Öffnungszeiten und Services
| Sonntag | - |
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| Montag | 08:00 AM - 06:00 PM |
| Dienstag | 08:00 AM - 06:00 PM |
| Mittwoch | 08:00 AM - 06:00 PM |
| Donnerstag | 08:00 AM - 06:00 PM |
| Freitag | 08:00 AM - 06:00 PM |
| Samstag | 09:00 AM - 12:00 PM |
Für jeden zusätzlichen Fahrer wird eine Gebühr von 10,00 EUR pro Tag erhoben.
Alle Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Fahrer unter 25 Jahren dürfen nur Autos und SUVs der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse sowie Transporter mieten. Darüber hinaus fällt eine Gebühr für minderjährige Fahrer von 20,00 EUR pro Tag an. An Flughafen- und Bahnhofstationen beträgt die Gebühr 25,00 EUR pro Tag. Fahrer über 25 Jahren dürfen alle Fahrzeuge mieten, mit Ausnahme von elektrischen Luxus-Fahrzeugen, bei denen das Mindestalter 30 Jahre beträgt.
Fahrzeuge können in Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden, Norditalien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und Spanien gefahren werden. Fahrzeuge können auch in Kroatien, Süditalien, dem Vatikan, San Marino, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn gefahren werden, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW, Land Rover, Jaguar. Elektrische Luxus-Elite-Fahrzeuge können nicht für grenzüberschreitende Fahrten gemietet werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Für alle grenzüberschreitenden Reisen gelten die folgenden zusätzlichen Gebühren. Flughäfen und Bahnhöfe 6,24 EUR pro Tag. Alle anderen Standorte 5,00 EUR pro Tag. Die maximale Gebühr beträgt 10 Tage. Die Preise beinhalten Steuern und Gebühren.
Die Haftungsbeschränkung (DW) reduziert die Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird. Wenn die Haftungsbeschränkung (DW) nicht in der Reservierung enthalten ist, übernimmt der Mieter die volle Haftung für das Fahrzeug, kann aber optional die Haftungsbeschränkung (DW) erwerben, um die anwendbare Selbstbeteiligung auf null zu reduzieren. Beim Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) am Flughafen München reduziert sich die Selbstbeteiligung wie folgt:
Wenn die Haftungsbeschränkung (DW) in der Reservierung enthalten ist (oder am Flughafen München erworben wird), beträgt die Selbstbeteiligung bei allen Auto- und SUV-Kategorien der Größen Kleinstwagen, Kleinwagen und Kompaktwagen 1.200,00 EUR. Bei Mittelklassewagen, Standardwagen, Kleinbusse und kleine Transporter beträgt die Selbstbeteiligung 1.400,00 EUR. Bei Oberklassewagen und Fahrzeugen der Premiumklasse, großen Kleinbussen, großen SUVs sowie Fahrzeugen der Luxusklasse Elite Elektro beträgt die Selbstbeteiligung 1.700,00 EUR. Bei mittelgroßen und großen Transportern beträgt die Selbstbeteiligung 1.500,00 EUR. Die Selbstbeteiligung wird für jedes einzelne Schadenereignis in Rechnung gestellt.
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (DW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (DW) ist keine Versicherung.
Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte an unsere Schadensersatzabteilung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an schaden@em.com oder telefonisch unter 0049 (0) 61 96 7853255.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für One-Way-Anmietungen an. Die One-Way-Gebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der One-Way-Gebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden. Wird ein Fahrzeug nicht an der auf dem Mietticket angegebenen Station zurückgegeben, wird eine ungeplante One-Way-Gebühr von 100,00 € erhoben.
Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist eine optionale Abdeckung, die die jeweiligen Selbstbeteiligungskosten der Haftungsbeschränkung für alle Fahrzeuge auf null reduziert.
Wenn der Selbstbeteiligungsschutz (EP) in der Reservierung nicht bereits enthalten ist, kann dieser erworben werden.
Vor dem Erwerb des Selbstbeteiligungsschutzes (EP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird der Selbstbeteiligungsschutz (EP) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten der Haftungsbeschränkung zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist keine Versicherung.
Wenn der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums keinen Kraftstoff kauft und das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums (wie in der Mietvereinbarung angegeben) zurückgibt, ist er verpflichtet, eine Betankungsgebühr zu zahlen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Differenz zwischen dem in der Mietvereinbarung eingetragenen Kraftstoffstand und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Fahrzeugs multipliziert mit dem in der Station angezeigten Kraftstoffpreis. Nicht verbrauchter oder überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.
Bei Elektrofahrzeugen, deren Ladestand bei der Rückgabe niedriger ist, als der Ladestand zu Beginn der Mietzeit (wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben), eine Wiederaufladegebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl der Kilowattstunden, die für die Aufladung des Fahrzeugs erforderlich sind, um die Differenz zwischen dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen und dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfassten Ladezustand auszugleichen, multipliziert mit dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen Preis pro Kilowattstunde zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr, wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben. Nicht verbrauchte oder überschüssige Ladung wird nicht erstattet.
When you return the vehicle, we recommend that you remain present until the vehicle is inspected by the Rental Company. You may have to wait during busy times.
Unless otherwise provided in the Rental Agreement, you will remain responsible for the Vehicle’s condition until a member of our staff or an authorized third party has inspected the Vehicle’s condition, but no longer than (a) one (1) hour after the return if returned to the agreed return location within office hours, or (b) two (2) hours after the start of the next business day if returned out-of-hours to the agreed return location with out-of-hours return facilities.
If there is any change in condition of the rental vehicle which exceeds normal wear and tear then this will be recorded by the Rental Company on a written post rental inspection report a copy of which will be provided to you. For more information on damage dispute resolution, see the Damage Dispute Policy.
When you complete the rental agreement you will be required to present a valid credit or debit card as security for any charges incurred during your rental. Your signature on the rental agreement will pre-authorise the Rental Company to charge the card for future payments that become due. The Rental Company may also hold a deposit against these future liabilities - see Forms of Payment & Deposits
Personal Effects Cover (PEC) is an additional protection available for purchase, which insures the driver's and passengers' personal effects, subject to the terms and conditions of the applicable policy. PEC will provide coverage for theft, damage, or loss of baggage, electronic and mobile devices, as well as protection for delayed bagged and loss of travel documents. PEC insurance coverage is limited to 50 days, regardless of the duration of the rental; charges cannot exceed 200 EUR. PEC coverage will be conditional on your compliance with the terms and conditions of the applicable policy. Please note that this is only a summary; for more information, please consult the policy documents.
"All major debit and credit cards, issued by either Maestro, VPAY, Visa Electron, Visa, Mastercard or American Express, are accepted. All cards presented must be in the renters name. Prepaid cards, cash, checks, Diners Club and Discover Card are not accepted.
A security deposit of 250.00 EUR plus the estimated cost of the rental will be taken at the time of rental. If payment is made by credit card, only the estimated cost of rental will be charged and a security deposit will be blocked on the credit card. The car categories Fullsize, Premiums, Large Passenger Vans, Large SUVs and Luxury Elite Electric must be paid via credit card.
If the Vehicle is damaged, lost or stolen during the Rental Period, we are entitled to increase the Security (as soon as we become aware of the incident) for an initial amount of up to €2,000.00.
Der Pannendienstschutz (RAP) beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5 l Kraftstoff umfasst. Pannenhilfe ist in fast allen europäischen Ländern verfügbar. Die aktuelle Liste der Länder ist bei der Anmietung in der Mietstation verfügbar. RAP ist eine Pauschalgebühr, die alle Pannendienste abdeckt. Die Pannenhilfe kann auch ohne Zahlung dieser Pauschalgebühr in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt dann nach den tatsächlich für alle erbrachten Hilfsleistungen angefallenen Kosten. Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionales Produkt. Vor dem Kauf des Pannenschutzes (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob die persönliche Deckung ausreicht. Wird RAP abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.
Alle Fahrer müssen einen gültigen und nicht abgelaufenen Führerschein vorlegen (digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert). Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.
Alle Mieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern sind ab dem Stempeldatum im Reisepass des Mieters bis zu 6 Monate gültig. Nach Ablauf der sechs Monate ist ein in der EU ausgestellter Führerschein gesetzlich vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.