Autovermietung und Transporter Mieten - Rijeka und Opatija

Rijeka und Opatija

Details zur Station

Prolaz Marije Krucifikse
Kozulic 1
Rijeka, HR, 51000

Öffnungszeiten und Services

19. April 2026
Sonntag 09:00 AM - 12:00 PM
Montag 08:00 AM - 08:00 PM
Dienstag 08:00 AM - 08:00 PM
Mittwoch 08:00 AM - 08:00 PM
Donnerstag 08:00 AM - 08:00 PM
Freitag 08:00 AM - 08:00 PM
Samstag 08:00 AM - 08:00 PM
Abholservice nicht verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten verfügbar

Richtlinien zur Anmietung

Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Voraussetzungen für eine Anmietung erfüllen. Alle zusätzlichen Fahrer müssen sich gemeinsam mit dem Hauptmieter am Schalter vorstellen und ihren Führerschein vorlegen. Zusätzliche Fahrer können an jeder Vermietstation innerhalb desselben Landes und jederzeit während der Anmietung zum Vertrag hinzugefügt werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 6 EUR pro Tag. Die maximale Gebühr beträgt 60,00 EUR.


Abholung außerhalb der Geschäftszeiten: Bei Reservierungen mit einer Abholung außerhalb der Geschäftszeiten sollten Sie sich mindestens 24 Stunden vor Abholung des Fahrzeugs an die Reservierungszentrale wenden. Es wird eine Gebühr von 30,00 EUR (inkl. MwSt.) auf den Betrag aus dem Mietvertrag aufgeschlagen. Rückgaben außerhalb der Geschäftszeiten: Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt bei Stadtstationen innerhalb der Geschäftszeiten. Rückgaben außerhalb der Geschäftszeiten sind bei Stadtstationen gegen einen Aufpreis und mit vorheriger Genehmigung möglich. Gibt der Kunde das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten an einer Flughafenstation zurück, ist dies kostenlos.

Das Mindestalter für Fahrzeugklassen: Kleinstwagen, Kleinstwagen Elite, Kleinwagen, Kleinwagen Spezial, Kompaktklasse, Kompaktklasse Spezial, Kompaktwagen Kombi, Kompakt SUV, Kompaktklasse-Cabrio, Mittelklassewagen, Mittelklasse SUV, Standardklasse, Oberklasse Standardwagen, Standardklasse Kombi, Standardklasse Transporter, Premiumklasse, Oberklasse Transporter, Premiumklasse SUV, Premiumklasse Cabrio, Oberklasse SUV, Luxusklasse, Luxusklasse Transporter, Mittelklasse Elite liegt bei 18 Jahren mit Ausnahme der Fahrzeugklasse Luxusklasse Elite, bei der das Mindestalter 25 Jahre beträgt.
Das Höchstalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 80 Jahren. Für Fahrer im Alter von 18–20 Jahren und 70–80 Jahren wird eine Gebühr von 40,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Anmietung erhoben.

Innerhalb der EU: Bei grenzüberschreitenden Fahrten zwischen EU-Ländern (einschließlich der Schweiz und dem Vereinigten Königreich) wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 EUR (inkl. MwSt.) erhoben.


Außerhalb der EU: Für Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Serbien, Mazedonien und Kosovo sowie jedes Nicht-EU-Land (ausgenommen die Schweiz und das Vereinigte Königreich) wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 EUR pro Anmietung (inkl. MwSt.) für die grenzüberschreitende Nutzung erhoben.


Bei Fahrten durch EU- und Nicht-EU-Länder (ausgenommen die Schweiz und das Vereinigte Königreich) fallen beide Gebühren für grenzüberschreitende Fahrten an. Die Grüne Karte deckt das gemietete Fahrzeug mit einer Basisversicherung (TPI) ab, solange sich das Fahrzeug innerhalb der Grenzen des Landes befindet, für das die Grüne Karte ausgestellt ist.


Kunden sind dazu verpflichtet, die Mietstation über ihre Pläne, mit dem Fahrzeug das Land zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar, für den eine Strafgebühr anfällt.

Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist eine optionale Deckung, die die Haftung des Mieters bei Beschädigung des Fahrzeugs reduziert, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird.

Ist CDW nicht in der Reservierung enthalten, kann sie am Mietschalter erworben werden. Wenn die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Mietvereinbarung enthalten ist oder abgelehnt wird, haftet der Mieter für die Gesamtkosten der Schäden am Fahrzeug oder den gesamten Wert des Fahrzeugs im Falle einer Beschädigung.


Wenn die Haftungsbeschränkung erworben wird oder in der Reservierung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung:

900,00 EUR für die Fahrzeugklassen Kleinstwagen und Kleinwagen

1.100,00 EUR für die Fahrzeugklasse Kompaktwagen

1.350,00–2.000,00 EUR für Mittelklasse- und Standardwagen

2.000,00–3.000,00 EUR für alle Kleinbusse und kommerziellen Transporter

2.500,00–5.500,00 EUR für alle Fahrzeuge der Premium- und Luxusklasse


Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung eines Fahrzeugs fällig. Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob die private Versicherung des Mieters Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.

Bei Reservierung oder Abholung sollte sich der Kunde mindestens 24 Stunden vor Abholung des Fahrzeugs an den Vermietungsagenten wenden. Die Gebühr pro Service beträgt 25,00 EUR.

Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: technical-support@autobenussi.hr, 00385953366000

Einweganmietungen: Einweganmietungen sind für alle Fahrzeugklassen und zwischen allen Mietstationen in Kroatien sowie zu ausgewählten internationalen Stationen gegen eine zusätzliche Rückgabegebühr möglich. Bitte kontaktieren Sie unsere Reservierungsabteilung unter +385 99 7330862, um weitere Informationen über Einweg-Routen und die damit verbundenen Gebühren zu erhalten.

Als Kunde können Sie entscheiden, wie Sie bei der Rückgabe des Fahrzeugs für den Kraftstoff oder das Aufladen eines Elektrofahrzeugs bezahlen.

Kraftstoff- und Elektrofahrzeugrichtlinie an Stationen außerhalb von Flughäfen:
Sie können das Fahrzeug bis zu dem Kraftstoff- oder Ladestand auftanken oder aufladen, den es bei der Anmietung hatte.
Wenn Sie das Fahrzeug nicht bis zum gleichen Kraftstoff- oder Ladestand auftanken oder aufladen möchten, wird Ihnen der örtliche Preis berechnet, der in der Regel über dem lokalen Kraftstoffpreis oder Kilowattstundenpreis liegt. Ein voller Tank oder ein voll aufgeladenes Elektrofahrzeug ist nicht garantiert.

Kraftstoff- und Elektrofahrzeugrichtlinie an Flughafenstationen:
Sie können das Fahrzeug bis zu dem Kraftstoff- oder Ladestand auftanken oder aufladen, den es bei der Anmietung hatte. Wenn Sie das Fahrzeug nicht bis zum gleichen Stand auftanken oder aufladen möchten, wird Ihnen der örtliche Preis berechnet, der in der Regel über dem lokalen Kraftstoffpreis oder Kilowattstundenpreis liegt.

Hinweis: Die Benzinpreise und Kilowattstundenpreise variieren je nach der Region, in der Sie das Fahrzeug mieten. Ein über 80 % aufgeladenes Elektrofahrzeug gilt als vollständig aufgeladen.

ERGÄNZENDE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (SUPPLEMENTARY LIABILITY INSURANCE, SLI): HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (GESETZLICH VORGESCHRIEBEN): KOSTENLOS. DECKUNGSGRENZEN: A) VERLETZUNG ODER TOD EINES DRITTEN BIS ZU € 2.000.000, B) SACHSCHÄDEN DRITTER € 150.000.

Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von American Express, Mastercard, Visa, Discover Card oder Diners Club, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten.

Die Kaution für die einzelnen Kategorien beträgt:


900,00 EUR für Kleinst- und Kleinwagen

1.100,00 EUR für Kompaktklasse und kleine Transporter

1.350,00 EUR für Kompaktklasse-Cabrio und Mittelklasse

1.600,00 EUR für Mittelklasse-SUV, Standardklasse-SUV, Standardklasse-Limousine und Standardklasse-Kombi; Mittelklasse-, Standardklasse- und Oberklasse-Transporter

2.000,00 EUR für Transporter; Standardklasse- und Oberklasse-Transporter

2.500,00 EUR für Premiumklasse-Limousine, Oberklasse-SUV und Premiumklasse-Cabrio

3.000,00 EUR für Luxusklasse-Limousine, Mittelklasse Elite Elektro und Luxusklasse-Transporter

4.500,00 EUR für Premium-Oberklasse-SUV und Luxusklasse Elite SUV

5.500,00 EUR für Luxusklasse Elite Limousine


Debitkarten und Bankkarten werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.

Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionales Produkt, das den Mieter im Falle einer Panne von folgenden Kosten befreit: Notfall-Abschleppdienste und Bergungskosten sowie Anfahrtskosten, die von unseren ausgewählten Pannenhilfeanbietern bei Schäden am Fahrzeug, die auf einen Fehler des Mieters zurückzuführen sind, erhoben werden, Kosten für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs (falls das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden kann), Kosten für die Bereitstellung eines Ersatzschlüssels, Kosten im Falle einer leeren Batterie, Abschleppkosten bei Fehlbetankung (Reparaturkosten für Fehlbetankung sind nicht von RAP abgedeckt und sind vom Mieter zu tragen), Verlust der Fahrzeugpapiere und/oder Kennzeichen.


RAP ist keine Versicherung; einige Schäden sind ausgeschlossen, und das Verhalten des Mieters während der Mietdauer kann den Schutz durch RAP beeinträchtigen (siehe Abschnitt „Ausschlüsse“).


Vor dem Erwerb des RAP sollten Sie prüfen, ob Ihre private Deckung ausreichend ist. Wenn Sie RAP ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten tragen und anschließend gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen.

Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Elektronische oder digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Alle Mieter müssen zudem einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder staatlich ausgestellten Personalausweis. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist. Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung etwaiger Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.

Die ergänzende Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und wird kostenfrei angeboten. Deckungslimit bei Personenschaden oder Tod Dritter bis zu 2.000.000 EUR sowie bei Sachschäden am Eigentum Dritter bis zu 150.000 EUR.

Autovermietung Rijeka und Opatija - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.