Öffnungszeiten und Services
| Sonntag | 08:00 AM - 08:00 PM |
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| Montag | 08:00 AM - 08:00 PM |
| Dienstag | 08:00 AM - 08:00 PM |
| Mittwoch | 08:00 AM - 08:00 PM |
| Donnerstag | 08:00 AM - 08:00 PM |
| Freitag | 08:00 AM - 08:00 PM |
| Samstag | 08:00 AM - 08:00 PM |
Der Mietschalter befindet sich im Hauptgebäude des Flughafens auf der Ankunftsebene. Wenn Sie die Zollkontrolle passieren, gehen Sie den Flur auf dem Weg zum Hauptflughafengebäude entlang, der zu unserem Mietbüro führt. Unser Büro befindet sich 4–5 m weiter auf der rechten Seite. Das Schild der Marke ist am Schalter gut sichtbar.
Der Flughafen Tivat befindet sich 4 Kilometer südlich des Stadtzentrums. Die Fahrt dauert weniger als 8 Minuten. Auch wenn Sie zu Fuß in die Stadt gelangen können, ist ein Mietwagen am Flughafen Tivat bequem, wenn Sie Gepäck haben. Sie können den Flughafen auch von anderen Städten in der Region aus erreichen. Kotor ist etwa 8 Kilometer entfernt, Budva, ein beliebtes Touristenziel, 20 Kilometer.
Der Flughafen Tivat ist ein ausgezeichnetes Tor zu verschiedenen Resorts in Montenegro. Wenn Sie beispielsweise Kotor besuchen, endet die Start- und Landebahn des Flughafens nur wenige Meter von der Küste der Bucht von Kotor entfernt. Sie fahren ins Budva Resort? Nehmen Sie dann Ihren Mietwagen und fahren Sie auf der M2-Straße Tivat-Budva (Jaz). Innerhalb von 30 Minuten erreichen Sie Ihr Ziel. Weitere spannende Orte in der Nähe der Stadt sind Petrovac (38 km entfernt) und Herceg Novi (23 km entfernt).
Der Flughafen Tivat ist ein internationaler Flughafen, der die Stadt Tivat und die umliegenden Regionen anbietet. Tivat ist das ideale Reiseziel für einen Strandurlaub. Sie können am Flughafen landen und innerhalb einer Stunde nach der Landung einen Mojito mit Blick auf das Meer genießen. Mit einem Mietwagen benötigen Sie 15 Minuten, um vom Stadtzentrum zu den Sandstränden der Halbinsel Lustica zu gelangen.
Für jeden zusätzlichen Fahrer fällt eine zusätzliche Gebühr von 7,26 EUR pro Tag (maximal 54,45 EUR pro Anmietung) inkl. MwSt. an. Sämtliche Mietbedingungen gelten für alle zusätzlichen Fahrer.
Abholung außerhalb der Geschäftszeiten:
An dieser Station ist eine Abholung außerhalb der Geschäftszeiten möglich. Vor Ort betreut ein Mitarbeiter die Abholung des Mietfahrzeugs. Für den Abholservice außerhalb der Geschäftszeiten ist eine Vorankündigung von 24 Stunden sowie die Bereitstellung von Kontaktinformationen zum Zeitpunkt der Reservierung erforderlich. Für den Service außerhalb der Geschäftszeiten am Flughafen Tivat werden 30,25 EUR inkl. MwSt. berechnet.
Telefonnummer des Ansprechpartners: +382 31 673 290
Mobil 1: +382 67 222 065 – Nebojsa Mijanovic
Mobil 2: +382 67 222 051
Notrufnummer: +382 67 222 951 – Andjelko Mijanovic
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten:
Es gibt keinen Rückgabekasten, in dem Kunden die Schlüssel hinterlassen können. Bei Rückgaben außerhalb der Geschäftszeiten sind Mitarbeiter anwesend, um Mietfahrzeuge einzuchecken. Bei der Abholung des Mietwagens erfassen wir die Kontaktdaten des Kunden und arrangieren die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten. Bei Rückgabe des Mietwagens benutzen Sie bitte den Hauptparkplatz vor dem Flughafengebäude. Dies ist derselbe Parkplatz, zu dem die Kunden bei der Abholung ihres Mietwagens von den Mitarbeitern der Vermietstation geführt werden.
Das Mindestalter für die Anmietung aller Fahrzeuge beträgt 26 Jahre. Das Höchstalter für die Anmietung beträgt 77 Jahre. Für junge Fahrer wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Mieter im Alter von 22 bis 25 Jahren können alle Fahrzeugklassen mieten, ausgenommen Oberklasse-Kleinbusse. Für solche jungen Fahrer wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
Vehicles can be driven into other countries named in the Zones listed below. A cross-border fee per rental applies depending on the destination country.
Ferry crossings are permitted with the vehicle. In all cases, customers must inform the rental branch of their intention to leave the country with the vehicles and require authorization. Unauthorized cross-border travel will result in a breach of contract and incur a penalty charge.
Cross Border Fees below (incl. VAT) are charged per Rental:
Zone 1 - 60.50 EUR: Albania, Kosovo, North Macedonia, Serbia, Bosnia and Herzegovina, Croatia
Zone 2 - 242.00 EUR: Greece, Romania, Bulgaria, Slovenia, Italy, Hungary
Zone 3 - 363.00 EUR: Rest of Mainland EU and Switzerland
Zone 4 - 605.00 EUR: United Kingdom, Turkey
Die HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG (CDW) reduziert die Haftung des Mieters bei Verlust oder Beschädigung des Mietfahrzeugs (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Abschleppdienste, Einlagerung, Defekte, Verwaltungs- und Wertminderungsgebühren) gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mietvereinbarung und geltender Gesetze. Die CDW ist zum Zeitpunkt der Anmietung gegen eine zusätzliche Tagesgebühr erhältlich. Die CDW-Selbstbeteiligung liegt je nach Fahrzeugkategorie zwischen 600,00 EUR und 1.200,00 EUR. Der Erwerb der CDW ist keine Voraussetzung für die Anmietung. Der Schutz durch die CDW überschneidet sich möglicherweise mit dem Schutz durch andere Versicherungen des Mieters, und Enterprise ist nicht in der Lage, die Angemessenheit des vorhandenen Versicherungsschutzes zu beurteilen. Daher muss der Mieter seinen vorhandenen Kreditkartenversicherungsschutz, Versicherungspolicen für Kraftfahrzeuge oder andere Versicherungsleistungen, die sich möglicherweise mit dem Schutz durch die CDW überschneiden, eigenständig prüfen.
Sofern sie 24 Stunden im Voraus beantragt wurde, ist die Lieferung und Abholung im Umkreis von 20 km um die Stadtgrenze möglich. Hierfür wird jeweils eine Gebühr von 18,15 EUR pro Lieferung/Abholung erhoben. Bei Lieferungen und Abholungen außerhalb der Stadtgrenzen (über 20 km und bis maximal 50 km) fällt für den Mieter eine zusätzliche Gebühr von 0,54 EUR pro Kilometer an.
Der Fahrer muss anwesend sein, seinen Reisepass und Führerschein vorzeigen und die Zahlungsmethode bestätigen. Eine Lieferung und Abholung des Fahrzeugs ist rund um die Uhr möglich. Dieser Service kann mit Herrn Nebojsa Mijanovic unter der Telefonnummer +382 (0) 67222065 vereinbart werden. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inkl. MwSt.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: nebojsa@inmontenegro.com, 0038267222065
Einweg-Anmietungen sind innerhalb von Montenegro für alle Stationen möglich. Für Einweg-Anmietungen wird eine Abgabegebühr von 30,25 EUR (inkl. MwSt.) berechnet. Davon ausgenommen sind Einweg-Anmietungen innerhalb der gleichen Stadt, diese sind gebührenfrei. Für Einweg-Anmietungen ist keine Mindestmietdauer erforderlich. Reservierungen für Einweg-Anmietungen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Internationale Einweg-Anmietungen zu ausgewählten Stationen sind auf Anfrage ebenfalls möglich. Es wird eine Abgabegebühr erhoben. Der Gebührenbetrag variiert je nach Route und Zielstation. Für weitere Informationen zu Abgabegebühren, verfügbaren Routen und Bedingungen, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Reservierungsabteilung unter + 382 31 580113, +382 67 338833.
Alle Fahrzeuge müssen mit dem gleichen Tankfüllstand zurückgegeben werden, mit dem sie bereitgestellt wurden. Der Tank muss nicht voll sein, aber der Kraftstoffstand muss in der Mietvereinbarung vermerkt werden. Wird das Fahrzeug mit einem niedrigeren Tankfüllstand als bei der Anmietung zurückgegeben, werden dem Mieter die Differenz und ein Aufschlag von 10,00 EUR berechnet. Auf die Kraftstoffgebühren wird keine MwSt. angewendet.
Während der Wintersaison vom 15. November bis zum 1. April und bei winterlichen Wetterbedingungen sind in Montenegro alle Mietfahrzeuge gemäß der lokalen Vorschriften mit Winterreifen ausgestattet. Winterreifen sind in allen Preisen enthalten.
Die PERSÖNLICHE UNFALLVERSICHERUNG (PAI) ist eine optionale Deckung, die den genehmigten Fahrer, die Beifahrer sowie deren persönliche Gegenstände abdeckt. Diese Versicherung ist gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2,50 EUR (ohne MwSt.) pro Tag zum Zeitpunkt der Anmietung am Schalter für alle Fahrzeugkategorien erhältlich.
Es werden Visa- und MasterCard-Kreditkarten akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Bei der Abholung werden die geschätzten Mietkosten von der Kreditkarte abgebucht und auf dieser wird ein Betrag in Höhe der Kaution blockiert. Die Kaution wird von der Bank des Karteninhabers wieder freigegeben, nachdem sie über die Rückgabe des Fahrzeugs benachrichtigt wurde. Für Kleinst-, und Kleinwagen ist eine Kaution von 300,00 EUR, für Kompakt- und Mittelklassewagen eine Kaution von 500,00 EUR und für Standard- und Oberklassewagen eine Kaution von 1.000,00 EUR erforderlich. Debitkarten und Bankkarten werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.
Die Pannenhilfe ist kostenlos und rund um die Uhr unter der Telefonnummer 382 67 222 065 und/oder 382 67222051 verfügbar. Zu den kostenlosen Services gehören Starthilfe, Hilfe bei Aussperrungen, Kraftstofflieferung und Ersatzschlüssel. Die Kosten für einen verloren gegangenen oder beschädigten Schlüssel oder verloren gegangene Fahrzeugpapiere werden nicht abgedeckt und der autorisierte Fahrer bzw. die autorisierten Fahrer muss/müssen diese Kosten unmittelbar bezahlen. Im Falle eines nicht fahrtüchtigen Mietfahrzeugs infolge einer Panne werden ein Abschleppdienst und ein Ersatzfahrzeug innerhalb von 2 bis 4 Stunden (je nach Entfernung) kostenlos zur Verfügung gestellt. Der kostenlose Pannendienst erlischt, wenn der autorisierte Fahrer bzw. die autorisierten Fahrer zum Zeitpunkt der Panne gegen die Bedingungen der Mietvereinbarung verstoßen hat/haben.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen und vollwertigen Führerscheins sein. Mieter, die einen Führerschein besitzen, der nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist, benötigen eine internationale Fahrerlaubnis.
DIE ERGÄNZENDE HAFTUNGSREDUZIERUNG (SUPPLEMENTARY LIABILITY PROTECTION) SLP IST EINE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG, DIE GEBÜHRENFREI ANGEBOTEN WIRD UND IN ALLEN PREISEN ENTHALTEN IST. DECKUNGSLIMIT – BEI VERLETZUNG ODER TOD VON DRITTEN BIS ZU 550.000 EUR. BEI SACHSCHÄDEN VON DRITTEN 300.000 EUR.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.