Welche Anforderungen an den Führerschein gelten für Anmietungen in Frankreich?

Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen, den sie seit mindestens einem Jahr haben (digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert). Der Führerschein muss gültig und in lateinischen Buchstaben ausgestellt sein oder durch eine offizielle Übersetzung ergänzt werden, oder es muss ein internationaler Führerschein vorgelegt werden, der weniger als 3 Jahre alt ist.

In Frankreich ist das Fahren mit ausländischem Führerschein, der nicht in einem EG-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, für ein Jahr ab dem auf dem Visum angegebenen ersten Einreisedatum erlaubt. Das Fahren mit einem von einem EG-Mitgliedstaat ausgestellten ausländischen Führerschein ist in Frankreich auf unbestimmte Zeit erlaubt.

Ein internationaler Führerschein (gültig für maximal drei Jahre) muss von einem nationalen Führerschein begleitet werden.

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