Öffnungszeiten und Services
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All additional drivers must meet all rental requirements. All additional drivers must appear at the rental counter and present their driver's license. Additional drivers can be added to the contract at any rental location within the same country and at any time during the rental. An additional driver fee of 6 EUR per day applies. The maximum fee is 60.00 EUR.
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten:
Alle Stationen, die eine Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten anbieten, besitzen einen Rückgabekasten für die Rückgabe der Fahrzeugschlüssel. Wird der Schlüssel in den Rückgabekasten eingeworfen, ist die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten gebührenfrei. Das Mietfahrzeug sollte vor der Vermietstation abgestellt und die Fahrzeugschlüssel und -unterlagen in den Rückgabekasten geworfen werden.
Das Mindestalter für Fahrzeugklassen: Kleinstwagen, Kleinstwagen Elite, Kleinwagen, Kleinwagen Spezial, Kompaktklasse, Kompaktklasse Spezial, Kompaktwagen Kombi, Kompakt SUV, Kompaktklasse-Cabrio, Mittelklassewagen, Mittelklasse SUV, Standardklasse, Oberklasse Standardwagen, Standardklasse Kombi, Standardklasse Transporter, Premiumklasse, Oberklasse Transporter, Premiumklasse SUV, Premiumklasse Cabrio, Oberklasse SUV, Luxusklasse, Luxusklasse Transporter, Mittelklasse Elite liegt bei 18 Jahren mit Ausnahme der Fahrzeugklasse Luxusklasse Elite, bei der das Mindestalter 25 Jahre beträgt.
Das Höchstalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 80 Jahren. Für Fahrer im Alter von 18–20 Jahren und 70–80 Jahren wird eine Gebühr von 40,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Anmietung erhoben.
Bei grenzüberschreitenden Fahrten zwischen EU-Ländern (einschließlich der Schweiz und Großbritannien) wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR (inkl. MwSt.) erhoben. Für Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Serbien, Mazedonien und den Kosovo sowie jedes Nicht-EU-Land (ausgenommen die Schweiz und Großbritannien) wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR pro Anmietung (inkl. MwSt.) für die grenzüberschreitende Nutzung erhoben. Bei Fahrten durch EU- und Nicht-EU-Länder (ausgenommen die Schweiz und Großbritannien) fallen beide Gebühren für grenzüberschreitende Fahrten an. Die Grüne Karte deckt das gemietete Fahrzeug mit einer Basisversicherung (TPI) ab, solange sich das Fahrzeug innerhalb der Grenzen des Landes befindet, für das die Grüne Karte ausgestellt ist. Im Ausland stehen Ihnen ein Pannendienst oder ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Ausnahme: Der 10 km lange Transit von Split nach Dubrovnik durch Bosnien und Herzegowina ist gebührenfrei.
The Collision Damage Waiver (CDW) is an optional service and reduces the renter's liability in the event of damage to the vehicle when no responsible third party is identified.
If CDW is not included in the reservation, it is available for purchase at the rental counter. If CDW is not included in the rental or CDW is declined, the renter will be liable for the total cost of damages to the vehicle or the full value of the vehicle in case of damage.
If purchased or included in the rental, the excess is:
900,00 EUR for the vehicle categories Mini and Economy;
1100,00 EUR for the vehicle category Compact;
1350,00 EUR – 2000,00 EUR for Intermediate and Standard vehicles;
2000,00 EUR - 3000,00 EUR for all Passenger Vans and all Commercial Vans;
and 2,500–5,500 EUR for all Premium and Luxury vehicles.
The excess will be charged every time a vehicle is damaged. Before purchasing CDW, it is advisable to determine if the renter's personal coverage is adequate to cover damage, theft, loss of revenue, administration fees, diminishment of value, and any towing, storage or impound fees. If CDW is declined, the renter will be required to pay these charges and to seek compensation through their carrier of personal coverage. The Collision Damage Waiver (CDW) is not insurance.
Bei Reservierung oder Abholung sollte sich der Kunde mindestens 24 Stunden vor Abholung des Fahrzeugs an den Vermietungsagenten wenden. Die Gebühr pro Service beträgt 25,00 EUR.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: technical-support@autobenussi.hr, 00385953366000
Einweganmietungen: Einweganmietungen sind für alle Fahrzeugklassen und zwischen allen Mietstationen in Kroatien sowie zu ausgewählten internationalen Stationen gegen eine zusätzliche Rückgabegebühr möglich. Bitte kontaktieren Sie unsere Reservierungsabteilung unter +385 99 7330862, um weitere Informationen über Einweg-Routen und die damit verbundenen Gebühren zu erhalten.
Als Kunde können Sie entscheiden, wie Sie bei der Rückgabe des Fahrzeugs für den Kraftstoff oder das Aufladen eines Elektrofahrzeugs bezahlen.
Kraftstoff- und Elektrofahrzeugrichtlinie an Stationen außerhalb von Flughäfen:
Sie können das Fahrzeug bis zu dem Kraftstoff- oder Ladestand auftanken oder aufladen, den es bei der Anmietung hatte.
Wenn Sie das Fahrzeug nicht bis zum gleichen Kraftstoff- oder Ladestand auftanken oder aufladen möchten, wird Ihnen der örtliche Preis berechnet, der in der Regel über dem lokalen Kraftstoffpreis oder Kilowattstundenpreis liegt. Ein voller Tank oder ein voll aufgeladenes Elektrofahrzeug ist nicht garantiert.
Kraftstoff- und Elektrofahrzeugrichtlinie an Flughafenstationen:
Sie können das Fahrzeug bis zu dem Kraftstoff- oder Ladestand auftanken oder aufladen, den es bei der Anmietung hatte. Wenn Sie das Fahrzeug nicht bis zum gleichen Stand auftanken oder aufladen möchten, wird Ihnen der örtliche Preis berechnet, der in der Regel über dem lokalen Kraftstoffpreis oder Kilowattstundenpreis liegt.
Hinweis: Die Benzinpreise und Kilowattstundenpreise variieren je nach der Region, in der Sie das Fahrzeug mieten. Ein über 80 % aufgeladenes Elektrofahrzeug gilt als vollständig aufgeladen.
ERGÄNZENDE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (SUPPLEMENTARY LIABILITY INSURANCE, SLI): HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (GESETZLICH VORGESCHRIEBEN): KOSTENLOS. DECKUNGSGRENZEN: A) VERLETZUNG ODER TOD EINES DRITTEN BIS ZU € 2.000.000, B) SACHSCHÄDEN DRITTER € 150.000.
Kreditkarten von Visa, Discover, American Express, Diners und MasterCard werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Bei der Abholung werden die geschätzten Mietkosten von der Kreditkarte abgebucht und auf dieser wird ein Betrag in Höhe der Kaution blockiert. Die Kaution wird von der Bank des Karteninhabers wieder freigegeben, nachdem sie über die Rückgabe des Fahrzeugs benachrichtigt wurde.
Höhe der Kaution und Fahrzeugkategorie:
700,00 EUR für Kleinstwagen und Kleinwagen
900,00 EUR für Kompaktklasse und kleine Transporter
1100,00 EUR für Kompaktklasse-Cabrio, Mittelklasse und Standardklasse mit Schaltgetriebe
1300,00 EUR für Standardwagen mit Automatik, Standard- SUV und Transporter; Mittelklasse, Standardklasse und Full Size Transporter
1600,00 EUR für Premiumklasse und Oberklasse SUV
2000,00 EUR für Mittelklasse Elite Elektro und große Personentransporter
2500,00 EUR für Premiumklasse Cabrio und Luxusklasse Elite
Debitkarten und Bankkarten werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.
Kostenlose Nummer für Pannenhilfe rund um die Uhr: +385 72 606 606
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Elektronische oder digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Alle Mieter müssen zudem einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder staatlich ausgestellten Personalausweis. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist. Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung etwaiger Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.
Die ergänzende Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und wird kostenfrei angeboten. Deckungslimit bei Personenschaden oder Tod Dritter bis zu 2.000.000 EUR sowie bei Sachschäden am Eigentum Dritter bis zu 150.000 EUR.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.