Autos und Transporter mieten - Den Haag Zentrum

Den Haag Zentrum

Details zur Station

Amsterdamse Veerkade 30
Den Haag, NL, 2512AJ

Öffnungszeiten und Services

12. Juli 2026
Sonntag 08:00 AM - 04:00 PM
Montag 08:00 AM - 04:00 PM
Dienstag 08:00 AM - 04:00 PM
Mittwoch 08:00 AM - 04:00 PM
Donnerstag 08:00 AM - 04:00 PM
Freitag 08:00 AM - 04:00 PM
Samstag 08:00 AM - 04:00 PM
Abholservice: nicht verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten: verfügbar

Richtlinien zur Anmietung

Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Voraussetzungen für eine Anmietung erfüllen. Zusätzliche Fahrer können an jeder Vermietstation innerhalb desselben Landes und jederzeit während der Anmietung zum Vertrag hinzugefügt werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 9,50 EUR (inklusive MwSt. (21 %) pro Tag.

Bitte betreten Sie das Q-Park Centrum Den Haag über die Kranestraat. Fahren Sie über den linken Eingang nach Shell Recharge in das Parkhaus. Suchen Sie einen freien Parkplatz auf Ebene 2 und geben Sie die Schlüssel in unserem Büro auf Ebene 1 im Parkhaus zurück.

Das Mindestalter für die Anmietung aller Fahrzeuge beträgt 25 Jahre. Das Höchstalter für die Anmietung beträgt 80 Jahre. Mieter im Alter von 18 bis 24 Jahren können alle Fahrzeugklassen mieten, ausgenommen Oberklasse Premium-, Luxus- und Spezialklasse. Für alle Mieter im Alter von 18 bis 24 Jahren fällt ein Jungfahrerzuschlag in Höhe von 10,00 EUR pro Tag (bis zu einer Höchstgebühr von 100,00 EUR) an. Junge Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein.

Fahrzeuge können in Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Italien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Spanien, Schweden, der Schweiz und dem Vatikan (Bereich 1) gefahren werden. Sämtliche Inseln sind von grenzüberschreitenden Reisen ausgeschlossen. Reisen nach Norwegen und Schweden sind nur zwischen dem 1. Mai und dem 30. September gestattet. Auf Anfrage können Fahrzeuge auch in Kroatien, Polen, der Slowakei, Slowenien und Tschechien (Bereich 2) gefahren werden.
Fahrzeuge der Standard-, Ober-, Premium-, Luxus- und Spezialklasse sowie die Marken Audi, BMW, Mercedes und Volkswagen dürfen nicht im Bereich 2 gefahren werden. Für grenzüberschreitende Fahrten in den Bereich 2 ist ein Zuschlag von bis zu 5,00 EUR zzgl. MwSt. pro Tag zu bezahlen. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich, um das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, außer bei Reisen in Länder im Bereich 2. Wenn Sie ohne vorherige Genehmigung mit dem Fahrzeug in ein nicht autorisiertes Land fahren, stellt dies einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar und Sie müssen alle Kosten für die Rückführung übernehmen.

Mit einer Haftungsbeschränkung begrenzen Sie Ihre Haftung und vermeiden zusätzliche Kosten. Wenn Sie solche Zusatzoptionen online auswählen, profitieren Sie von den günstigsten Preisen.


Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist eine optionale Deckung, die die fällige Selbstbeteiligung bei Schäden am und/oder Diebstahl des Fahrzeugs reduziert. Ist die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Reservierung enthalten, kann sie erworben werden.


Die Haftungsbeschränkung (CDW) reduziert die Selbstbeteiligung auf 1.100,00 € für Kleinstwagen, Kleinwagen und Kompaktwagen, 1.400,00 € für Mittelklasse- und Standardwagen sowie 1.700,00 € für Oberklassewagen sowie Premium- und Luxusfahrzeuge. Bei Fahrzeugen der Spezialklasse wird die Selbstbeteiligung auf 3.000,00 € reduziert. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl eines Fahrzeugs fällig.


Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob die private Versicherung des Mieters Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die CDW abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zur Höhe der Selbstbeteiligungskosten zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.

Für alle Reservierungen gilt eine Vorlaufzeit von 1 Stunde ab dem Zeitpunkt, an dem die Buchung vorgenommen wurde, bevor sie bestätigt wird. Alle Fahrzeuge werden während der Öffnungszeiten bis zu einer halben Stunde nach der geplanten Abholzeit bereitgehalten. Wenn Sie zu spät kommen, wenden Sie sich bitte an die Station, um sie darüber zu informieren.

Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden. Für alle Einweg-Anmietungen (In- oder Ausland) muss die Autorisierung entweder vor der Ankunft oder am Mietschalter eingeholt werden. Wenn der Mieter das Fahrzeug ohne Genehmigung per Einweg-Verfahren zurückgibt oder es an einem anderen Ort als dem in seinem Mietvertrag angegebenen Rückgabeort zurückgibt, wird eine zusätzliche Rückführungsgebühr erhoben. Bei nicht autorisierten internationalen Einweg-Rückgaben fällt zusätzlich zur geltenden Standard-Einweg-Gebühr eine Rückführungsgebühr von 1.200 EUR (zzgl. MwSt.) an. Einweg-Rückgaben im Inland sind zwischen den Niederlassungen in den Niederlanden möglich. Internationale Einweg-Rückgaben sind nur an ausgewählten Flughäfen in Belgien, Frankreich, Deutschland und Luxemburg möglich.

Als Kunde können Sie entscheiden, wie Sie bei der Rückgabe des Fahrzeugs für den Kraftstoff oder das Aufladen eines Elektrofahrzeugs bezahlen.


Sie können das Fahrzeug bis zu dem Kraftstoff- oder Ladestand auftanken bzw. aufladen, den es bei der Anmietung hatte. Wenn Sie das Fahrzeug nicht bis zum gleichen Stand auftanken oder aufladen möchten, wird Ihnen der örtliche Preis berechnet, der in der Regel über dem lokalen Kraftstoffpreis oder Kilowattstundenpreis liegt.

Vor der Anmietung können Sie sich für die Vorab-Bezahlung einer vollen Tankfüllung oder einer vollen Batterieladung entscheiden. Die Vorab-Bezahlung bietet zwei Annehmlichkeiten: Sie müssen sich nicht die Mühe machen, das Fahrzeug aufzutanken oder aufzuladen, bevor Sie es zurückgeben. Die volle Tankfüllung bzw. Batterieladung wird im Voraus zu einem üblichen Preis berechnet, und Sie können das Fahrzeug mit leerem Tank zurückgeben.


Hinweis: Vorab bezahlter Kraftstoff wird nur als volle Tankfüllung zum ermäßigten Preis pro Gallone/Liter verkauft. Die Benzinpreise und Kilowattstundenpreise variieren je nach der Region, in der Sie das Fahrzeug mieten. Ein über 80 % aufgeladenes Elektrofahrzeug gilt als vollständig aufgeladen. Es wird keine Rückerstattung für eine ungenutzte Tankfüllung oder Batterieladung angeboten.

Ganzjahresreifen sind für bestimmte Fahrzeugklassen zwischen 1. November und 31. März für 25,00 EUR pro Tag bei einer Höchstgebühr von 250,00 EUR pro Anmietung bei der Abholung verfügbar. Die Wiederbeschaffungsgebühr bei Beschädigung oder Verlust beträgt bis zu 3.500,00 EUR. Bei grenzüberschreitenden Fahrten können Ganzjahresreifen gesetzlich vorgeschrieben sein. Wenden Sie sich dazu zum Zeitpunkt der Anmietung an die Mietstation.

Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von American Express, Mastercard, Visa oder Diners Club, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt und bis zum Ende des Mietzeitraums gültig sein. Digitale Karten (Apple Pay/Google Pay usw.), Reiseschecks, Prepaid-Karten, Bargeld, Debitkarten und Händlerkarten werden nicht als Zahlungsmethoden akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Für Fahrzeuge der Luxus- und Spezialklasse sind aus Sicherheitsgründen zwei Kreditkarten namhafter Anbieter erforderlich, die auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellt sein müssen. Die Kautionsbeträge variieren je nach Fahrzeugkategorie und ausgewählten/enthaltenen Schutzprodukten. Einzelheiten zu den Kautionsbeträgen sind unten aufgeführt:


Fahrzeuge der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompaktwagen, Mittelklasse und Standardklasse:


Ohne ausgewählte oder enthaltene Kaskoversicherung: Mietbetrag plus 600,00 EUR Kaution


Haftungsbeschränkung (CDWTP) oder Reduzierte Selbstbeteiligung (ER): Mietbetrag plus 400,00 EUR Kaution


Schutz ohne Selbstbeteiligung (ZE): Mietbetrag plus 200,00 EUR Kaution


Fahrzeugkategorien Oberklasse, Premium und Luxus:


Ohne ausgewählte oder enthaltene Kaskoversicherung: Mietbetrag plus 1200,00 EUR Kaution


Haftungsbeschränkung (CDWTP) oder Reduzierte Selbstbeteiligung (ER): Mietbetrag plus 1200,00 EUR Kaution


Schutz ohne Selbstbeteiligung (ZE): Mietbetrag plus 600,00 EUR Kaution


Fahrzeugkategorie Spezialklasse:


Ohne ausgewählte oder enthaltene Kaskoversicherung, Haftungsbeschränkung (CDWTP), Reduzierte Selbstbeteiligung oder Schutz ohne Selbstbeteiligung: Mietbetrag plus 5.000,00 EUR Kaution.

Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Elektronische oder digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Alle Mieter müssen zudem einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder staatlich ausgestellten Personalausweis. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist. Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung etwaiger Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.

Ein Zusatzhaftpflichtschutz (SLP) ist gesetzlich vorgeschrieben und in allen Preisen enthalten. Dieses Schutzprodukt bietet dem Mieter und allen genehmigten Fahrern Deckung bei Verletzungen und/oder Sachschäden, die Sie Dritten infolge eines Unfalls mit dem Fahrzeug zufügen könnten. Informationen zu den Haftungsbeträgen sind auf Anfrage verfügbar. Sie müssen alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anmietungen einhalten, um die Leistungen von SLP in Anspruch nehmen zu können.

Alle Fahrzeuge der Enterprise-Flotte sind gegen Personen- und/oder Sachschäden versichert, die Sie Dritten bei einem Unfall mit dem Fahrzeug möglicherweise verursachen. Die Beträge für diese Haftpflichtversicherung erfahren Sie auf Anfrage. Insbesondere müssen Sie die im obigen Artikel (Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Mietfahrzeugen von Enterprise Rent-A-Car NL) beschriebene Regel zu zulässigen Zielen einhalten, um alle Vorteile des Versicherungsschutzes nutzen zu können.

Autovermietung Den Haag Zentrum - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.