Details zur Station
Kosice International Airport
Letecka 41
Kosice, SK, 041 75
Öffnungszeiten und Services
Sonntag | 07:00 AM - 09:00 PM |
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Montag | 07:00 AM - 09:00 PM |
Dienstag | 07:00 AM - 09:00 PM |
Mittwoch | 07:00 AM - 09:00 PM |
Donnerstag | 07:00 AM - 09:00 PM |
Freitag | 07:00 AM - 09:00 PM |
Samstag | 07:00 AM - 09:00 PM |
Der Mietschalter befindet sich in Gehweite im Terminal A. Bitte begeben Sie sich zum Schalter. Sie finden ihn in der Ankunftshalle des Terminals. Der Schalter befindet sich gut sichtbar auf der linken Seite der Ankunftshalle.
Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Mietvoraussetzungen erfüllen. Weitere Fahrer können an jeder Mietstation sowie jederzeit während der Anmietung hinzugefügt werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 36,90 EUR (inkl. MwSt.) pro Anmietung.
An dieser Vermietstation ist eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Eine zusätzliche Gebühr von 60 EUR (inkl. MwSt.) fällt für Abholungen außerhalb der Öffnungszeiten an. Bitte begeben Sie sich zur vereinbarten Zeit zum Mietschalter, um Ihren Mietwagen abzuholen.
Fahrzeuge können außerhalb der Öffnungszeiten dieser Vermietstation zurückgegeben werden. Bitte parken Sie das Fahrzeug im für die Rückgabe von Mietfahrzeugen vorgesehenen Bereich. Vergewissern Sie sich, dass das Fahrzeug verriegelt ist, und stellen Sie sicher, dass Sie alle persönlichen Gegenstände an sich genommen haben, bevor Sie den Schlüssel im Rückgabekasten deponieren. Die Verantwortlichkeit des Mieters für das Fahrzeug und die Mietgebühren enden erst nach der Inspektion des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter während der Geschäftszeiten der Station. Für die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Mieter im Alter von 21 bis 23 Jahren sind nur berechtigt, Kleinstwagen, Kleinwagen und Kompaktwagen anzumieten. Das Mindestalter für die Anmietung von Fahrzeugen aller anderen Kategorien beträgt 24 Jahre. Die Gebühr für junge Fahrer beträgt 36,90 EUR (inkl. MwSt.) pro Anmietung und gilt für alle Mieter, die bei der Abholung 21 bis 24 Jahre alt sind.
Außerhalb der Slowakei dürfen Fahrzeuge nur in folgenden Ländern gefahren werden: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik und Ungarn. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Filiale über seine Absicht, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren. Außerhalb der Slowakei ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die örtlichen Straßenverkehrsgesetze, Fahrzeugnormen und -anforderungen eingehalten werden und dass die obligatorische Sonderausstattung mitgeführt wird. Bei Fahrten im Ausland ist der Kunde auch für die Zahlung der anfallenden Mautgebühren oder Vignetten verantwortlich.
Grenzüberschreitungsgebühr 1 in Höhe von 35 EUR ohne MwSt./43,05 EUR (inkl. MwSt.) für 30 Tage für Reisen in die Tschechische Republik sowie nach Polen, Ungarn und Österreich.
Grenzüberschreitungsgebühr 2 in Höhe von 60 EUR ohne MwSt./73,80 EUR (inkl. MwSt.) für 30 Tage für Reisen nach Slowenien, Kroatien, Deutschland und in die Schweiz. Durch Zahlung dieser Gebühr sind auch Reisen in die Tschechische Republik, nach Polen, Ungarn und Österreich erlaubt. Sie wird ausschließlich und nicht zusätzlich zur Grenzüberschreitungsgebühr 1 erhoben.
Grenzüberschreitungsgebühr 3 in Höhe von 100 EUR ohne MwSt./123 EUR (inkl. MwSt.) für 30 Tage für Reisen nach Luxemburg, Belgien, in die Niederlande und nach Dänemark. Durch Zahlung dieser Gebühr sind auch Reisen in die Tschechische Republik und die Schweiz, nach Slowenien, Kroatien, Deutschland, Polen, Ungarn und Österreich erlaubt. Sie wird ausschließlich und nicht zusätzlich zu den Grenzüberschreitungsgebühren 1 und 2 erhoben.
Grenzüberschreitungsgebühr 4 in Höhe von 170 EUR ohne MwSt./209,10 EUR (inkl. MwSt.) für 30 Tage für Reisen nach Frankreich und Italien. Durch Zahlung dieser Gebühr sind auch Reisen in die Tschechische Republik, die Niederlande und die Schweiz, nach Polen, Ungarn, Österreich, Slowenien, Kroatien, Deutschland, Luxemburg, Belgien und Dänemark erlaubt. Sie wird ausschließlich und nicht zusätzlich zu den Grenzüberschreitungsgebühren 1, 2 und 3 erhoben.
Grenzüberschreitungsgebühr 5 in Höhe von 350 EUR ohne MwSt./430,50 EUR (inkl. MwSt.) für 30 Tage für Reisen nach Spanien, Portugal, Schweden und Norwegen. Durch Zahlung dieser Gebühr sind auch Reisen in die Tschechische Republik, die Niederlande und die Schweiz, nach Frankreich, Italien, Polen, Ungarn, Österreich, Slowenien, Kroatien, Deutschland, Luxemburg, Belgien und Dänemark erlaubt. Sie wird ausschließlich und nicht zusätzlich zu den Grenzüberschreitungsgebühren 1, 2, 3 und 4 erhoben.
Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar. Es gilt eine Gebühr von 1.230,00 EUR (inkl. MwSt.).
Die Haftungsbeschränkung (CDW) reduziert die Haftung des Mieters bei Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs sowie bei Diebstahl oder versuchtem Diebstahl des Fahrzeugs. Ist die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter bis zum vollen Marktwert des Fahrzeuges. Wenn die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Buchung enthalten ist, kann sie optional erworben werden.
Wenn in der Reservierung enthalten oder bei Kauf beträgt die Selbstbeteiligung 1.000,00 EUR für alle Fahrzeugklassen. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung/Diebstahl eines Fahrzeugs fällig.
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp- oder Verwahrungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.
Diese Station bietet einen Abhol- und Lieferservice an, der nur Firmenkunden zur Verfügung steht. Fahrzeuge können während der Geschäftszeiten der Station geliefert und abgeholt werden. Um eine Lieferung oder Abholung zu vereinbaren, müssen Kunden mindestens 72 Stunden vor der gewünschten Lieferung/Abholung eine E-Mail unter customer.service@enterprise.sk an die Station senden. Lieferung/Abholung gilt erst als vereinbart, wenn der Kunde von der Station eine schriftliche Bestätigung erhält. Die Gebühren für diesen Service variieren je nach Ort und Zeitpunkt der Lieferung/Abholung und werden dem Kunden nach der ersten Anfrage per E-Mail mitgeteilt.
Wenn Sie während Ihrer Anmietung entstandene Schäden an einem gemieteten Fahrzeug besprechen oder diese anfechten möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail-Adresse damages@ehiglobal.sk.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an der Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweganmietungen an. Einweganmietungen im In- und Ausland sind an ausgewählten Stationen zulässig und müssen zum Zeitpunkt der Abholung im Voraus gebucht oder genehmigt worden sein. Die Gebühr für Einweganmietungen variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Gebühr für Einweganmietungen wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Alle Fahrzeuge werden vollgetankt bereitgestellt.
Als Kunde können Sie wählen, wie Sie den Kraftstoff bezahlen möchten.
Option 1 – Kraftstoff im Voraus bezahlen
Bei dieser Option kann der Mieter eine Tankfüllung bei der Anmietung bezahlen und das Auto mit leerem Tank zurückgeben. Nicht genutzter Kraftstoff wird nicht zurückerstattet.
Option 2 – Wir tanken auf
Mit dieser Option kann der Mieter Enterprise nach der Rückgabe mit dem Ausgleich des verbrauchten – aber nicht ersetzten – Kraftstoffs beauftragen. Der Preis pro Liter wird in der Mietvereinbarung angegeben und es gilt eine zusätzliche Tankgebühr von 11,07 EUR (inkl. MwSt.).
Option 3 – Sie tanken auf
Mit dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben und so zusätzliche Kraftstoffkosten vermeiden.
Alle Informationen auf dieser Seite sind eine kurze Zusammenfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters, die in jeder Niederlassung in der Slowakei verfügbar sind. Der Vermieter sendet Ihnen den vollständigen Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Anfrage auch per E-Mail zu. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an customer.service@enterprise.sk.
All major credit cards, issued by either American Express, Mastercard, Visa and Diners Club are accepted. All cards presented must be in the renter's name. Digital cards (Apple Pay/Google Pay etc.), prepaid cards, cash and debit cards are not accepted as methods of payment. A security deposit plus the estimated cost of the rental will be taken at the time of rental. The deposit is 400 EUR for all vehicle categories or 800 EUR if Collision Damage Waiver (CDW) is not included or purchased.
Die Pannenhilfe ist eine optionale Deckung, die vom Mieter ausgewählt werden kann. Die Pannenhilfe übernimmt die Kosten für Hilfe vor Ort und für das Abschleppen, falls das Problem nicht vor Ort behoben werden kann. Die Pannenhilfe steht täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem Gebiet der Slowakei zur Verfügung.
Die Pannenhilfe gilt nicht für Falschbetankung, Ersatzschlüssel oder einen leeren Kraftstofftank. Sie müssen alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bedingungen für Anmietungen einhalten, um die Vorteile der Basis-Pannenhilfe zu nutzen.
Im Falle eines mechanischen Defekts des Mietfahrzeugs ohne Verschulden des Mieters steht der Pannenhilfeservice allen Mietern kostenlos zur Verfügung. Dieser Service schließt den Abschleppdienst und die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs ein.
Die Pannenhilfe umfasst nicht die Erstattung für Pannenhilfeleistungen und/oder ähnliche Dienstleistungen, die der Kunde selbst mit einem externen Anbieter (einem Dritten) vereinbart hat.
All drivers must present a full valid driving license. Electronic or digital driving licenses are not accepted. In addition, all renters must present a valid photo ID such as a passport or government-issued photo ID.
A valid credit card in the renter's name with sufficient available funds must be presented upon collection of the vehicle.
If the driving licence is issued by a country outside the European Union, an International Driving Permit issued by a government body or government appointed entity is required. Renters are advised to check whether local authorities require foreign drivers to present an International Driving Permit to avoid the risk of potential fines. Customers with licences from countries who are not members of the European Union and have not acceded, seceded or ratified the 1968 Vienna Convention on Road Traffic or the 1949 Geneva Convention on Road Traffic are not able to rent a vehicle.
Please note that we reserve the right to request additional ID or conduct further identification checks if needed, which may include an identity check with an external organisation.
Ein Zusatzhaftpflichtschutz (Haftpflichtversicherung) ist gesetzlich vorgeschrieben und in allen Preisen enthalten. Dieser Schutz bietet dem Mieter und allen autorisierten Fahrern eine Deckung von bis zu 1,25 Mio. EUR gegen Sachschäden. Außerdem bietet der Zusatzhaftpflichtschutz eine Deckung von 1,25 Mio. EUR gegen Körperverletzung einschließlich Tod. Die beiden Deckungssummen können nicht kombiniert werden, um eine insgesamt höhere Deckungssumme zu erreichen.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.