Autovermietung - Flughafen Ljubljana (LJU)

Flughafen Ljubljana (LJU)

Details zur Station

Airport Terminal
Zgornji Brnik 130a
Ljubljana, SI, 4210

Öffnungszeiten und Services

7. Juni 2026
Sonntag 07:00 AM - 08:00 PM
Montag 07:00 AM - 11:00 PM
Dienstag 07:00 AM - 11:00 PM
Mittwoch 07:00 AM - 11:00 PM
Donnerstag 07:00 AM - 11:00 PM
Freitag 07:00 AM - 11:00 PM
Samstag 07:00 AM - 11:00 PM
Abholservice nicht verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten verfügbar

Wegbeschreibung vom Terminal

Der Schalter befindet sich im Terminalgebäude und ist bequem zu Fuß erreichbar. Kein Shuttle-Service erforderlich.

Fahrzeug anmieten an der Station Flughafen Ljubljana (LJU)

Der Flughafen Ljubljana liegt etwa 25 Kilometer nördlich des Stadtzentrums von Ljubljana. Wenn Sie sich für eine Autovermietung am Flughafen Ljubljana entscheiden, erreichen Sie bequem das Zentrum der Stadt und beginnen Ihre Reise mit allem, was die Stadt zu bieten hat. Die Autovermietung bietet Ihnen die Flexibilität, dieses Stück Sloweniens in Ihrem eigenen Tempo zu erleben und die atemberaubende Architektur nach Ihrem eigenen Zeitplan zu genießen.

Nach dem Abflug des Flughafens Ljubljana können Sie schnell auf die Route E61 (Autobahn A2) gelangen, die Ljubljana mit anderen bedeutenden Städten wie Maribor und Kranj verbindet. Die Route E61 bietet Verbindungen zu zahlreichen Sehenswürdigkeiten in der Region, sodass Sie Sloweniens reiche Kultur, Geschichte, Landschaften und charmante Städte erkunden können.

Der Flughafen Ljubljana ist der Hauptflughafen für die Stadt Ljubljana und die Umgebung Sloweniens. Ein Mietwagen ist eine großartige Möglichkeit, die einzigartige Geschichte, die kulturellen Stätten und die atemberaubende Naturschönheit der Region zu erkunden. Zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten gehören die Burg Ljubljana, der Tivoli-Park und die malerische Altstadt. Es gibt viele Orte, an denen Sie die faszinierende Geschichte und die atemberaubenden Sehenswürdigkeiten dieser bezaubernden Region erkunden können.

Richtlinien zur Anmietung

Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Voraussetzungen für eine Anmietung erfüllen. Alle zusätzlichen Fahrer müssen sich gemeinsam mit dem Hauptmieter am Schalter vorstellen und ihren Führerschein vorlegen. Zusätzliche Fahrer können an jeder Vermietstation innerhalb desselben Landes und jederzeit während der Anmietung zum Vertrag hinzugefügt werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 6 EUR pro Tag. Die maximale Gebühr beträgt 60,00 EUR.


Abholung außerhalb der Geschäftszeiten
An dieser Mietstation ist eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Kunden müssen ihre Flugdaten inklusive Flugnummer und Ankunftszeit angeben. Für die Abholungen außerhalb der Öffnungszeiten fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 EUR an.

Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Fahrzeuge können außerhalb der Geschäftszeiten dieser Station zurückgegeben werden. Bitte parken Sie das Fahrzeug nur auf einem sicheren, ausgewiesenen Parkplatz auf dem Gelände der Station. Vergewissern Sie sich, dass das Mietfahrzeug verriegelt ist, und stellen Sie vor dem Verlassen sicher, dass Sie alle persönlichen Gegenstände an sich genommen haben. Werfen Sie die Schlüssel in den Rückgabekasten. Der Rückgabekasten befindet sich am Schalter. Für die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die Verantwortlichkeit des Mieters für das Fahrzeug und die Mietgebühren endet erst nach der Inspektion des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter am folgenden Werktag. Möglicherweise fallen zusätzlich lokale Steuern und Gebühren an.

Das erforderliche Mindestalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 18 Jahren. Für Premiumwagen liegt es bei 21 Jahren. Das Höchstalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 70 Jahren. Für Fahrer im Alter von 18–20 Jahren bzw. über 70 Jahren wird eine Gebühr von 40,00 EUR inkl. MwSt. pro Anmietung erhoben.

Innerhalb der EU: Bei grenzüberschreitenden Fahrten zwischen EU-Ländern (einschließlich der Schweiz und dem Vereinigten Königreich) wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 EUR (inkl. MwSt.) erhoben.


Außerhalb der EU: Für Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Serbien, Mazedonien und Kosovo sowie jedes Nicht-EU-Land (ausgenommen die Schweiz und das Vereinigte Königreich) wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 EUR pro Anmietung (inkl. MwSt.) für die grenzüberschreitende Nutzung erhoben.


Bei Fahrten durch EU- und Nicht-EU-Länder (ausgenommen die Schweiz und das Vereinigte Königreich) fallen beide Gebühren für grenzüberschreitende Fahrten an. Die Grüne Karte deckt das gemietete Fahrzeug mit einer Basisversicherung (TPI) ab, solange sich das Fahrzeug innerhalb der Grenzen des Landes befindet, für das die Grüne Karte ausgestellt ist.


Kunden sind dazu verpflichtet, die Mietstation über ihre Pläne, mit dem Fahrzeug das Land zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar, für den eine Strafgebühr anfällt.

Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist eine optionale Deckung, die die Haftung des Mieters bei Beschädigung des Fahrzeugs reduziert, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird.

Ist CDW nicht in der Reservierung enthalten, kann sie am Mietschalter erworben werden. Wenn die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Mietvereinbarung enthalten ist oder abgelehnt wird, haftet der Mieter für die Gesamtkosten der Schäden am Fahrzeug oder den gesamten Wert des Fahrzeugs im Falle einer Beschädigung.

Wenn die Haftungsbeschränkung erworben wird oder in der Reservierung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung:


900,00 EUR für die Fahrzeugklassen Kleinst- und Kleinwagen;

1.100,00 EUR für die Fahrzeugklasse Kompaktwagen;

1.350,00–2.000,00 EUR für Mittelklasse- und Standardwagen;

2.000,00–3.000,00 EUR für alle Kleinbusse und kommerziellen Transporter;

und 2.500,00–5.500,00 EUR für alle Fahrzeuge der Premium- und Luxusklasse.


Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung eines Fahrzeugs fällig.

Bitte beachten! Eine Selbstbeteiligung gilt nach wie vor bei Vorfällen, die Reifen und Windschutzscheibe betreffen. Sie können einen zusätzlichen Schutz für Reifen und Windschutzscheibe erwerben, der auch hier Ihre Selbstbeteiligung auf null reduziert.

Der Liefer- und Abholservice an Orten, die maximal 10 km außerhalb der Stadt liegen, ist kostenlos. Für den Liefer- und Abholservice an Orten, die außerhalb eines Umkreises von 10 km von der Stadt liegen, wird eine Servicegebühr von 12,20 EUR zzgl. einer Kilometergebühr von 0,85 EUR pro Kilometer erhoben. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inkl. MwSt. Der Fahrer muss anwesend sein, seinen Reisepass vorzeigen und die Zahlungsmethode bestätigen. Wenn Sie weitere Informationen über den Liefer- und Abholservice benötigen oder eine Reservierung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch unter +386 30208880 an unser Reservierungsteam.

 

Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: technical-support@autobenussi.hr, 00385953366000

One-Way-Anmietungen sind innerhalb von Slowenien und von Slowenien zu ausgewählten internationalen Stationen möglich. Für weitere Informationen zu verfügbaren One-Way-Routen und den jeweiligen Abgabegebühren wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungsabteilung unter +386 30208880. 

Kraftstoffkosten: Alle Fahrzeuge werden vollgetankt bereitgestellt und müssen vollgetankt zurückgegeben werden. Wenn das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben wird, wird dem Mieter die Differenz gemäß der offiziellen Rate von Enterprise Rent-A-Car in Slowenien berechnet. Auf den Tankservice werden außerdem Gebühren in Höhe von 36,60 EUR inkl. MwSt. erhoben.

ERGÄNZENDE HAFTUNGSREDUZIERUNG (SLP) – EINE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN UND WIRD GEBÜHRENFREI ANGEBOTEN. DIESE SCHÜTZT DEN MIETER UND WEITERE EINGETRAGENE FAHRER VOR HAFTUNG IM FALLE EINER SCHWEREN VERLETZUNG ODER TOD VON DRITTEN SOWIE BEI SACHSCHÄDEN VON DRITTEN. HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN DECKEN VERLUST ODER SCHÄDEN AM FAHRZEUG NICHT AB. DER MIETER HAFTET FÜR DEN GESAMTWERT DES FAHRZEUGES, UNABHÄNGIG VON DER SCHULD. JE NACH ANNAHME ZUSÄTZLICHER VERSICHERUNGSOPTIONEN.

Während der Wintersaison vom 15. November bis zum 15. März und bei winterlichen Wetterbedingungen sind in Slowenien alle Mietfahrzeuge gemäß der lokalen Vorschriften mit Winterreifen ausgestattet. Winterreifen sind in allen Preisen enthalten. 

Visa-, Diners- und MasterCard-Kreditkarten werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Bei der Abholung werden die geschätzten Mietkosten von der Kreditkarte abgebucht und auf dieser wird ein Betrag in Höhe der Kaution blockiert. Die Kaution wird von der Bank des Karteninhabers wieder freigegeben, nachdem sie über die Rückgabe des Fahrzeugs benachrichtigt wurde.


Höhe der Kaution und Fahrzeugkategorie:

900,00 EUR für Kleinst- und Kleinwagen

1.100,00 EUR für Kompaktklasse und kleine Transporter

1.350,00 EUR für Kompaktklasse-Cabrio und Mittelklasse

1.600,00 EUR für Mittelklasse-SUV, Standardklasse-SUV, Standardklasse-Limousine und Standardklasse-Kombi; Mittelklasse-, Standardklasse- und Oberklasse-Transporter

2.000,00 EUR für Van; Standardklasse- und Oberklasse-Transporter

2.500,00 EUR für Premiumklasse-Limousine, Oberklasse-SUV und Premiumklasse-Cabrio

3.000,00 EUR für Luxusklasse-Limousine, Mittelklasse Elite Elektro und Luxusklasse-Van

4.500,00 EUR für Premium-Oberklasse-SUV und Luxusklasse Elite SUV


Debitkarten und Bankkarten werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.

Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionales Produkt, das den Mieter im Falle einer Panne von folgenden Kosten befreit: Notfall-Abschleppdienste und Bergungskosten sowie Anfahrtskosten, die von unseren ausgewählten Pannenhilfeanbietern bei Schäden am Fahrzeug, die auf einen Fehler des Mieters zurückzuführen sind, erhoben werden, Kosten für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs (falls das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden kann), Kosten für die Bereitstellung eines Ersatzschlüssels, Kosten im Falle einer leeren Batterie, Abschleppkosten bei Fehlbetankung (Reparaturkosten für Fehlbetankung sind nicht von RAP abgedeckt und sind vom Mieter zu tragen), Verlust der Fahrzeugpapiere und/oder Kennzeichen.


RAP ist keine Versicherung; einige Schäden sind ausgeschlossen, und das Verhalten des Mieters während der Mietdauer kann den Schutz durch RAP beeinträchtigen (siehe Abschnitt „Ausschlüsse“).


Vor dem Erwerb des RAP sollten Sie prüfen, ob Ihre private Deckung ausreichend ist. Wenn Sie RAP ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten tragen und anschließend gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen.

Gültiger internationaler Führerschein mit lateinischer Schrift zusammen mit einem nationalen oder EU-Führerschein, der seit mindestens 12 Monaten besteht, Personalausweis oder Reisepass.

Zusatzhaftpflichtversicherung (SLP) – Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und kostenlos. Sie schützt den Mieter/Fahrer und andere autorisierte Fahrer gegen die Haftung bei Verletzungen und/oder Tod Dritter sowie bei Beschädigungen am Eigentum Dritter. Die Haftpflichtversicherung bietet keine Deckung für den Verlust oder Beschädigungen des Mietfahrzeugs. Der Mieter/Fahrer haftet für den Gesamtwert des Fahrzeugs ohne Berücksichtigung des Verschuldens. (unterliegt der Annahme oder Einbeziehung der optionalen Versicherungsprodukte).

Autovermietung Flughafen Ljubljana (LJU) - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.