Qualifizierenden Miettagen innerhalb eines Kalenderjahres. Zusätzliche Stunden oder Teil-Tagesgebühren (Stundensätze) zählen nicht zu den Qualifizierenden Miettagen. Die Mitgliedschaftsstufen werden wie folgt festgelegt:

Mitgliedschaftsstufe

Qualifizierende Anmietungen

Qualifizierende Miettage

Plus

1-5

-

Silber

6-11

-

Gold

12-23

40-84

Platin

24

85

Zur Bestimmung der anfänglichen Mitgliedschaftsstufe eines Mitglieds werden Anmietungen vom 1. Januar desselben Kalenderjahres bis zum jeweiligen Anmeldedatum des Mitglieds auf die Qualifizierenden Anmietungen und Qualifizierenden Miettage des Mitglieds für das Kalenderjahr angerechnet, in dem sich das Mitglied anmeldet, auch wenn bei der Reservierung keine Mitgliedsnummer angegeben wurde, sofern diese Anmietungen den oben genannten Definitionen für Qualifizierende Anmietungen und Qualifizierende Miettage entsprechen. Nach der Anmeldung zählen nur Anmietungen mit einer zugehörigen Mitgliedsnummer für die Mitgliedschaftsstufe.

b.     Anpassungen: Die Mitgliedschaftsstufe wird während jedes Kalenderjahres auf der Grundlage der Qualifizierenden Anmietungen und Qualifizierenden Miettage angepasst, die dem Mitgliedskonto mit einem Rückgabedatum innerhalb dieses Kalenderjahres gutgeschrieben wurden. Wenn Mitglieder sich für eine neue Mitgliedschaftsstufe qualifizieren, unternimmt Enterprise Schritte, um dem Mitglied neue Materialien zur Mitgliedschaft und zum Programm auf der Grundlage der höheren Mitgliedschaftsstufe zuzusenden. Anfang März jedes Jahres unternimmt Enterprise Schritte, um neue Mitgliedschaftsmaterialien an Mitglieder zu senden, deren Qualifizierende Anmietungen im vorangegangenen Kalenderjahr nicht ausreichten, um ihre Mitgliedschaftsstufe aufrechtzuerhalten.

c.     Check-ins nur für Mitglieder: Mitglieder haben Zugang zu speziellen Check-ins nur für Mitglieder an teilnehmenden Enterprise Rent-A-Car-Standorten, die sich hauptsächlich an großen Flughäfen befinden.

d.     Vorteile der Mitgliedschaftsstufe: Nach Erreichen einer „Elite-Mitgliedschaftsstufe” (d. h. Silber-, Gold- oder Platin-Stufe) hat ein Mitglied bis Februar des auf das Kalenderjahr der Qualifizierung folgenden Jahres („Programmjahr”) sowie für weitere 12 Monate Anspruch auf die entsprechenden Vorteile der Mitgliedschaftsstufe. Ein Mitglied, das sich beispielsweise am 1. Oktober für die Gold-Mitgliedschaft qualifiziert, erhält die Vorteile bis Februar des folgenden Kalenderjahres sowie für weitere 12 Monate, also insgesamt 17 Monate lang.

 Zusätzliche Vorteile für die Silber-, Gold- und Platin-Mitgliedschaftsstufe sind wie folgt:

Enterprise Plus-Vorteil

Beschreibung

Kostenlose Upgrade-Gutscheine für eine Fahrzeugklasse pro Programmjahr

Anfang März oder kurz nach Erreichen einer höheren Mitgliedschaftsstufe erhalten Mitglieder die folgende Anzahl an Gutscheinen für ein Upgrade um eine Fahrzeugklasse (bis zu einem Fahrzeug der Oberklasse), die bei allen teilnehmenden Enterprise Rent-A-Car-Standorten für kostenpflichtige Anmietungen gültig sind und je nach Verfügbarkeit am Schalter eingelöst werden können, abhängig von ihrer Mitgliedschaftsstufe:

 

Silber: Ein (1) Gutschein pro Programmjahr

Gold: Zwei (2) Gutscheine pro Programmjahr

Platin: Vier (4) Gutscheine pro Programmjahr

 

Um einen solchen Gutschein einzulösen, müssen sich Mitglieder online in ihr Konto einloggen, den Gutschein ausdrucken und ihn bei der Einlösung einem Mitarbeiter der Enterprise-Filiale vorlegen.

 

8. ENTERPRISE PLUS-PUNKTE

a.     Punkte sammeln bei qualifizierten Anmietungen: Mitglieder erhalten einen (1) Punkt für jeden qualifizierten US-Dollar („USD“) (wie unten definiert), den sie für eine qualifizierte Anmietung mit einem Rückgabedatum am oder nach dem Anmeldedatum ausgeben. Bei Anmietungen außerhalb der Vereinigten Staaten wird die Währung zum Zeitpunkt der Rückgabe der Anmietung unter Verwendung der Bloomberg-Devisenkurse, die unter http://www.bloomberg.com/markets/currencies/cross-rates/ abgerufen werden können, oder einer anderen von uns von Zeit zu Zeit schriftlich angegebenen Quelle in USD umgerechnet.

b.     „Qualifizierende USD-Ausgaben“ sind definiert als Zeit- und Kilometerpauschale (Grundpreis), bezahlte Upgrades und zusätzliche Extras (wie GPS, Skiträger, Dachgepäckträger) abzüglich aller Rabatte oder Gutschriften; ausgenommen sind alle anfallenden Steuern und Zuschläge, Kfz-Zulassungsgebühren, Flughafengebühren, Versicherungskosten, Kraftstoffkaufoptionen und Betankungskosten. Die für eine Qualifizierende Anmietung gesammelten Punkte werden auf die nächste ganze Zahl der Qualifizierenden USD-Ausgaben aufgerundet.

 Silber-, Gold- und Platin-Mitglieder erhalten zusätzliche Punkte für Qualifizierende Anmietungen wie folgt:

·       Silber-Mitglieder: 10 % Punktebonus auf qualifizierte USD-Ausgaben

·       Gold-Mitglieder: 15 % Punktebonus auf qualifizierte Ausgaben in USD

·       Platin-Mitglieder: 20 % Punktebonus auf qualifizierte Ausgaben in USD

c.     Ausnahmen: Für Qualifizierende Anmietungen, die mit Unternehmens-IDs für Unternehmenskonten verbunden sind, bei denen Mitarbeiter keine mit Prämienprogrammen verbundenen Punkte sammeln können, werden keine Punkte gutgeschrieben. Es werden auch keine Punkte für ermäßigte Anmietungen von Mitarbeitern von Enterprise oder einer seiner Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder Lizenznehmern oder deren Familienangehörigen oder Freunden, die Anspruch auf einen Mitarbeiterrabatt haben, gutgeschrieben.

d.     Ablauf: Für Mitglieder mit Wohnsitz in einem anderen Land als Österreich, Dänemark, Deutschland oder Spanien verfallen die Punkte und werden bei Eintritt des früheren der folgenden Ereignisse gelöscht: (i) Beendigung der Mitgliedschaft aus irgendeinem Grund oder (ii) Inaktivität für einen Zeitraum von 36 aufeinanderfolgenden Monaten. Für Mitglieder mit Wohnsitz in Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland oder Spanien verfallen die Punkte und werden bei Eintritt des früheren der folgenden Ereignisse ungültig: (i) bei Kündigung durch Enterprise aus wichtigem Grund (jedoch nicht aus Zweckmäßigkeit) sofort zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder (ii) bei Inaktivität für einen Zeitraum von 36 aufeinanderfolgenden Monaten.

e.     Punktetransfers: Mitglieder können, wie von Enterprise nach eigenem Ermessen festgelegt, zwischen 100 und 20.000 Punkte auf ein anderes Enterprise Plus-Mitglied mit positivem Status übertragen. Pro Kalenderjahr ist maximal ein (1) Transfer von einem Enterprise Plus-Konto und maximal ein (1) Transfer auf ein Enterprise Plus-Konto zulässig. Um einen Punktetransfer zu erhalten, muss das Konto des empfangenden Mitglieds vor dem Transfer aktiviert sein. Die übertragenen Punkte unterliegen dem Verfallsdatum, das mit dem Punktestand auf dem Enterprise Plus-Konto des Empfängers verbunden ist, oder drei (3) Monaten ab dem Datum der Übertragung, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Dieses Datum kann um 36 Monate verlängert werden, sofern das empfangende Mitglied vor Ablauf des Verfallsdatums einen (1) oder mehrere Punkte für eine qualifizierende Punktesammelaktion sammelt. Sobald Punkte auf das Konto eines anderen Mitglieds übertragen wurden, kann die Übertragung nicht mehr rückgängig gemacht werden.

9. KOSTENLOSE MIETTAGE; EINSCHRÄNKUNGEN

a.     Einlösung von Kostenlosen Miettagen: Mitglieder können Enterprise Plus-Punkte für Kostenlose Miettage bei Enterprise Rent-A-Car an teilnehmenden Standorten in den 50 US-Bundesstaaten, Kanada, Puerto Rico, Europa, Lateinamerika und der Karibik, Afrika und im asiatisch-pazifischen Raum einlösen, die im Voraus auf einer Enterprise-Website oder über die Enterprise- App gebucht wurden.

b.     Ausnahmen: Kostenlose Miettage können nicht für die folgenden Arten von Anmietungen eingelöst werden: (a) Einweganmietungen außerhalb der USA und Kanadas, bei denen der Abhol- und Rückgabeort nicht identisch sind; (b) Anmietungen, bei denen ein Versicherungs-, Händler-, Karosseriewerkstatt- oder Flottenersatzpreis gilt, unabhängig davon, wer für die Anmietung bezahlt; (c) Anmietungen, die Teil einer Pauschalreise oder eines Reisepakets waren; (d) im Voraus bezahlte Anmietungen, die über Internetseiten, eine Enterprise-Website oder die Enterprise-App gebucht wurden; (e) ermäßigte Anmietungen durch Mitarbeiter von Enterprise und deren Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder Lizenznehmern oder deren Familienangehörige oder Freunde, die Anspruch auf einen Mitarbeiterrabatt haben; (f) Anmietungen bei Enterprise Truck Rental und Flex-E-Rent; (g) Anmietungen bei Exotic Car Collection von Enterprise; oder (h) Enterprise CarShare oder Car Club.

Es kann vorkommen, dass ein Enterprise Rent-A-Car-Standort von einem Mitglied verlangt, die Verfügbarkeit telefonisch zu erfragen. In diesen Fällen können Kostenlose Miettage nicht eingelöst werden, da sie über eine Enterprise-Website oder die Enterprise-App eingelöst werden müssen. Kostenlose Miettage können nicht für Anmietungen eingelöst werden, die über Enterprise-Niederlassungen, Reisebüros oder andere Buchungskanäle als die Enterprise-Website oder die Enterprise-App gebucht wurden.

c.     Maximale Anzahl an Kostenlosen Miettagen pro Anmietung: Punkte können für bis zu sieben (7) kostenlose Miettage bei einer einzigen Anmietung eingelöst werden.

d.     Anzahl der Punkte pro Kostenlosem Miettag: Die für jeden Kostenlosen Miettag erforderlichen Punkte variieren je nach Kombination aus Abholort, Fahrzeugklasse und Mietdauer. Mitglieder können ermitteln, wie viele Punkte sie für jede potenzielle Anfrage/Reservierung einlösen müssen, indem sie auf eine Enterprise-Website oder die Enterprise-App zugreifen, sich als Mitglied anmelden, den Mietort, die Abhol- und Rückgabetermine und -zeiten eingeben und dann auf dem Fahrzeugauswahlbildschirm „Punkte einlösen” auswählen. Die Punkte werden nach erfolgreicher Einlösung der Anfrage/Reservierung automatisch vom Konto des Mitglieds abgezogen.

e.     Bedingungen: Prämien für Kostenlose Miettage gelten nur für den Grundpreis (Zeit und Kilometerleistung). Im EWR und in der Schweiz können Prämien für Kostenlose Miettage für inklusive Produkte gelten, die zum Zeitpunkt der Reservierung angegeben werden. Kostenlose Miettage sind nicht übertragbar. Die Nutzung von Kostenlosen Miettagen befreit Mitglieder nicht von (i) zusätzlichen Stunden- oder Kilometerzuschlägen; (ii) Steuern, Abgaben, Nutzungsgebühren oder anderen von der Regierung auferlegten, genehmigten oder zugelassenen Zuschlägen oder Weiterberechnungen; (iii) Lizenzrückerstattungsgebühren, Flughafengebühren und Konzessionsrückerstattungsgebühren; (iv) Servicegebühren und Entgelte; (v) Fahrzeugzulassungsgebühren; und (vi) Schadensverzicht, Kosten für optionale Versicherungsprodukte, Kraftstoffkosten, optionale Upgrades, Gebühren für minderjährige Fahrer, Kindersitze oder andere optionales Zubehör. Die Zahlung für jeden dieser Posten liegt in der alleinigen Verantwortung des Mitglieds.

f.      Wert eines Kostenlosen Miettages: Der Wert eines Kostenlosen Miettages variiert je nach Anmietung. Um den Wert des Kostenlosen Miettages zu berechnen, ermittelt Enterprise den durchschnittlichen Tagesgrundpreis (Zeit und Kilometer) anhand der Berechnung des längsten Zeitraums im Rahmen der Qualifizierenden Anmietung (z. B. täglich, wöchentlich oder monatlich) und dividiert diesen durch die Anzahl der Miettage in diesem Zeitraum. Beispiel: Bei einer zweitägigen Anmietung mit einem täglichen Grundpreis (Zeit und Kilometerleistung) von 36,00 $ und einer zusätzlichen Stundengebühr von 12 $ beträgt der Gesamtgrundpreis (Zeit und Kilometerleistung) (36,00 $ x 2) + 12 $ = 84,00 $ / 2 Tage = 42 $; daher werden 42 $ für einen kostenlosen Miettag gutgeschrieben. Bei einer sechstägigen Anmietung erhält das Mitglied einen Wochenpreis. Wenn der wöchentliche Grundpreis (Zeit und Kilometerleistung) 250 $ beträgt, wird der durchschnittliche Tagespreis mit 250 $ / 6 Tage = 41,67 $ berechnet, der für einen Kostenlosen Miettag gutgeschrieben wird.

g.     Änderungen und Stornierungen: Zu jedem Zeitpunkt vor dem Abholtermin der Anmietung können Mitglieder die Reservierung für die Einlösung eines Kostenlosen Miettages auf der Enterprise-Website oder in der Enterprise-App ändern oder stornieren. Bei Stornierungen vor dem Abholtermin der Anmietung wird die entsprechende Anzahl von Punkten, die für die Einlösung des/der Kostenlosen Miettage(s) verwendet wurde, automatisch wieder auf das Konto des Mitglieds gutgeschrieben. Bei Änderungen werden je nach Art der Änderung Punkte automatisch dem Konto des Mitglieds gutgeschrieben oder davon abgezogen. Wenn für eine geänderte Einlösung zusätzliche Punkte erforderlich sind und das Mitglied nicht über genügend Punkte verfügt, um die neue Reservierung abzuschließen (basierend auf den bereits für die Reservierung eingelösten Punkten zuzüglich eines eventuellen zusätzlichen Punktguthabens), hat das Mitglied die Möglichkeit, die bestehende Reservierung unverändert beizubehalten, die Reservierung zu stornieren oder die Reservierung für eine Einlösung zu ändern, die auf der Grundlage des bestehenden Punktguthabens des Mitglieds möglich ist.

h.     Nichterscheinen und Kurzaufenthalte: Bei Anmietungen mittels eingelöster Punkte, die am Abholtag nicht abgeholt wurden (ein „Nichterscheinen”) oder bei Anmietungen mittels eingelöster Punkte, die vor dem geplanten Rückgabetermin zurückgegeben wurden (ein „Kurzaufenthalt”), werden die Punkte nicht automatisch zurückerstattet. Stattdessen muss ein Mitglied, das bei einer Anmietung nicht erschienen ist oder einen Kurzaufenthalt hatte, die Website von Enterprise besuchen, sich anmelden und dann zu „Meine Prämien und Vorteile“ und anschließend zu „Punkte erneut einzahlen“ gehen, um innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem geplanten Abholtermin eine vollständige oder teilweise Rückerstattung (je nach Fall) für die nicht genutzte Anmietung zu beantragen. Mitglieder, die innerhalb dieser 6-monatigen Frist keine Rückerstattung beantragen, verlieren diese Punkte und verzichten auf jegliche Ansprüche oder Rechte im Zusammenhang mit diesem Verfall gegenüber Enterprise.

10. ZUSÄTZLICHE PROGRAMMBEDINGUNGEN

a.     Kündigung: Die Mitgliedschaft kann von Enterprise jederzeit aus beliebigen Gründen durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden, es sei denn, geltendes Recht verlangt eine sofortige Kündigung oder Deaktivierung ohne Vorankündigung. Das Recht des Mitglieds, seine Mitgliedschaft aus Zweckmäßigkeitsgründen zu kündigen, bleibt davon unberührt. Die Kündigung wird mit der Mitteilung an das gekündigte Mitglied unter Verwendung der hierin beschriebenen Methoden wirksam. Ohne Einschränkung der Rechte von Enterprise, die Mitgliedschaft eines Mitglieds aus beliebigen Gründen zu kündigen, sind im Folgenden Beispiele für Umstände aufgeführt, unter denen Enterprise die Mitgliedschaft eines Mitglieds kündigen kann: (i) Enterprise ist der Ansicht, dass das Mitglied gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einen anderen Vertrag mit Enterprise verstoßen hat, zu verstoßen versucht hat oder in Kürze verstoßen wird; (ii) Ihr Konto war nach unserem alleinigen Ermessen über einen längeren Zeitraum inaktiv; oder (iii) wir stellen fest, dass es für uns wirtschaftlich nicht mehr rentabel ist, das Programm aufrechtzuerhalten. Wenn Sie versuchen, Enterprise Plus-Punkte oder Kostenlose Miettage auf betrügerische Weise zu nutzen, zu sammeln oder zu übertragen, können wir (nach unserem alleinigen und uneingeschränkten Ermessen): (a) alle Enterprise Plus-Punkte und/oder Kostenlosen Miettage von Ihrem Konto löschen; und/oder (b) Ihre Enterprise Plus-Mitgliedschaft kündigen.

b.     Auswirkungen der Kündigung: Im Falle einer Kündigung eines Mitglieds mit Wohnsitz in Österreich, Dänemark und Deutschland bleiben die vom Mitglied gesammelten Enterprise Plus-Punkte für den im Abschnitt „Enterprise Plus-Punkte” angegebenen Zeitraum gültig. Punkte im Zusammenhang mit einer Mietreservierung, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung vorgenommen wurde, werden dem Konto des Mitglieds gutgeschrieben und verfallen gemäß den Bestimmungen im Abschnitt „Enterprise Plus-Punkte”. Abgesehen davon können bei Beendigung Ihrer Mitgliedschaft aus irgendeinem Grund (sei es durch Sie oder durch Enterprise) alle nicht genutzten Enterprise Plus-Punkte, Kostenlosen Miettage, Upgrades für eine Fahrzeugklasse und alle anderen angesammelten, aber nicht eingelösten Vorteile im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft verfallen und werden nicht wiederhergestellt, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. Enterprise ist nicht verpflichtet, einen Barwert oder eine Entschädigung für solche verfallenen Vorteile zu leisten.

c.     Keine Garantie: Die Mitgliedschaft garantiert Ihnen nicht, dass Sie Fahrzeuge von Enterprise oder seinen verbundenen Unternehmen mieten können. Alle Anmietungen unterliegen der Verfügbarkeit und den geltenden Qualifikations- und Mietbedingungen . Beispielsweise kann das Mindest- oder Höchstalter für die Anmietung je nach Land variieren. Darüber hinaus sind alle Reservierungsanfragen unverbindlich. Für Mitglieder kann es eine Strafgebühr für Nichterscheinen geben; darüber hinaus sind Enterprise und seine verbundenen Unternehmen nicht verpflichtet, reservierte Fahrzeuge verfügbar zu halten.

d.     Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Programms können sich im Laufe der Zeit ändern und erweitern. Soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet gesetzlicher Rechte behält sich Enterprise das einseitige Recht vor, Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Programms nach eigenem Ermessen jederzeit durch schriftliche Mitteilung zu ändern oder anderweitig zu ergänzen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden kann Enterprise, ist jedoch nicht verpflichtet, formell oder administrativ:

(i)             diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise zu ändern, zu ergänzen und/oder neu zu formulieren,
(ii)           alle Merkmale des Programms, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geltende Schwellenwerte oder alle im Rahmen des Programms erzielbaren Werte oder Vorteile, zu modifizieren, zu ändern oder umzuwandeln und/oder
(iii)          das Programm mit einem oder mehreren anderen Programmen, die von Enterprise oder seinen verbundenen Unternehmen verwaltet werden, zu kombinieren oder gemeinsam zu verwalten.
Wenn Enterprise diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, wird Enterprise das Mitglied mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der Änderung benachrichtigen. Gegebenenfalls hat das Mitglied die Möglichkeit, während dieser Benachrichtigungsfrist alle angesammelten Vorteile zu nutzen oder seine Mitgliedschaft zu kündigen, vorbehaltlich geltender Gesetze.
e.     Einschränkungen: Das Programm ist für Einzelpersonen und nicht für Unternehmen gedacht. Mitglieder können Punkte für beliebige persönliche oder geschäftliche Zwecke verwenden. Für die Zwecke der Verwaltung des Programms gilt es als betrügerisch und missbräuchlich, wenn Mitglieder ein einziges Enterprise Plus-Konto zum Sammeln von Punkten für Unternehmenszwecke nutzen. Es verstößt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn ein Mitglied seine Mitgliedsnummer an Dritte weitergibt, um Punkte für Anmietungen zu sammeln oder einzulösen, oder wenn eine Anmietung im Namen des Mitglieds ohne dessen Anwesenheit durchgeführt wird.
f.      Art der Prämien und Vorteile: Das Programm ist ein Treueprämienprogramm. Alle im Rahmen dieses Programms gesammelten Prämien oder sonstigen Vorteile, einschließlich Enterprise Plus-Punkten und Upgrades auf eine höhere Fahrzeugklasse, sind kein Eigentum des Mitglieds und können nicht gegen Bargeld oder andere Geldwerte eingelöst werden.
g.     Geistiges Eigentum: „Enterprise Plus“, „Enterprise“ und alle damit verbundenen Marken, Logos und Dienstleistungsmarken sowie die Inhalte, die Struktur und die Funktionen des Programms sind das ausschließliche Eigentum von Enterprise Holdings, Inc., der Muttergesellschaft von Enterprise, oder deren Tochtergesellschaften, und nichts in den Programmbedingungen oder durch die Anmeldung oder Teilnahme des Mitglieds am Programm ist so auszulegen, dass stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise eine Lizenz, ein Interesse oder ein Recht an einem der vorgenannten Elemente gewährt wird.
h.     Vertragsparteien: Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Enterprise Plus-Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Mitglied und EAN Services, LLC, 600 Corporate Park Drive, St. Louis, Missouri 63105, geschlossen, wenn das Mitglied in einem teilnehmenden Land außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz, einschließlich der Vereinigten Staaten und Kanadas, ansässig ist. Für Mitglieder mit Wohnsitz in teilnehmenden Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), des Vereinigten Königreichs und der Schweiz werden die Enterprise Plus-Geschäftsbedingungen zwischen den Mitgliedern, die sich bei Enterprise Plus anmelden, und EAN Data ServicesEnterprise Rent-A-Car UK Limited, Enterprise House, Vicarage Road, Surrey, Egham TW20 9FB, geschlossen, die für alle rechtlichen ZweckeDatenschutzzwecke in dem EWR, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz als Datenverantwortlicher fungiert. (Sowohl EAN Data ServicesEnterprise Rent-A-Car UK Limited als auch EAN Services, LLC werden im Folgenden in ihrer jeweiligen Funktion gemeinsam als „Enterprise“, „uns“ oder „wir“ bezeichnet. Enterprise kann unter https://enterprise.custhelp.com/app/ask kontaktiert werden.
i.      Verwaltung: Enterprise kann das Programm direkt verwalten oder die Verwaltung ganz oder teilweise an eines oder mehrere seiner verbundenen Unternehmen delegieren. Im Zusammenhang mit der Verwaltung des Programms behalten sich Enterprise und seine verbundenen Unternehmen das Recht vor, Ihr Enterprise Plus-Konto mit anderen Konten, die Sie im Rahmen eines oder mehrerer von Enterprise oder seinen verbundenen Unternehmen betriebener Treueprogramme unterhalten, zusammenzufassen, zu fusionieren oder auf andere Weise zu verknüpfen.
j.      Abtretungen und Übertragungen: Enterprise kann seine Rechte oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Benachrichtigung an Sie ganz oder teilweise an Dritte, einschließlich seiner verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger, abtreten, übertragen oder delegieren. Sie dürfen Ihre Rechte oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Enterprise nicht abtreten, übertragen oder delegieren, und jeder Versuch einer Abtretung oder Delegation ohne diese Zustimmung ist null und nichtig.
k.     Höhere Gewalt: Enterprise haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder für Unterbrechungen oder Stornierungen von Programmvorteilen, Prämien oder Dienstleistungen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitsunterbrechungen, Unterbrechungen der Lieferkette, staatliche Maßnahmen oder Systemausfälle.
l.      Datenschutz und Datensicherheit: Für die Zwecke der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), der britischen DSGVO sowie des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz ist die Enterprise Rent-A-Car UK Limited der Datenverantwortliche für Mitglieder mit Wohnsitz im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz.
a.         Alle Informationen, die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung zum Programm oder in sonstiger Verbindung mit dem Programm bereitgestellt werden, unterliegen den Datenschutzrichtlinien von:

·         EAN Data Services UK Limited für Mitglieder mit Wohnsitz im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz;

EAN Services, LLC, für alle anderen MitgliederEnterprise Datenschutzrichtlinie, die unter www.enterprise.com und (für Mitglieder mit Wohnsitz in Kanada) unter www.enterprise.cahttps://privacy.ehi.com/en-us/home.html (die „Datenschutzrichtlinien“Datenschutzrichtlinie”) verfügbar sindist und den Datenschutzgesetzen der jeweiligen Gerichtsbarkeit unterliegen. EAN Services, LLC oder, im Falle von Mitgliedern mit Wohnsitz im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz, EAN Data Services UK Limited behaltenEnterprise behält sich das Recht vor, eine oder beide Datenschutzrichtliniendie Datenschutzrichtlinie von Zeit zu Zeit zu ändern. Im Falle einer Änderung der Datenschutzrichtlinie werden die Mitglieder in der in der geltenden Datenschutzrichtlinie festgelegten Weise benachrichtigt. Wenn ein Mitglied mit einer der Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie nicht einverstanden ist, kann es seine Teilnahme am Programm jederzeit kündigen. Im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) ist EAN Data Services UK Limited der Datenverantwortliche für Mitglieder mit Wohnsitz im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz.
m.    Geltendes Recht: Für Mitglieder mit Wohnsitz außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs, der Schweiz und Kanadas unterliegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Gesetzen des Bundesstaates Missouri und werden entsprechend ausgelegt, ohne dass Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen (des Bundesstaates Missouri oder einer anderen Gerichtsbarkeit) zur Anwendung kommen, die zur Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit führen würden. Für Mitglieder mit Wohnsitz in Kanada unterliegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Gesetzen der Provinz, in der das Mitglied seinen Wohnsitz hat, und den dort geltenden Gesetzen Kanadas. Für Mitglieder mit Wohnsitz im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz unterliegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Gesetzen des Landes, in dem das Mitglied seinen Wohnsitz hat.
n.     Streitbeilegung – Obligatorische Schiedsvereinbarung für Mitglieder mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten oder Kanada
                  i.     DIESE BESTIMMUNG GILT NICHT FÜR EINWOHNER DER PROVINZ QUEBEC, FÜR DIE DAS VERBRAUCHERSCHUTZGESETZ (QUEBEC) GILT, ODER FÜR EINWOHNER DER PROVINZ BRITISH COLUMBIA, FÜR DIE DAS GESETZ ÜBER GESCHÄFTSPRAKTIKEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ GILT. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, VERZICHTEN SIE UND WIR GEMÄSS DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN AUF UNSER RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN ODER DIE TEILNAHME AN EINER SAMMELKLAGE. SIE UND WIR VEREINBAREN, ALLE ANSPRÜCHE, KONFLIKTE ODER STREITIGKEITEN JEGLICHER ART („ANSPRÜCHE”) GEGENÜBER EINANDER, DIE SICH AUS DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT IN VERBINDUNG STEHEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT UNSEREN PRODUKTEN UND DIENSTLEISTUNGEN, DER KOMMUNIKATION VON MIT IHNEN, GEBÜHREN, WERBUNG ODER MIETFAHRZEUGEN. Diese Streitbeilegungsklausel ist weit auszulegen und gilt für alle Ansprüche, die auf Verträgen, unerlaubten Handlungen, Gesetzen oder anderen Rechtsgrundlagen beruhen, sowie für alle Ansprüche, die vor, während oder nach Beendigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden sind. Für die Zwecke dieser Streitbeilegungsklausel umfasst „Sie“ auch Ihre Vertreter, Begünstigten oder Rechtsnachfolger oder alle Personen, die in Ihrem oder deren Namen handeln, und „wir“, „uns“ oder „unser“ umfasst auch alle unsere Mitarbeiter, Vertreter, verbundenen Unternehmen, Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, Begünstigten, Rechtsnachfolger und Lieferanten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsere Dienstleister und Marketingpartner. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, VEREINBAREN SIE UND WIR, DASS KEINE ANSPRÜCHE IM RAHMEN EINER SAMMELKLAGE, EINER PRIVATEN GENERALSTAATSANWALTSKLAGE ODER EINER ANDEREN VERTRETUNGSKLAGE ODER EINES ANDEREN VERTRETUNGSVERFAHRENS VERFOLGT ODER BEIGELEGT WERDEN, DASS KEIN SCHIEDSGERICHT FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER ANSPRÜCHE AUF SAMMELKLAGEBASIS, KOLLEKTIVEN ODER KONSOLIDIERTEN GRUNDLAGE ENTSCHEIDEN KANN UND DASS KEINE REGELN ODER ANDERE VERFAHREN FÜR GRUPPEN- ODER KOLLEKTIVE SCHIEDSVERFAHREN ANWENDUNG FINDEN. Sie und wir vereinbaren jedoch, dass entweder Sie oder wir eine Einzelklage vor einem für geringfügige Forderungen zuständigen Gericht mit gültiger Zuständigkeit erheben können, vorausgesetzt, dass die Klage vor diesem Gericht verbleibt (mit Ausnahme einer Berufung gegen das Urteil des Gerichts für geringfügige Forderungen), nur in Ihrem Namen oder gegen Sie erhoben wird und nicht Teil einer Sammelklage, einer privaten Generalstaatsanwaltsklage oder einer anderen repräsentativen oder kollektiven Klage ist. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, vereinbaren Sie und wir, dass Sie eine Einzelklage vor dem zuständigen Gericht erheben können.
                ii.     Verfahren: Sie oder wir, je nach Fall, müssen eine schriftliche Streitigkeitsmitteilung („Mitteilung”) mit einer Beschreibung (a) der Art und Grundlage der Forderung und (b) der angestrebten Abhilfe an die andere Partei, je nach Fall senden. Wenn Sie in den Vereinigten Staaten wohnen, ist die Mitteilung an uns zu richten an: CT Corporation, 208 S LaSalle, Suite 814, Chicago, IL 60604; wenn Sie in Kanada ansässig sind, sollte die Mitteilung an uns gerichtet werden an: Baker & McKenzie LLP, Brookfield Place, Suite 2100, 181 Bay Street (PO Box 874), Toronto (Ontario) Kanada M5J 2T3 (in beiden Fällen „Mitteilungsadresse”). Wenn Sie und wir die Forderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung beilegen können, kann Sie beschließen, ein Schiedsverfahren einzuleiten, indem Sie einen Antrag auf ein Schiedsverfahren bei der American Arbitration Association („AAA“) gemäß deren Verbraucher-Schiedsgerichtsordnung stellen, wenn Sie in den Vereinigten Staaten wohnen, oder beim International Centre for Dispute Resolution Canada („ICDR Canada“) gemäß dessen kanadischer Schiedsgerichtsordnung, wenn Sie in Kanada wohnen. Ansprüche werden gemäß den Verbraucher-Schiedsgerichtsregeln der AAA oder den kanadischen Schiedsgerichtsregeln des ICDR Canada, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten, in der durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von geänderten Fassung entschieden. Ein einzelner Schiedsrichter wird gemäß den Handelsschiedsgerichtsregeln der AAA oder den kanadischen Schiedsgerichtsregeln des ICDR Canada ausgewählt, je nachdem, welche Regeln anwendbar sind. Der Schiedsrichter führt etwaige Anhörungen per Telefon- oder Videokonferenz durch und nicht in persönlicher Anwesenheit, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet auf Antrag von Ihnen oder uns, dass eine persönliche Anhörung angemessen ist. Persönliche Anhörungen finden an einem Ort statt, der für Sie und uns angemessen günstig ist, wobei unsere Reisemöglichkeiten und andere relevante Umstände von gebührend berücksichtigt werden. Wenn Sie und sich nicht auf einen Ort einigen können, wird dieser von der AAA oder ICDR Canada, je nach Anwendbarkeit, oder vom Schiedsrichter festgelegt. Die Regeln der AAA sind online unter www.adr.org verfügbar. Die kanadischen Schiedsgerichtsregeln der ICDR Canada sind unter www.icdr.org/icdrcanada verfügbar. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, dürfen weder Sie noch wir noch ein Schiedsrichter die Existenz, den Inhalt oder die Ergebnisse einer Streitigkeit oder eines Schiedsverfahrens ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sowohl von Ihnen als auch von uns offenlegen.
               iii.     Befugnisse des Schiedsrichters: Bei Schiedsverfahren vor der AAA ist der Schiedsrichter an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Bundesgesetz über Schiedsverfahren („FAA“) und die Verbraucherschiedsgerichtsordnung der AAA gebunden. Bei Schiedsverfahren vor dem ICDR Canada ist der Schiedsrichter an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geltenden Schiedsgerichtsgesetze und die kanadischen Schiedsgerichtsregeln des ICDR Canada gebunden. Der Schiedsrichter ist nicht befugt, Ansprüche zusammenzufassen oder zu konsolidieren oder über zusammengefasste und konsolidierte Ansprüche zu entscheiden. Der Schiedsrichter hat die ausschließliche Befugnis, alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Umfang, der Auslegung, der Anwendbarkeit, der Durchsetzbarkeit oder der Entstehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Frage, ob sie ungültig sind, zu entscheiden. Sie und wir vereinbaren, dass die Entscheidung und der Schiedsspruch des Schiedsrichters endgültig und bindend sind und vor jedem zuständigen Gericht gemäß dem FAA oder den geltenden kanadischen Schiedsgerichtsgesetzen bestätigt oder angefochten werden können. Der Schiedsrichter kann denselben Schadenersatz und Rechtsbehelf wie ein Gericht zusprechen, jedoch nur zugunsten eines einzelnen Klägers, unabhängig davon, ob Sie oder wir.
               iv.     Schiedsgerichtskosten: Sie sind für Ihren Anteil an den Schiedsgerichtskosten (z. B. Anmelde-, Verwaltungsgebühren usw.) verantwortlich, jedoch nur bis zur Höhe der Anmeldegebühren, die Ihnen entstehen würden, wenn die Ansprüche vor Gericht geltend gemacht würden. Wir übernehmen alle zusätzlichen Schiedsgerichtskosten. Sie sind für alle anderen Kosten/Gebühren verantwortlich, die Ihnen im Rahmen des Schiedsverfahrens entstehen, z. B. Anwaltskosten, Kosten für Sachverständige usw. Sie sind nicht verpflichtet, uns Gebühren zu erstatten, es sei denn, der Schiedsrichter stellt fest, dass der Inhalt Ihrer Forderung(en) oder die beantragte Abhilfe unseriös ist. Wenn der Schiedsrichter zu einer solchen Feststellung gelangt, regeln die AAA-Regeln oder die ICDR Canada Canadian Arbitration Rules, je nach Anwendbarkeit, die Zahlung aller Gebühren, und wir können angemessene Anwaltskosten geltend machen. Wir übernehmen alle Gebühren und Kosten, zu deren Zahlung wir gesetzlich verpflichtet sind.
                v.     Anwendbares Recht und Durchsetzung:
·       WENN SIE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN WOHNHAFT SIND – Ungeachtet der Bestimmungen in diesem Abschnitt wird diese Streitbeilegungsklausel im Rahmen einer zwischenstaatlichen Transaktion getroffen und unterliegt dem FAA, 9 U.S.C. §§ 1-16. Sollte ein Teil dieser Streitbeilegungsklausel als ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden oder sich als nicht auf eine Klage anwendbar erweisen, bleibt der Rest dieser Streitbeilegungsklausel in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Sollte die Verzichtsklausel für Sammelklagen als nicht durchsetzbar angesehen werden, müssen alle Sammelklagen vor einem zuständigen Gericht verhandelt werden.
·       WENN SIE IN KANADA WOHNHAFT SIND – Ungeachtet der Bestimmungen in diesem Abschnitt gilt für diese Streitbeilegungsklausel das innerstaatliche Schiedsgerichtsgesetz des Gerichtsbezirks der Provinz oder des Territoriums, in dem Sie wohnen, und regelt, ob eine Klage einem Schiedsverfahren unterliegt. Sollte ein Teil der Streitbeilegungsklausel als ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden oder für eine Klage nicht gelten, bleibt der Rest dieser Streitbeilegungsklausel in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
o.     Streitbeilegung – Alle anderen Mitglieder: Für Mitglieder mit Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanadas unterliegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Landes, in dem das Mitglied seinen Wohnsitz hat, für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.

Lokale gesetzliche Bestimmungen

Zum Zwecke der Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Enterprise Plus-Programms (die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) an die geltenden Gesetze des Landes, in dem das Mitglied seinen Wohnsitz hat, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie folgt geändert:

Mitgliedsland

Details

Kanada

  1.       Abschnitt 10.d wird vollständig gestrichen und wie folgt ersetzt:

 

Wenn Enterprise diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, wird Enterprise das Mitglied mindestens dreißig (30) Tage – bzw. im Fall der Provinz Québec sechzig (60) Tage – vor Inkrafttreten der Änderung benachrichtigen. Gegebenenfalls hat das Mitglied die Möglichkeit, während dieser Benachrichtigungsfrist alle angesammelten Vorteile zu nutzen oder seine Mitgliedschaft zu kündigen, vorbehaltlich der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

Frankreich

 

  2.       Der Zusatz „wie von Enterprise nach eigenem Ermessen festgelegt“ wird aus dem ersten Satz von Abschnitt 8.e bezüglich Punktübertragungen gestrichen.

 

  3.       Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Ihre Mitgliedschaft gelten, und der englischen Version, hat die englische Version Vorrang, vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

  4.       Die Parteien erkennen an, dass die Befugnis von Enterprise, eine Mitgliedschaft jederzeit mit oder ohne Grund zu kündigen, allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich einer angemessenen Kündigungsfrist unterliegt. Darüber hinaus behält das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft gemäß Abschnitt 10a zu kündigen, was zur Klarstellung vom Mitglied elektronisch an Enterprise mitgeteilt werden kann. Die Parteien erkennen an, dass Frankreich ein Rechtsgebiet ist, in dem die Kündigung durch Enterprise mit dem Erhalt der Kündigungsmitteilung durch das Mitglied wirksam wird.

 

  5.       In Bezug auf die Befugnis von Enterprise, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Abschnitt 10.d zu ändern, und die Verpflichtung, die Mitglieder mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten dieser Änderungen zu informieren, wird Enterprise den Mitgliedern auch eine Mitteilung zukommen lassen, in der die Arten von Änderungen beschrieben werden, die auftreten können, damit die Mitglieder deren Auftreten, Umfang und Auswirkungen vorhersehen können. Für Mitglieder mit Wohnsitz in Frankreich treten Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Programms nur in Kraft, wenn das Mitglied seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Das Recht von Enterprise, die Mitgliedschaft oder das Programm gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen, bleibt jedoch bestehen.

 

  6.       Das Mitglied erkennt an, dass Enterprise seine Rechte oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie in Abschnitt 10.j dargelegt, jederzeit nach vorheriger Ankündigung an Dritte – einschließlich verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger – übertragen oder abtreten kann, sofern Ihre Rechte dadurch nicht eingeschränkt werden.

 

  7.       Abschnitt 10.k wird vollständig gestrichen und wie folgt ersetzt:

 

Enterprise haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder für Unterbrechungen oder Stornierungen von Programmvorteilen, Prämien oder Dienstleistungen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitsunterbrechungen, Unterbrechungen der Lieferkette, staatliche Maßnahmen oder Systemausfälle, sofern diese die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einstufung als höhere Gewalt nach geltendem Recht erfüllen.

 

  8.       Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass Sie in Bezug auf Beschwerden oder Stellungnahmen, die gemäß Abschnitt 10.o an den Kundendienst gerichtet werden, nur für Frankreich, wenn unser Kundendienst nicht innerhalb einer angemessenen Frist von sechzig (60) Tagen antwortet, jede alternative Streitbeilegungsmethode in Anspruch nehmen können, einschließlich der Mediation gemäß den Bedingungen in Titel I von Buch VI des französischen Verbrauchergesetzbuches. Die Mediation kann durch Kontaktaufnahme mit einem Mediator eingeleitet werden, der in dem von der Commission d'évaluation et de contrôle de la médiation de la consommation (CECMC) geführten offiziellen Register aufgeführt ist. Sie behalten sich das Recht vor, die Mediation anzunehmen oder abzulehnen, und im Falle einer Mediation steht es jeder Partei frei, das vom Mediator vorgeschlagene Ergebnis anzunehmen oder abzulehnen.   

 

 

Deutschland

 

1.        Die Parteien erkennen an, dass Enterprise Ihnen, wenn es Ihren Antrag annimmt, eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft im Programm zusendet und Ihnen eine Kopie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellt (die über die Website von Enterprise zugänglich sein kann), woraufhin Sie und Enterprise an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden sind.

 

2.        Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Ihre Mitgliedschaft gelten, und der englischen Version, hat die englische Version Vorrang, vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

3.        Der folgende Wortlaut wird als neuer letzter Satz zu Abschnitt 1.c (Ein Konto pro Mitglied) hinzugefügt: „Wenn Enterprise Plus-Punkte, Qualifizierende Anmietungen und Qualifizierende Miettage nicht auf das verbleibende Konto übertragen werden, wird das Mitglied benachrichtigt und erhält eine Nachfrist, um die angesammelten Vorteile einzulösen.“

 

4.        Der folgende Wortlaut wird als neuer letzter Satz zu Abschnitt 7.b (Anpassungen) hinzugefügt: „In diesem Fall wird das Mitglied automatisch auf die darunterliegende Stufe herabgestuft.“

 

5.        Nur für Deutschland und wie in Abschnitt 8.e beschrieben, vereinbaren und erkennen die Parteien an, dass Folgendes dem geltenden Recht in Deutschland unterliegt: Übertragene Punkte behalten entweder das Ablaufdatum, das mit dem Punktestand im Enterprise Plus-Konto des Empfängers verbunden ist, oder verfallen drei (3) Monate nach dem Übertragungsdatum, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Diese Gültigkeitsdauer kann auf bis zu 36 Monate verlängert werden, sofern das empfangende Mitglied vor Ablauf der ursprünglichen Gültigkeitsdauer mindestens einen (1) Punkt durch eine qualifizierende Aktivität verdient. Sobald Punkte auf das Konto eines anderen Mitglieds übertragen wurden, ist die Übertragung endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.

 

6.        Die Parteien erkennen an, dass das Recht von Enterprise, eine Mitgliedschaft jederzeit mit oder ohne Grund zu kündigen, allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich einer angemessenen Kündigungsfrist unterliegt.

 

7.        Die Parteien vereinbaren und erkennen hiermit an, dass ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Abschnitt 10.d vor der Umsetzung einer als wesentlich erachteten Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihre ausdrückliche Zustimmung eingeholt wird. Eine „wesentliche” Änderung in diesem Zusammenhang bedeutet eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – insbesondere in Bezug auf die Art und den allgemeinen Umfang der vereinbarten Leistungen oder die Laufzeit und Kündigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen –, die zu unserem Vorteil wirkt und das zuvor festgelegte Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung zu Ihrem Nachteil erheblich verändert oder der Ausführung eines völlig neuen Vertrags nahekommt. Eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund einer Gesetzesänderung, eines rechtskräftigen Gerichtsurteils oder einer einstweiligen Verfügung stellt keine „wesentliche” Änderung dar.

 

Spanien

 

1.      Im Falle eines Widerspruchs zwischen der für Ihre Mitgliedschaft geltenden Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der englischen Fassung hat die englische Fassung Vorrang, vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

2.      In Bezug auf die Befugnis von Enterprise, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Abschnitt 10(d) zu ändern, und die Verpflichtung, die Mitglieder mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten dieser Änderungen zu informieren, wird Enterprise den Mitgliedern auch eine Mitteilung zukommen lassen, in der die Arten von Änderungen beschrieben werden, die auftreten können, damit die Mitglieder deren Auftreten, Umfang und Auswirkungen vorhersehen können.

 

3.      Die Parteien erkennen an, dass die Befugnis von Enterprise, eine Mitgliedschaft jederzeit mit oder ohne Grund zu kündigen, allen geltenden gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich einer angemessenen Vorankündigung einer solchen Kündigung unterliegt.

 

4.      Die Parteien nehmen die optionalen Anforderungen des spanischen Rechts zur Kenntnis, wonach vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens gemäß dem Organgesetz 1/2025 Verhandlungen unter Verwendung „geeigneter Mittel zur Streitbeilegung (ADR)” geführt werden müssen. Die Parteien haben sich dennoch dafür entschieden und vereinbart, das in Abschnitt 10.o der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Streitbeilegungsverfahren zu befolgen.

 

Irland

  1.     Der Verweis in Abschnitt 10.c auf den Begriff „Strafgebühr für Nichterscheinen” wird hiermit gestrichen und durch „Gebühr für Nichterscheinen” ersetzt.

 

  2.     Die Parteien erkennen an, dass die Befugnis von Enterprise, eine Mitgliedschaft jederzeit mit oder ohne Grund zu kündigen, allen geltenden gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich einer angemessenen Kündigungsfrist unterliegt.

 

Vereinigtes Königreich

 

  1.     In Bezug auf das Recht von Enterprise, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Abschnitt 10(d) zu ändern, und die Verpflichtung, die Mitglieder mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten dieser Änderungen zu informieren, wird Enterprise den Mitgliedern auch eine Mitteilung zukommen lassen, in der die Arten von Änderungen beschrieben werden, die auftreten können, damit die Mitglieder deren Auftreten, Umfang und Auswirkungen vorhersehen können.

 

  2.     Die Parteien erkennen an, dass Verweise auf „höhere Gewalt“ in Abschnitt 10.k der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und an anderer Stelle Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Enterprise einschließen sollen.