Details zur Station
Tadije Sondermajera 11
Novi Beograd
Belgrade, RS, 11070
Öffnungszeiten und Services
| Sonntag | - |
|---|---|
| Montag | 08:00 AM - 06:00 PM |
| Dienstag | 08:00 AM - 06:00 PM |
| Mittwoch | 08:00 AM - 06:00 PM |
| Donnerstag | 08:00 AM - 06:00 PM |
| Freitag | 08:00 AM - 06:00 PM |
| Samstag | - |
WEITERE FAHRER: 16,67 EURO PRO VERMIETUNG FÜR ALLE FAHRZEUGKLASSEN ZZGL. MWST. ES GELTEN ALLE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG.
"IN DER FILIALE IM STADTZENTRUM VON BELGRAD SIND ABHOLUNG UND RÜCKGABE AUCH AUSSERHALB DER GESCHÄFTSZEITEN MÖGLICH. ABHOLUNGEN AUSSERHALB DER GESCHÄFTSZEITEN WERDEN AN UNSEREM SCHALTER BEARBEITET. DIESER SERVICE STEHT AUF ANFRAGE ZUR VERFÜGUNG. EINE VORANKÜNDIGUNG VON MINDESTENS 48 STUNDEN IST ERFORDERLICH. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE BEIM RESERVIERUNGSSERVICE UNTER 381 112061569. FÜR DEN SERVICE AUSSERHALB DER GESCHÄFTSZEITEN WIRD EINE GEBÜHR VON 16,67 EUR ZZGL. MWST. ERHOBEN. RÜCKGABE AUSSERHALB DER GESCHÄFTSZEITEN: BITTE PARKEN SIE DAS MIETFAHRZEUG VOR DEM GEBÄUDE DER EKO SERBIA – HELLENIC PETROLEUM UND WERFEN SIE DEN SCHLÜSSEL IN DEN KASTEN AN DER MIETWAGENFILIALE. IST BEI DER RÜCKGABE KEIN MITARBEITER ANWESEND, KANN DER KUNDE DEN MIETVERTRAG ZUSAMMEN MIT DEM SCHLÜSSEL HINTERLASSEN. KUNDEN WERDEN BEI DER ABHOLUNG DES MIETWAGENS UM EINE TELEFONNUMMER GEBETEN. IST EIN MITARBEITER FÜR DIE RÜCKGABE AUSSERHALB DER ÖFFNUNGSZEITEN ERFORDERLICH, FÄLLT EINE SERVICEGEBÜHR VON 16,67 EUR ZZGL. MWST. AN."
ALTERSANFORDERUNGEN:
Das erforderliche Mindestalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 18 Jahren.
Das Höchstalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 70 Jahren.
Für Fahrer im Alter von 18–20 Jahren wird für alle Fahrzeugklassen eine Gebühr von 40,00 EUR inkl. MwSt. pro Anmietung erhoben.
Innerhalb der EU: Bei grenzüberschreitenden Fahrten zwischen EU-Ländern (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Monaco) wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 EUR (inkl. MwSt.) erhoben.
Außerhalb der EU: Bei grenzüberschreitenden Fahrten wird pro Anmietung eine Gebühr von 60,00 EUR (inkl. MwSt.) erhoben. Die Fahrzeuge dürfen in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Andorra, San Marino, der Vatikanstadt, der Türkei und im Vereinigten Königreich gefahren werden. Fahrten mit dem Fahrzeug in der Ukraine, Russland, Moldawien, Belarus, Georgien, Armenien, Aserbaidschan oder im Kosovo sind nicht gestattet.
Bei Fahrten durch EU- und Nicht-EU-Länder (ausgenommen die Schweiz und das Vereinigte Königreich) fallen beide Gebühren für grenzüberschreitende Fahrten an. Die Grüne Karte deckt das gemietete Fahrzeug mit einer Basisversicherung (TPI) ab, solange sich das Fahrzeug innerhalb der Grenzen des Landes befindet, für das die Grüne Karte ausgestellt ist. Fährüberfahrten sind mit dem Fahrzeug gestattet.
Kunden sind dazu verpflichtet, die Mietstation über ihre Pläne, mit dem Fahrzeug das Land zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar, für den eine Strafgebühr anfällt.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist eine optionale Deckung, die die Haftung des Mieters bei Beschädigung des Fahrzeugs reduziert, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird.
Ist CDW nicht in der Reservierung enthalten, kann sie am Mietschalter erworben werden. Wenn die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Mietvereinbarung enthalten ist oder abgelehnt wird, haftet der Mieter für die Gesamtkosten der Schäden am Fahrzeug oder den gesamten Wert des Fahrzeugs im Falle einer Beschädigung.
Wenn die Haftungsbeschränkung erworben wird oder in der Reservierung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung:
900,00 EUR für Kleinst- und Kleinwagen
1.100,00 EUR für Kompaktklasse
1.350,00 EUR für Mittelklasse
1.600,00 EUR für Mittelklasse-SUV, Standardklasse-SUV, Standardklasse-Limousine und Standardklasse-Kombi
2.000,00 EUR für Transporter; Standardklasse- und Oberklasse-Transporter
2.500,00 EUR für Standardklasse Elite
3.000,00 EUR für Luxusklasse-Limousine und Luxusklasse-Transporter
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob die private Versicherung des Mieters Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: technical-support@autobenussi.hr, 00385953366000
One-Way-Anmietungen sind innerhalb von Serbien und von Serbien zu ausgewählten internationalen Stationen möglich. Für weitere Informationen zu verfügbaren One-Way-Routen und den jeweiligen Abgabegebühren wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungsabteilung unter +381 112 061569. One-Way-Anmietungen innerhalb Serbiens sind gebührenfrei.
Kraftstoffrichtlinie: Gleicher Füllstand.
Kunden müssen das Fahrzeug mit der gleichen Menge an Kraftstoff wie bei der Abholung zurückgeben. Wenn der Kunde das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgibt, wird ihm eine zusätzliche Gebühr für die Menge des fehlenden Kraftstoffs anhand des offiziellen Auftankpreises berechnet.
Wird das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff als bei der Abholung zurückgegeben, erfolgt keine Rückerstattung.
ERGÄNZENDE HAFTUNGSREDUZIERUNG (SLP) – EINE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN UND WIRD GEBÜHRENFREI ANGEBOTEN. DIESE SCHÜTZT DEN MIETER UND WEITERE EINGETRAGENE FAHRER VOR HAFTUNG IM FALLE EINER SCHWEREN VERLETZUNG ODER TOD VON DRITTEN SOWIE BEI SACHSCHÄDEN VON DRITTEN. HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN DECKEN VERLUST ODER SCHÄDEN AM FAHRZEUG NICHT AB. DER MIETER HAFTET FÜR DEN GESAMTWERT DES FAHRZEUGES, UNABHÄNGIG VON DER SCHULD. JE NACH ANNAHME ZUSÄTZLICHER VERSICHERUNGSOPTIONEN.
Während der Wintersaison vom 1. November bis zum 1. April und bei winterlichen Wetterbedingungen sind in Serbien alle Mietfahrzeuge gemäß der lokalen Vorschriften mit Winterreifen ausgestattet. Winterreifen sind in allen Preisen enthalten.
Die Insassenunfallversicherung gilt pro Unfall vorbehaltlich der erlaubten Anzahl an Insassen im Fahrzeug für den Fahrer und die Fahrzeuginsassen im Falle von Tod oder dauerhafter Behinderung. Die Deckungssummen variieren von Land zu Land sowie gegebenenfalls abhängig davon, ob ein Erwachsener oder ein Kind verwickelt ist. Gleichermaßen kann eine teilweise Behinderung zu einer niedrigeren Deckungssumme oder zu einer Nichtzahlung führen, falls der Prozentsatz der Behinderung eine bestimmte Schwelle unterschreitet.
Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von American Express, Mastercard oder Visa, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten.
Die Kaution für die einzelnen Kategorien beträgt:
900,00 EUR für Kleinst- und Kleinwagen
1.100,00 EUR für Kompaktklasse
1.350,00 EUR für Mittelklasse
1.600,00 EUR für Mittelklasse-SUV, Standardklasse-SUV, Standardklasse-Limousine und Standardklasse-Kombi
2.000,00 EUR für Transporter; Standardklasse- und Oberklasse-Transporter
2.500,00 EUR für Standardklasse Elite
3.000,00 EUR für Luxusklasse-Limousine und Luxusklasse-Transporter
Debitkarten und Bankkarten werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.
Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionales Produkt, das den Mieter im Falle einer Panne von folgenden Kosten befreit: Notfall-Abschleppdienste und Bergungskosten sowie Anfahrtskosten, die von unseren ausgewählten Pannenhilfeanbietern bei Schäden am Fahrzeug, die auf einen Fehler des Mieters zurückzuführen sind, erhoben werden, Kosten für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs (falls das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden kann), Kosten für die Bereitstellung eines Ersatzschlüssels, Kosten im Falle einer leeren Batterie, Abschleppkosten bei Fehlbetankung (Reparaturkosten für Fehlbetankung sind nicht von RAP abgedeckt und sind vom Mieter zu tragen), Verlust der Fahrzeugpapiere und/oder Kennzeichen.
RAP ist keine Versicherung; einige Schäden sind ausgeschlossen, und das Verhalten des Mieters während der Mietdauer kann den Schutz durch RAP beeinträchtigen (siehe Abschnitt „Ausschlüsse“).
Vor dem Erwerb des RAP sollten Sie prüfen, ob Ihre private Deckung ausreichend ist. Wenn Sie RAP ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten tragen und anschließend gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen.
GÜLTIGER INTERNATIONALER ODER EU-FÜHRERSCHEIN, DER VOR MINDESTENS ZWÖLF MONATEN AUSGESTELLT WURDE, PERSONALAUSWEIS ODER PASS.
Die ergänzende Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichversicherung und wird kostenfrei angeboten. Diese schützt den Mieter und andere eingetragene Fahrer vor Haftung im Falle von Personenschaden oder Tod Dritter sowie bei Sachschäden am Eigentum Dritter.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.