Details zur Station
Aeropuerto De Santiago
Labacolla
Santiago De Compostela, ES, 15820
Öffnungszeiten und Services
| Sonntag | 08:00 AM - 11:30 PM |
|---|---|
| Montag | 08:00 AM - 11:30 PM |
| Dienstag | 08:00 AM - 11:30 PM |
| Mittwoch | 08:00 AM - 11:30 PM |
| Donnerstag | 08:00 AM - 11:30 PM |
| Freitag | 08:00 AM - 11:30 PM |
| Samstag | 08:00 AM - 11:30 PM |
Der Mietschalter befindet sich in der Ankunftshalle: Wenn Sie die Halle links verlassen, sehen Sie die Mietschalter direkt vor der Cafeteria. Die Station befindet sich auf dem Parkplatz: Nehmen Sie den Aufzug bis zur Ebene -5, treten Sie auf den Parkplatz hinaus und gehen Sie bis zum Ende nach links, bis Sie die Schilder und die Mietstation auf dem Parkplatz sehen.
Santiago de Compostela befindet sich im Herzen Galiciens, im äußersten Nordwesten Spaniens. Die Stadt ist eine der historisch bedeutendsten in Europa und am besten bekannt als Endziel der Jakobsweg. Die Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe und ist voller gepflasterter Straßen mit Granit, romanischer Architektur und einer lebendigen Cafékultur. Abgesehen von der Stadt selbst ist Galicien eine Region mit grünen Hügeln, dramatischen Küstenlinien und kleinen Fischerstädten, die jeden belohnen, der gerne etwas zu entdecken sucht.
Der Flughafen Santiago de Compostela befindet sich direkt außerhalb der Stadt, sodass Sie ganz einfach direkt nach Santiago fahren oder weiter nach Galicien fahren können. Die Straßen der Region sind gut gepflegt und relativ unüberlastet außerhalb der Hauptsaison, sodass das Fahren komfortabel ist. Mit einem Mietwagen können Sie nach Ihrem eigenen Zeitplan zwischen der Küste, dem Land und der Stadt fahren, ohne sich auf begrenzte öffentliche Verkehrsmittel verlassen zu müssen. Ganz gleich, ob Sie eine Städtereise planen, einen Roadtrip entlang der galizischen Küste planen oder als Gruppe reisen, der Flughafen Santiago de Compostela bietet eine Mietwagenvielfalt. Ein 7-Sitzer-Personentransporter oder SUV eignet sich gut für Familien oder Gruppen und bietet viel Platz für Gepäck neben den Mitfahrern. Ein Automatikwagen ist eine gute Wahl, wenn Sie unkompliziertes Fahren auf gemischtem Gelände bevorzugen.
Galicien hat viel zu bieten, um Besucher aus der Stadt und auf die Straße zu locken.
Die Costa da Morte, oder Todesküste, ist eine der dramatischsten Küstenabschnitte des Atlantiks in Spanien. Zerklüftete Klippen, wilde Strände und kleine Fischerdörfer säumen das Ufer. Der Leuchtturm von Cabo Fisterra markiert das Gebiet, das einst als Rand der bekannten Welt galt. Es ist eine faszinierende Fahrt und ein ganz anderes Erlebnis als die geschäftigen Straßen von Santiago.
Die Weinregion Rias Baixas liegt im Süden und ist für ihren Weißwein Albariño bekannt. Die Landschaft hier ist ruhiger, mit Weinbergen bedeckten Hängen, Aussichten auf die Flussmündung und charmanten Kleinstädten. Es ist ein guter Halbtagesausflug für alle, die sich für Essen, Wein oder Küstenlandschaften interessieren.
Pontevedra ist eine gut erhaltene historische Stadt mit einer weitgehend autofreien Altstadt. Die mittelalterlichen Plätze und Steinarkaden machen es zu einem angenehmen Zwischenstopp. Die Stadt hat ein entspanntes, gelebtes Ambiente, das sich in einem schönen Kontrast zu den touristischen Straßen von Santiago abhebt
Galicien ist eine Region, die viele Besucher überrascht. Die Kombination aus alter Pilgergeschichte, Atlantikküste und unverwechselbarer Speisen- und Weinkultur macht es zu einem der lohnendsten Teile Spaniens, die man mit dem Auto erkunden sollte.
Der Preis für jeden zusätzlichen Fahrer beträgt 15,00 EUR pro Tag, mit einer Höchstgebühr von 150,00 EUR für 10 Tage.
BITTE PARKEN SIE DAS FAHRZEUG AUF EINEM DER STELLPLÄTZE VON ENTERPRISE RENT A CAR AUF DEM RENT A CAR PARKPLATZ. SCHLIESSEN SIE DAS FAHRZEUG AB UND WERFEN SIE DIE SCHLÜSSEL IN DEN SCHLÜSSELKASTEN AM EINGANG UNSERER FILIALE IM PARKHAUS, EBENE 5.
Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 21 Jahre.
Auf alle Fahrer im Alter von unter 25 Jahren entfällt eine zusätzliche Tagesgebühr in Höhe von 23,00 EUR (für maximal 10 Tage).
Fahrer im Alter von 21 bis 24 Jahren können Fahrzeuge der folgenden Kategorien mieten:
- Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt- und Mittelklassewagen und SUVs
– Kleinbusse (Standardklasse)
– Transporter (Kompakt- und Mittelklasse)
Fahrer müssen mindestens 30 Jahre alt sein, um Fahrzeugkategorien zu mieten, die nicht oben aufgeführt sind.
Wir genehmigen die Nutzung des Fahrzeugs nur auf dem spanischen Festland oder auf der spanischen Insel, auf der Sie das Fahrzeug gemietet haben. Wenn wir Ihnen eine schriftliche Genehmigung erteilen, sind Sie möglicherweise berechtigt, das Fahrzeug zu nutzen, um zu den spanischen Inseln, zwischen den spanischen Inseln und nach Ceuta und Melilla zu fahren. Wenn wir Ihnen eine schriftliche Genehmigung erteilen und Sie eine Gebühr zahlen, sind Sie möglicherweise berechtigt, das Fahrzeug in den folgenden Ländern zu nutzen: Österreich, Deutschland, Belgien, Frankreich, Niederlande, Italien, Luxemburg, Monaco, Schweiz, Portugal, Andorra und Gibraltar. Jede Bewegung des Fahrzeugs außerhalb der vorab genehmigten Länder verstößt gegen die Mietvereinbarung.
Kunden sind dazu verpflichtet, die Mietstation über ihre Pläne, mit dem Fahrzeug das Land zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Jede Bewegung des Fahrzeugs außerhalb der vorab genehmigten Länder verstößt gegen die Mietvereinbarung und die Haftung wird entsprechend geregelt.
Wenn Sie eine Haftungsbeschränkung von uns erwerben (oder wenn eine Haftungsbeschränkung in Ihrem Preis enthalten ist), wird die Haftung, die Sie im Falle von Schäden am, Verlust und/oder Diebstahl des Fahrzeugs zu leisten haben, auf eine Selbstbeteiligung für jeden Schadensfall reduziert. Die Haftungsbeschränkung ist kein Versicherungsprodukt. Einige Schäden sind ausgenommen, und Ihr Verhalten während der Anmietung kann den unter der Haftungsbeschränkung verfügbaren Schutz beeinträchtigen (siehe Abschnitt „Ausschlüsse“). Die Selbstbeteiligung für jeden Schadensfall ist in der Mietvereinbarung angegeben. Wenn kein anderer Betrag angegeben ist, beträgt die Selbstbeteiligung für Ihre Haftungsbeschränkung je nach Fahrzeugtyp 1400,00 EUR für Kleinst-, Klein-, Kompakt-, Hybrid- und Mittelklassewagen. 1700,00 EUR für Standardwagen, Standardpersonentransporter, Kompaktklasse Elite, Mittelklasse, Standard-SUV und Hybrid-, Kompakt- und Mittelklasse-Cabrios. 2000,00 EUR für Premiumwagen, Premium-Personentransporter, Oberklasse und Premiumklasse mit Allradantrieb. 2500,00 EUR für Luxusklassewagen und Allrad-Fahrzeuge. Für Transporter gelten die folgenden Selbstbeteiligungen: 1250,00 EUR für kleine und mittelgroße sowie Standardklasse-Transporter. Für Transporter der Oberklasse beträgt sie 1500,00 EUR und für große Transporter 1700,00 EUR. Durch den alleinigen Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) wird Ihre Haftung lediglich reduziert. Um Ihre Selbstbeteiligung auf Null zu reduzieren, müssen Sie zusätzlich den Haftungsausschluss (Excess Protection, EP) erwerben.
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung mögliche Haftungen infolge von Schäden, Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs (einschließlich Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten) ausreichend abdeckt. Wenn Sie die Haftungsbeschränkung ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten zahlen und gegebenenfalls anschließend bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen.
Eine Kopie unseres Beschwerdeverfahrens und das offizielle Beschwerdeformular sind auf Anfrage kostenlos in jeder Enterprise-Zweigstelle und/oder am Sitz von Enterprise erhältlich, wie in der Mietvereinbarung angegeben.
Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte an unsere Schadensersatzabteilung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an es.dru@ehi.com oder telefonisch unter +34 917821011.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde (unabhängig davon, ob die Rückgabe planmäßig oder außerplanmäßig erfolgt), fällt eine Gebühr für Einweganmietungen an. Die Gebühr für Einweganmietungen variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Wenn Sie eine Einweganmietung gebucht haben, wird diese Gebühr in den Reservierungsdetails und/oder in der Zusammenfassung aufgeführt. Bei einer nicht planmäßigen Anmietung wird diese Gebühr auf Ihrer Mietrechnung ausgewiesen.
Wenn Sie den Haftungsausschluss (EP) und die Haftungsbeschränkung (DW) erworben haben, wird eine mögliche Selbstbeteiligung für alle Fahrzeuge auf null reduziert. Wenn Sie den Haftungsausschluss (EP), aber nicht die Haftungsbeschränkung (DW) erwerben, sind Sie für Verluste, die den in der Mietvereinbarung angegebenen Betrag überschreiten, bis zum vollen Marktwert des Fahrzeuges verantwortlich, wenn das Fahrzeug beschädigt oder gestohlen wird oder anderweitig verloren geht. Wenn Sie den Haftungsausschluss (EP) ablehnen, aber eine Haftungsbeschränkung (DW) erworben haben (oder wenn eine Haftungsbeschränkung in Ihrem Preis enthalten ist), müssen Sie die entsprechenden Kosten einer Selbstbeteiligung tragen. Einige Schäden sind ausgenommen, und Ihr Verhalten während der Anmietung kann den unter dem Haftungsausschluss (EP) verfügbaren Schutz beeinträchtigen (siehe Abschnitt „Ausschlüsse“).
Der Haftungsausschluss ist keine Versicherung. Vor dem käuflichen Erwerb sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden und Verluste durch unter anderem Beschädigungen, Diebstahl und Umsatzverluste sowie Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und jegliche Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wenn Sie den Haftungsausschluss (EP) ablehnen, aber eine Haftungsbeschränkung (DW) erworben haben (oder wenn eine Haftungsbeschränkung in Ihrem Preis enthalten ist), müssen Sie die entsprechenden Kosten einer Selbstbeteiligung tragen und anschließend bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen.
Wenn der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums keinen Kraftstoff kauft und das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums (wie in der Mietvereinbarung angegeben) zurückgibt, ist er verpflichtet, eine Betankungsgebühr zu zahlen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Differenz zwischen dem in der Mietvereinbarung eingetragenen Kraftstoffstand und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Fahrzeugs multipliziert mit dem in der Station angezeigten Kraftstoffpreis plus einer Tankgebühr von 21,00 EUR. Nicht verbrauchter oder überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.
Bei Elektrofahrzeugen, deren Ladestand bei der Rückgabe niedriger ist, als der Ladestand zu Beginn der Mietzeit (wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben), eine Wiederaufladegebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl der Kilowattstunden, die für die Aufladung des Fahrzeugs erforderlich sind, um die Differenz zwischen dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen und dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfassten Ladezustand auszugleichen, multipliziert mit dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen Preis pro Kilowattstunde zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr, wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben. Nicht verbrauchte oder überschüssige Ladung wird nicht erstattet.
Mieter können mit Bargeld oder Karte bezahlen. Alle Debit- und Kreditkarten namhafter Anbieter (ausgestellt von Visa, Mastercard oder American Express) werden akzeptiert. Alle Karten müssen physisch vorgelegt werden und auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Schecks, Prepaid-Karten, Diners Club, Discover Card, kontaktlose Karten (Kredit- oder Debitkarten) sowie Zahlungen über andere drahtlose oder NFC-basierte Kommunikationstechnologien werden nicht akzeptiert.
Bei der Abholung wird eine Kaution erhoben. Die Kaution ist unabhängig von den geschätzten oder tatsächlichen Kosten der Anmietung und der Betrag variiert je nach Fahrzeugklasse und Code.
Für Fahrzeuge und SUVs der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse sowie für Transporter der Kompakt-, Mittel- und Standardklasse fällt eine Mindestkaution in Höhe von 200,00 EUR an.
Bei allen anderen Transportern beträgt die Mindestkaution 400,00 EUR.
Für Fahrzeuge und SUVs der Oberklasse sowie für große Personentransporter beträgt die Kaution 400,00 EUR und muss mit einer Kreditkarte bezahlt werden.
Für Fahrzeuge der Kategorien Kompaktklasse Elite, Premium- und Luxusklasse sowie Cabrios beträgt die Kaution 500,00 EUR und muss mit einer Kreditkarte bezahlt werden.
Wenn die Anmietung in bar bezahlt wird, beträgt die Mindesteinzahlung 500,00 EUR und muss mit Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Station vor Ort.
Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionales Produkt, das den Mieter von folgenden Kosten befreit: Reparatur oder Austausch von Reifen (ohne Felge) (außer im Rahmen einer größeren Fahrzeugreparatur), Kosten für Ersatzschlüssel sowie alle Bergungs- und Einsatzkosten, die von unseren Pannenhilfsdiensten aufgrund eines vom Mieter verursachten Fahrzeugschadens erhoben werden. Der RAP ist keine Versicherung; einige Schäden sind ausgeschlossen, und das Verhalten des Mieters während der Mietdauer kann den Versicherungsschutz des RAP beeinträchtigen (siehe Abschnitt „Ausschlüsse“).
Vor dem Erwerb des RAP sollten Sie prüfen, ob Ihre private Deckung ausreichend ist. Wenn Sie den RAP ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten tragen und anschließend gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen.
Alle Fahrer müssen Folgendes vorlegen:
(1) einen gültigen Führerschein, der seit mindestens einem (1) Jahr [bzw. zwei (2) Jahren bei Anmietung auf den Kanarischen Inseln] gültig ist.
- Digitale Führerscheine werden nur akzeptiert, wenn sie von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt wurden und die Anmietung in diesem Mitgliedsstaat erfolgt.
- Sofern der Führerschein nicht im Vereinigten Königreich oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (im Standardformat) ausgestellt wurde, gilt Folgendes :
•Wenn der Führerschein in einer anderen Sprache als der Sprache des Landes ausgestellt wurde, in dem Sie ein Fahrzeug mieten, und es sich bei dem verwendeten Alphabet um ein erweitertes lateinisches Alphabet handelt, wird zum besseren Verständnis ein internationaler Führerschein zusätzlich zum nationalen Führerschein empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
•Wenn der Führerschein in einer anderen Sprache als der Sprache des Landes, in dem Sie ein Fahrzeug mieten, ausgestellt wurde und es sich bei dem verwendeten Alphabet nicht um ein erweitertes lateinisches Alphabet handelt (d. h. das verwendete Alphabet ist das kyrillische, japanische, arabische usw.), ist ein internationaler Führerschein erforderlich.
•Wenn im Heimatland ein internationaler Führerschein nicht beschafft werden kann, kann eine anderweitige maschinengeschriebene Übersetzung als Ersatz dienen. In beiden Fällen ist auch der Führerschein aus dem Heimatland vorzulegen.
•Ein internationaler Führerschein allein ist für eine Anmietung nicht ausreichend. Der internationale Führerschein ist eine amtliche Übersetzung des jeweiligen Führerscheins aus dem Herkunftsland und gilt nicht als Führerschein oder als gültiger Ausweis.
- Um das Risiko von Bußgeldern zu vermeiden, wird Mietern empfohlen, sich zu erkundigen, ob die örtlichen Behörden von ausländischen Fahrern den Besitz eines internationalen Führerscheins verlangen.
(2) einen gültigen, nicht abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis.
Mieter, die Spanien aus dem Ausland besuchen, müssen auf Anfrage zudem Folgendes vorlegen können:
(3) Kontaktdaten in ihrem Heimatland (z. B. Arbeits- oder Wohnadresse) und in Spanien sowie Reisedokumente wie Flug- oder Bahntickets, Bordkarten, Hotelreservierungen oder Unterkunftsgutscheine usw.
Um an Flughäfen und Bahnhöfen einen Pkw, SUV oder Van der Kategorien Premium, Elite, Luxus oder Cabrio zu mieten, müssen Mieter (4) zusätzliche verifizierte Kontaktdaten wie Angaben zum Arbeitgeber, zwei Telefonnummern, einen Wohnsitznachweis und gegebenenfalls Reisedokumente vorlegen können.
Kunden, deren Dokumente in zwei oder mehr verschiedenen Ländern ausgestellt wurden, müssen einen zusätzlichen Wohnsitznachweis vorlegen (z. B. eine Telefon-, Gas- oder Stromrechnung), der nicht älter als 90 Tage sein darf.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.
Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und versichert den Fahrer und den Eigentümer im Falle von Ansprüchen Dritter gegen ihn aufgrund von Schäden, die durch das Mietfahrzeug verursacht wurden. Eine Haftpflichtversicherung ist im Preis enthalten. Die Deckung ist auf 135 Millionen EUR begrenzt.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.