Öffnungszeiten und Services
| Sonntag | 08:00 AM - 04:00 PM |
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| Montag | 08:00 AM - 04:00 PM |
| Dienstag | 08:00 AM - 04:00 PM |
| Mittwoch | 08:00 AM - 04:00 PM |
| Donnerstag | 08:00 AM - 04:00 PM |
| Freitag | 08:00 AM - 04:00 PM |
| Samstag | 08:00 AM - 04:00 PM |
Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Voraussetzungen für eine Anmietung erfüllen. Zusätzliche Fahrer können an jeder Vermietstation innerhalb desselben Landes und jederzeit während der Anmietung zum Vertrag hinzugefügt werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 9,50 EUR (inklusive MwSt. (21 %) pro Tag.
Abholung außerhalb der Geschäftszeiten
Diese Station bietet derzeit keine Abholung außerhalb der Geschäftszeiten an.
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Fahrzeuge können außerhalb der Geschäftszeiten dieser Vermietstation zurückgegeben werden. Bitte stellen Sie das Fahrzeug auf einem sicheren, ausgewiesenen Parkplatz auf Ebene -4 des Q Park Parkhauses in Bereich J ab. Vergewissern Sie sich, dass das Mietfahrzeug verriegelt ist, und stellen Sie vor dem Verlassen sicher, dass Sie alle persönlichen Gegenstände an sich genommen haben. Werfen Sie die Schlüssel in den Rückgabekasten. Der Rückgabekasten befindet sich neben dem Büroeingang. Für die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Bitte beachten Sie, dass eine Parkgebühr in Höhe von 50,00 USD für Sie anfallen kann, wenn eine Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten nicht mit der Filiale vereinbart wurde. Die Verantwortlichkeit des Mieters für das Fahrzeug und die Mietgebühren endet erst nach der Inspektion des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter am folgenden Werktag.
The minimum age requirement to rent all vehicles is 25. The maximum age to rent is 80. Renters between the age of 18 and 24 may rent all categories except Full Size, Premium, Luxury and Special. A young driver fee of 10.00 EUR per day (up to a maximum charge of 100.00 EUR) applies to all renters between the age of 18 and 24. Young drivers must have held their driving license for a minimum of 1 year.
Fahrzeuge können in Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Italien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Spanien, Schweden, der Schweiz und dem Vatikan (Bereich 1) gefahren werden. Sämtliche Inseln sind von grenzüberschreitenden Reisen ausgeschlossen. Reisen nach Norwegen und Schweden sind nur zwischen dem 1. Mai und dem 30. September gestattet. Auf Anfrage können Fahrzeuge auch in Kroatien, Polen, der Slowakei, Slowenien und Tschechien (Bereich 2) gefahren werden.
Fahrzeuge der Standard-, Ober-, Premium-, Luxus- und Spezialklasse sowie die Marken Audi, BMW, Mercedes und Volkswagen dürfen nicht im Bereich 2 gefahren werden. Für grenzüberschreitende Fahrten in den Bereich 2 ist ein Zuschlag von bis zu 5,00 EUR zzgl. MwSt. pro Tag zu bezahlen. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich, um das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, außer bei Reisen in Länder im Bereich 2. Wenn Sie ohne vorherige Genehmigung mit dem Fahrzeug in ein nicht autorisiertes Land fahren, stellt dies einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar und Sie müssen alle Kosten für die Rückführung übernehmen.
Mit einer Haftungsbeschränkung begrenzen Sie Ihre Haftung und vermeiden zusätzliche Kosten. Wenn Sie solche Zusatzoptionen online auswählen, profitieren Sie von den günstigsten Preisen.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist eine optionale Deckung, die die fällige Selbstbeteiligung bei Schäden am und/oder Diebstahl des Fahrzeugs reduziert. Ist die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Reservierung enthalten, kann sie erworben werden.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) reduziert die Selbstbeteiligung auf 1.100,00 € für Kleinstwagen, Kleinwagen und Kompaktwagen, 1.400,00 € für Mittelklasse- und Standardwagen sowie 1.700,00 € für Oberklassewagen sowie Premium- und Luxusfahrzeuge. Bei Fahrzeugen der Spezialklasse wird die Selbstbeteiligung auf 3.000,00 € reduziert. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl eines Fahrzeugs fällig.
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob die private Versicherung des Mieters Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die CDW abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zur Höhe der Selbstbeteiligungskosten zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.
Für alle Reservierungen gilt eine Vorlaufzeit von 1 Stunde ab dem Zeitpunkt, an dem die Buchung vorgenommen wurde, bevor sie bestätigt wird. Alle Fahrzeuge werden während der Öffnungszeiten bis zu einer halben Stunde nach der geplanten Abholzeit bereitgehalten. Wenn Sie zu spät kommen, wenden Sie sich bitte an die Station, um sie darüber zu informieren.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden. Für alle Einweg-Anmietungen (In- oder Ausland) muss die Autorisierung entweder vor der Ankunft oder am Mietschalter eingeholt werden. Wenn der Mieter das Fahrzeug ohne Genehmigung per Einweg-Verfahren zurückgibt oder es an einem anderen Ort als dem in seinem Mietvertrag angegebenen Rückgabeort zurückgibt, wird eine zusätzliche Rückführungsgebühr erhoben. Bei nicht autorisierten internationalen Einweg-Rückgaben fällt zusätzlich zur geltenden Standard-Einweg-Gebühr eine Rückführungsgebühr von 1.200 EUR (zzgl. MwSt.) an. Einweg-Rückgaben im Inland sind zwischen den Niederlassungen in den Niederlanden möglich. Internationale Einweg-Rückgaben sind nur an ausgewählten Flughäfen in Belgien, Frankreich, Deutschland und Luxemburg möglich.
Als Kunde können Sie entscheiden, wie Sie bei der Rückgabe des Fahrzeugs für den Kraftstoff oder das Aufladen eines Elektrofahrzeugs bezahlen.
Sie können das Fahrzeug bis zu dem Kraftstoff- oder Ladestand auftanken bzw. aufladen, den es bei der Anmietung hatte. Wenn Sie das Fahrzeug nicht bis zum gleichen Stand auftanken oder aufladen möchten, wird Ihnen der örtliche Preis berechnet, der in der Regel über dem lokalen Kraftstoffpreis oder Kilowattstundenpreis liegt.
Vor der Anmietung können Sie sich für die Vorab-Bezahlung einer vollen Tankfüllung oder einer vollen Batterieladung entscheiden. Die Vorab-Bezahlung bietet zwei Annehmlichkeiten: Sie müssen sich nicht die Mühe machen, das Fahrzeug aufzutanken oder aufzuladen, bevor Sie es zurückgeben. Die volle Tankfüllung bzw. Batterieladung wird im Voraus zu einem üblichen Preis berechnet, und Sie können das Fahrzeug mit leerem Tank zurückgeben.
Hinweis: Vorab bezahlter Kraftstoff wird nur als volle Tankfüllung zum ermäßigten Preis pro Gallone/Liter verkauft. Die Benzinpreise und Kilowattstundenpreise variieren je nach der Region, in der Sie das Fahrzeug mieten. Ein über 80 % aufgeladenes Elektrofahrzeug gilt als vollständig aufgeladen. Es wird keine Rückerstattung für eine ungenutzte Tankfüllung oder Batterieladung angeboten.
Ganzjahresreifen sind für bestimmte Fahrzeugklassen zwischen 1. November und 31. März für 25,00 EUR pro Tag bei einer Höchstgebühr von 250,00 EUR pro Anmietung bei der Abholung verfügbar. Die Wiederbeschaffungsgebühr bei Beschädigung oder Verlust beträgt bis zu 3.500,00 EUR. Bei grenzüberschreitenden Fahrten können Ganzjahresreifen gesetzlich vorgeschrieben sein. Wenden Sie sich dazu zum Zeitpunkt der Anmietung an die Mietstation.
Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von American Express, Mastercard, Visa oder Diners Club, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Digitale Karten (Apple Pay/Google Pay usw.), Reiseschecks, Prepaid-Karten, Bargeld, Debitkarten und Händlerkarten werden nicht als Zahlungsmethoden akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Die Kaution beträgt 400,00 EUR für die Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompaktwagen, Mittelklassewagen und Standardwagen sowie 800,00 EUR für die Kategorien Oberklasse, Premiumklasse und Luxusklasse. Für die Kategorie Spezialklasse beträgt die Kaution 5000,00 EUR. Beachten Sie bitte, dass für Luxusklasse- und Spezialklasse-Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen zwei Kreditkarten namhafter Anbieter im Namen des Hauptfahrers erforderlich.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Elektronische oder digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Alle Mieter müssen zudem einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder staatlich ausgestellten Personalausweis. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist. Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung etwaiger Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.
Ein Zusatzhaftpflichtschutz (SLP) ist gesetzlich vorgeschrieben und in allen Preisen enthalten. Dieses Schutzprodukt bietet dem Mieter und allen genehmigten Fahrern Deckung bei Verletzungen und/oder Sachschäden, die Sie Dritten infolge eines Unfalls mit dem Fahrzeug zufügen könnten. Informationen zu den Haftungsbeträgen sind auf Anfrage verfügbar. Sie müssen alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anmietungen einhalten, um die Leistungen von SLP in Anspruch nehmen zu können.
Alle Fahrzeuge der Enterprise-Flotte sind gegen Personen- und/oder Sachschäden versichert, die Sie Dritten bei einem Unfall mit dem Fahrzeug möglicherweise verursachen. Die Beträge für diese Haftpflichtversicherung erfahren Sie auf Anfrage. Insbesondere müssen Sie die im obigen Artikel (Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Mietfahrzeugen von Enterprise Rent-A-Car NL) beschriebene Regel zu zulässigen Zielen einhalten, um alle Vorteile des Versicherungsschutzes nutzen zu können.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.