Details zur Station
Nissan Showroom Mezzanine Flr
OFFICE 06 THE PEARL
Doha, QA, 00000
Öffnungszeiten und Services
Sonntag | 08:00 AM - 05:30 PM |
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Montag | 08:00 AM - 05:30 PM |
Dienstag | 08:00 AM - 05:30 PM |
Mittwoch | 08:00 AM - 05:30 PM |
Donnerstag | 08:00 AM - 05:30 PM |
Freitag | - |
Samstag | 08:00 AM - 01:00 PM |
Gebühr für zusätzlichen Fahrer: 100 QAR pro Anmietung und Fahrer. Die Zahl der zusätzlichen Fahrer pro Anmietung ist auf 3 beschränkt. Die Mietbedingungen gelten auch für alle zusätzlichen Fahrer.
Das Mindestalter für die Anmietung liegt bei 21 Jahren. Es wird kein Aufpreis für junge Fahrer erhoben.
Fahrten mit dem Fahrzeug in andere Länder sind nicht gestattet. Fährüberfahrten mit dem Fahrzeug sind nicht gestattet.
Die Haftungsbeschränkung begrenzt die finanzielle Haftung des Kunden bei Verlust oder Beschädigung des Mietfahrzeugs. Der höchste bei einem dieser Vorfälle zu zahlende Selbstbeteiligungsbetrag liegt zwischen 500,00 QAR und 1.000,00 QAR. Der Höchstbetrag der Selbstbeteiligung variiert je nach gemietetem Fahrzeug. Fragen Sie bitte zum Zeitpunkt der Anmietung nach dem jeweils gültigen Selbstbeteiligungsbetrag. Im Falle eines Unfalls ist ein vollständiger gültiger Polizeibericht erforderlich, der den Mitarbeitern der Station bei Meldung des Unfalls vorgelegt werden muss.
Lieferung und Abholung an der Kundenstation/am Wohnort sind auf Anfrage gegen zusätzliche Gebühr von 200,00 QAR in Doha Stadt und 400,00 QAR außerhalb der Stadtgrenzen von Doha (mehr als 25 km entfernt) möglich. Zum Zeitpunkt der Lieferung und/oder Abholung müssen unserem Mitarbeiter ein gültiger Führerschein, ein Reisepass und eine Kreditkarte vorgelegt werden. Für die Lieferung und Abholung außerhalb der Geschäftszeiten des Schalters wird außerdem eine zusätzliche Gebühr von 100,00 QAR erhoben. Um Lieferung und Abholung zu organisieren, kontaktieren Sie uns bitte unter 00974-50400624.
Fahrzeuge können an jeder beliebigen Station in Katar zurückgegeben werden. Es fallen keine Gebühren für Einweg-Anmietungen an.
Als Kunde können Sie entscheiden, wie Sie bei der Rückgabe des Fahrzeugs für den Kraftstoff oder das Aufladen eines Elektrofahrzeugs bezahlen.
Kraftstoffrichtlinie an Stationen außerhalb von Flughäfen:
Sie können das Fahrzeug bis zu dem Kraftstoffstand auftanken, den es bei der Anmietung hatte.
Wenn Sie das Fahrzeug nicht bis zum gleichen Kraftstoffstand auftanken möchten, wird Ihnen der örtliche Preis berechnet, der in der Regel über dem lokalen Kraftstoffpreis liegt.
Ein voller Tank oder ein voll aufgeladenes Elektrofahrzeug ist nicht garantiert.
Kraftstoffrichtlinie an Flughafenstationen:
Sie können das Fahrzeug bis zu dem Kraftstoffstand auftanken, den es bei der Anmietung hatte.
Wenn Sie das Fahrzeug nicht bis zum gleichen Kraftstoffstand auftanken möchten, wird Ihnen der örtliche Preis berechnet, der in der Regel über dem lokalen Kraftstoffpreis liegt.
EV-Richtlinie (alle Stationen):
Elektrische Ladestationen in Katar sind kostenlos. Für Elektrofahrzeuge, die mit einem niedrigeren Ladestand als zu Mietbeginn zurückgegeben werden, fallen keine Gebühren an. Wir sind Ihnen jedoch dankbar, wenn Sie Elektrofahrzeuge mit einem ähnlichen Ladestand abgeben wie zu Beginn der Anmietung.
Hinweis: Die Kraftstoffpreise variieren je nach der Region, in der Sie das Fahrzeug mieten. Ein über 80 % aufgeladenes Elektrofahrzeug gilt als vollständig aufgeladen.
Für alle Fahrzeuge wird ein umfassender Versicherungsschutz angeboten. Es gelten folgende Deckungssummen des Versicherungsanbieters
1. Eigene Schäden: versicherter Wert abzüglich der gesetzlichen Abschreibung ODER Marktwert, je nach dem, welcher der beiden Werte am Unfalldatum niedriger ist.
2. Sachbeschädigung bei Dritten: unbegrenzt.
3. Körperverletzung und/oder Todesfall bei Dritten: unbegrenzt bis zur Höhe des Gerichtsentscheids.
4. Durch Unfälle verursachte Personenschäden bei Fahrzeuginsassen oder beim Fahrer: bis zu 200.000,00 QAR pro Person gemäß der laut PAB-Skala festgelegten Versicherungsleistungen
5. Abschleppgebühren: bis zu 350,00 QAR pro Unfall für das versicherte Fahrzeug.
SÄMTLICHE OBEN GENANNTEN DECKUNGSSUMMEN gelten für Unfälle, bei denen das versicherte Kraftfahrzeug auf befestigten oder für den Verkehr vorgesehenen Straßen innerhalb Katars gefahren wird, in Folge von
- Aufprall oder Umkippen
- Durch Blitzschlag oder Selbstentzündung verursachten Bränden
- Diebstahl bzw. versuchtem Diebstahl oder Einbruch
- Böswilligen Handlungen von anderen
- Herabfallenden oder verstreuten von Gegenständen
Für die folgenden Unfallursachen gelten die üblichen Haftungsausschlüsse: Ignorieren von Lichtsignalanlagen/Anweisungen der Verkehrspolizei, Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln, Fahren ohne gültigen Führerschein, selbstverursachte Unfälle/Selbstmordversuche und ähnliche Haftungsausschlüsse
Alle Kredit- und Debitkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von American Express, Mastercard oder Visa, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Reiseschecks, Prepaid-Karten, Bargeld und Händlerkarten werden nicht als Zahlungsmethode akzeptiert. Digitale Karten (Apple Pay, Google Pay etc.), Barzahlung und Debitkarten können verwendet werden, um ausstehende Beträge am Ende der Anmietung zu begleichen. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Für alle Fahrzeugklassen beträgt die Kaution 2000 QAR.
Pannenhilfe wird durch die Vermietstation bereitgestellt. Die Pannenhilfe ist jeden Tag rund um die Uhr unter der auf dem Aufkleber auf der Windschutzscheibe des Mietfahrzeugs angegebenen Telefonnummer erreichbar. Der Service ist gebührenfrei. Die Pannenhilfe umfasst technische Unterstützung, Abschleppdienst, Ersatzfahrzeug, Aussperrung, verlorene Schlüssel und Abholung. Dieser Schutz unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Mietvertrags und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Elektronische oder digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Außerdem müssen alle ausländischen Mieter einen gültigen Reisepass vorlegen. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist.
Vor Ort ansässige Mieter und Inhaber eines Residenzvisum für Katar benötigen einen gültigen katarischen Führerschein ohne jegliche Strafvermerke.
Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung etwaiger Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen.
Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen. Für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten kann der Kunde mit seinem Führerschein aus dem Herkunftsland im Land der Anmietung fahren. Wenn der Kunde länger im Land bleibt, muss er sich einen katarischen Führerschein beschaffen.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.