Details zur Station
Avenida De Palencia, S N
Parking Estacion Tren Leon
Leon, LE, ES, 24009
Öffnungszeiten und Services
| Sonntag | 09:00 AM - 07:00 PM |
|---|---|
| Montag | 08:00 AM - 07:00 PM |
| Dienstag | 08:00 AM - 07:00 PM |
| Mittwoch | 08:00 AM - 07:00 PM |
| Donnerstag | 08:00 AM - 07:00 PM |
| Freitag | 08:00 AM - 07:00 PM |
| Samstag | 09:00 AM - 07:00 PM |
Die Mietwagenstation von Enterprise Rent-A-Car östlich der Innenstadt von Leon, ganz in der Nähe der Katholischen Kirche der Stadt, ist ein ausgezeichneter Ausgangspunkt, um die Stadt und die nähere Umgebung zu erkunden. Mit dem Mietwagen bewegen Sie sich in der spanischen Stadt nicht nur bequem und komfortabel, sondern auch unabhängig von den Fahrplänen und den Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. Leon ist reich an sakralen Bauten. Sehenswert sind die Kathedrale mit ihren wunderschönen Glasfenstern und die Basilika San Isidoro, die im Pantheon Real romanische Fresken bietet.
Besonders zu Ostern lohnt sich ein Besuch in der Stadt. Zu diesem Zeitpunkt finden in der spanischen Stadt die Osterfestlichkeiten statt, die weit über die Stadtgrenze hinaus bekannt und berühmt sind. Das gilt vor allem für die Karfreitagsprozession. Am Ostersonntag wird dann gemeinsam in Leon Speck gegessen. Der Palacio de Los Guzmanes gehört ebenfalls zu den Sehenswürdigkeiten der Stadt, die mit ihren reizvollen Bemalungen locken kann. Leon war einst die Hauptstadt eines gleichnamigen Königreiches aus dem 10. Jahrhundert. Zeugnisse davon finden sich vor allem noch in der Umgebung der Stadt. Vorteilhaft erweist sich hierfür der Mietwagen, mit dem auch spontane Touren möglich sind.
Enterprise bietet eine große Auswahl an Mietwagen und Miettransportern. Von geräumigen SUVs bis hin zu großen Transportern, bei uns finden Sie genau das richtige für Ihre Anforderungen. Schauen Sie sich unsere Mietwagen Flotte in Deutschlandan und wählen Sie das passende Mietfahrzeug von Enterprise-Rent-A-Car.
Enterprise bietet Ihnen weltweit eine umfassende Auswahl an zuverlässigen Fahrzeugen, die Ihren individuellen Anforderungen entspricht. In unseren zahlreichen Filialen, finden Sie genau das richtige für Ihre Bedürfnisse, ob für Geschäftsreise, Umzug oder Familienausflug. Unsere Mietfahrzeuge stehen Ihnen zur Kurz- als auch Langzeitmiete zur Verfügung. Wenn Sie nach dem besten Kundenservice zu großartigen Preisen suchen, buchen Sie heute noch Ihre Mietfahrzeug bei Enterprise Rent-A-Car.
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Der Preis für jeden zusätzlichen Fahrer beträgt 15,00 EUR pro Tag, mit einer Höchstgebühr von 150,00 EUR für 10 Tage.
Wenn Sie ein Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben, parken Sie es bitte neben der Station. Bitte schließen Sie das Fahrzeug ab und werfen Sie die Schlüssel in den Rückgabekasten in der Nähe des Eingangs. Bitte stellen Sie sicher, dass sich keine persönlichen Gegenstände mehr im Fahrzeug befinden, bevor Sie gehen. Die Verantwortlichkeit des Mieters für das Fahrzeug und die Mietgebühren endet erst nach der Inspektion des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter am folgenden Werktag.
Bei Anmietung eines Fahrzeugs müssen alle Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein. Mieter im Alter von 21 bis 24 Jahren können Fahrzeuge und SUVs der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse sowie Kleinbusse, Kompakt- und Mittelklasse-Transporter mieten. Für Mieter zwischen 21 und 24 Jahren fällt ein Zuschlag in Höhe von 23,00 EUR pro Tag an.
Wir genehmigen die Nutzung des Fahrzeugs nur auf dem spanischen Festland oder auf der spanischen Insel, auf der Sie das Fahrzeug gemietet haben. Wenn wir Ihnen eine schriftliche Genehmigung erteilen, sind Sie möglicherweise berechtigt, das Fahrzeug zu nutzen, um zu den spanischen Inseln, zwischen den spanischen Inseln und nach Ceuta und Melilla zu fahren. Wenn wir Ihnen eine schriftliche Genehmigung erteilen und Sie eine Gebühr zahlen, sind Sie möglicherweise berechtigt, das Fahrzeug in den folgenden Ländern zu nutzen: Österreich, Deutschland, Belgien, Frankreich, Niederlande, Italien, Luxemburg, Monaco, Schweiz, Portugal, Andorra und Gibraltar. Jede Bewegung des Fahrzeugs außerhalb der vorab genehmigten Länder verstößt gegen die Mietvereinbarung.
Kunden sind dazu verpflichtet, die Mietstation über ihre Pläne, mit dem Fahrzeug das Land zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Jede Bewegung des Fahrzeugs außerhalb der vorab genehmigten Länder verstößt gegen die Mietvereinbarung und die Haftung wird entsprechend geregelt.
Wenn Sie eine Haftungsbeschränkung von uns erwerben (oder wenn eine Haftungsbeschränkung in Ihrem Preis enthalten ist), wird die Haftung, die Sie im Falle von Schäden am, Verlust und/oder Diebstahl des Fahrzeugs zu leisten haben, auf eine Selbstbeteiligung für jeden Schadensfall reduziert. Die Haftungsbeschränkung ist kein Versicherungsprodukt. Einige Schäden sind ausgenommen, und Ihr Verhalten während der Anmietung kann den unter der Haftungsbeschränkung verfügbaren Schutz beeinträchtigen (siehe Abschnitt „Ausschlüsse“). Die Selbstbeteiligung für jeden Schadensfall ist in der Mietvereinbarung angegeben. Wenn kein anderer Betrag angegeben ist, beträgt die Selbstbeteiligung für Ihre Haftungsbeschränkung je nach Fahrzeugtyp 1400,00 EUR für Kleinst-, Klein-, Kompakt-, Hybrid- und Mittelklassewagen. 1700,00 EUR für Standardwagen, Standardpersonentransporter, Kompaktklasse Elite, Mittelklasse, Standard-SUV und Hybrid-, Kompakt- und Mittelklasse-Cabrios. 2000,00 EUR für Premiumwagen, Premium-Personentransporter, Oberklasse und Premiumklasse mit Allradantrieb. 2500,00 EUR für Luxusklassewagen und Allrad-Fahrzeuge. Für Transporter gelten die folgenden Selbstbeteiligungen: 1250,00 EUR für kleine und mittelgroße sowie Standardklasse-Transporter. Für Transporter der Oberklasse beträgt sie 1500,00 EUR und für große Transporter 1700,00 EUR. Durch den alleinigen Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) wird Ihre Haftung lediglich reduziert. Um Ihre Selbstbeteiligung auf Null zu reduzieren, müssen Sie zusätzlich den Haftungsausschluss (Excess Protection, EP) erwerben.
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung mögliche Haftungen infolge von Schäden, Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs (einschließlich Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten) ausreichend abdeckt. Wenn Sie die Haftungsbeschränkung ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten zahlen und gegebenenfalls anschließend bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen.
Eine Kopie unseres Beschwerdeverfahrens und das offizielle Beschwerdeformular sind auf Anfrage kostenlos in jeder Enterprise-Zweigstelle und/oder am Sitz von Enterprise erhältlich, wie in der Mietvereinbarung angegeben.
Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte an unsere Schadensersatzabteilung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an es.dru@ehi.com oder telefonisch unter +34 917821011.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde (unabhängig davon, ob die Rückgabe planmäßig oder außerplanmäßig erfolgt), fällt eine Gebühr für Einweganmietungen an. Die Gebühr für Einweganmietungen variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Wenn Sie eine Einweganmietung gebucht haben, wird diese Gebühr in den Reservierungsdetails und/oder in der Zusammenfassung aufgeführt. Bei einer nicht planmäßigen Anmietung wird diese Gebühr auf Ihrer Mietrechnung ausgewiesen.
Wenn Sie den Haftungsausschluss (EP) und die Haftungsbeschränkung (DW) erworben haben, wird eine mögliche Selbstbeteiligung für alle Fahrzeuge auf null reduziert. Wenn Sie den Haftungsausschluss (EP), aber nicht die Haftungsbeschränkung (DW) erwerben, sind Sie für Verluste, die den in der Mietvereinbarung angegebenen Betrag überschreiten, bis zum vollen Marktwert des Fahrzeuges verantwortlich, wenn das Fahrzeug beschädigt oder gestohlen wird oder anderweitig verloren geht. Wenn Sie den Haftungsausschluss (EP) ablehnen, aber eine Haftungsbeschränkung (DW) erworben haben (oder wenn eine Haftungsbeschränkung in Ihrem Preis enthalten ist), müssen Sie die entsprechenden Kosten einer Selbstbeteiligung tragen. Einige Schäden sind ausgenommen, und Ihr Verhalten während der Anmietung kann den unter dem Haftungsausschluss (EP) verfügbaren Schutz beeinträchtigen (siehe Abschnitt „Ausschlüsse“).
Der Haftungsausschluss ist keine Versicherung. Vor dem käuflichen Erwerb sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden und Verluste durch unter anderem Beschädigungen, Diebstahl und Umsatzverluste sowie Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und jegliche Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wenn Sie den Haftungsausschluss (EP) ablehnen, aber eine Haftungsbeschränkung (DW) erworben haben (oder wenn eine Haftungsbeschränkung in Ihrem Preis enthalten ist), müssen Sie die entsprechenden Kosten einer Selbstbeteiligung tragen und anschließend bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen.
Wenn der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums keinen Kraftstoff kauft und das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums (wie in der Mietvereinbarung angegeben) zurückgibt, ist er verpflichtet, eine Betankungsgebühr zu zahlen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Differenz zwischen dem in der Mietvereinbarung eingetragenen Kraftstoffstand und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Fahrzeugs multipliziert mit dem in der Station angezeigten Kraftstoffpreis plus einer Tankgebühr von 21,00 EUR. Nicht verbrauchter oder überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.
Bei Elektrofahrzeugen, deren Ladestand bei der Rückgabe niedriger ist, als der Ladestand zu Beginn der Mietzeit (wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben), eine Wiederaufladegebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl der Kilowattstunden, die für die Aufladung des Fahrzeugs erforderlich sind, um die Differenz zwischen dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen und dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfassten Ladezustand auszugleichen, multipliziert mit dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen Preis pro Kilowattstunde zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr, wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben. Nicht verbrauchte oder überschüssige Ladung wird nicht erstattet.
Mieter können mit Bargeld oder Karte bezahlen. Alle Debit- und Kreditkarten namhafter Anbieter (ausgestellt von Visa, Mastercard oder American Express) werden akzeptiert. Alle Karten müssen physisch vorgelegt werden und auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Schecks, Prepaid-Karten, Diners Club, Discover Card, kontaktlose Karten (Kredit- oder Debitkarten) sowie Zahlungen über andere drahtlose oder NFC-basierte Kommunikationstechnologien werden nicht akzeptiert.
Bei der Abholung wird eine Kaution erhoben. Die Kaution ist unabhängig von den geschätzten oder tatsächlichen Kosten der Anmietung und der Betrag variiert je nach Fahrzeugklasse und Code.
Für Fahrzeuge und SUVs der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse sowie für Transporter der Kompakt-, Mittel- und Standardklasse fällt eine Mindestkaution in Höhe von 200,00 EUR an.
Bei allen anderen Transportern beträgt die Mindestkaution 400,00 EUR.
Für Fahrzeuge und SUVs der Oberklasse sowie für große Personentransporter beträgt die Kaution 400,00 EUR und muss mit einer Kreditkarte bezahlt werden.
Für Fahrzeuge der Kategorien Kompaktklasse Elite, Premium- und Luxusklasse sowie Cabrios beträgt die Kaution 500,00 EUR und muss mit einer Kreditkarte bezahlt werden.
Wenn die Anmietung in bar bezahlt wird, beträgt die Mindesteinzahlung 500,00 EUR und muss mit Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Station vor Ort.
Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionales Produkt, das den Mieter von folgenden Kosten befreit: Reparatur oder Austausch von Reifen (ohne Felge) (außer im Rahmen einer größeren Fahrzeugreparatur), Kosten für Ersatzschlüssel sowie alle Bergungs- und Einsatzkosten, die von unseren Pannenhilfsdiensten aufgrund eines vom Mieter verursachten Fahrzeugschadens erhoben werden. Der RAP ist keine Versicherung; einige Schäden sind ausgeschlossen, und das Verhalten des Mieters während der Mietdauer kann den Versicherungsschutz des RAP beeinträchtigen (siehe Abschnitt „Ausschlüsse“).
Vor dem Erwerb des RAP sollten Sie prüfen, ob Ihre private Deckung ausreichend ist. Wenn Sie den RAP ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten tragen und anschließend gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen.
Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und versichert den Fahrer und den Eigentümer im Falle von Ansprüchen Dritter gegen ihn aufgrund von Schäden, die durch das Mietfahrzeug verursacht wurden. Eine Haftpflichtversicherung ist im Preis enthalten. Die Deckung ist auf 135 Millionen EUR begrenzt.
Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.