Autovermietung und Transporter Mieten - Alicante Bahnhof

Alicante Bahnhof

Details zur Station

S N Av. Salamanca
Av. Salamanca, S N
Alicante, ES, 03003

Öffnungszeiten und Services

7. Juni 2026
Sonntag 09:00 AM - 05:00 PM
Montag 08:00 AM - 09:30 PM
Dienstag 08:00 AM - 09:30 PM
Mittwoch 08:00 AM - 09:30 PM
Donnerstag 08:00 AM - 09:30 PM
Freitag 08:00 AM - 09:30 PM
Samstag 09:00 AM - 05:00 PM
Abholservice verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten verfügbar

Fahrzeug anmieten an der Station Alicante Bahnhof

sowohl für kurze Aufenthalte als auch für längere Fahrten geeignet ist.

 

Alicante ist eine Küstenstadt im Südosten Spaniens mit einem kompakten urbanen Flair und einem starken mediterranen Charakter. Das Stadtzentrum öffnet sich vom Hafen aus mit Palmen gesäumten Promenaden, alltäglichen Märkten und Wohngebieten unter dem Hügel, der die Burg Santa Bárbara trägt. Es dient sowohl als Urlaubsbasis als auch als regionales Drehkreuz für die Costa Blanca. Außerhalb der Stadtstraßen führen Straßen schnell ins Landesinnere zu Ackergebieten und Bergdörfern, während sich die Küste von Norden und Süden erstreckt und mit Strandstädten und ruhigeren Buchten zu sehen ist. Diese Mischung aus Stadt, Küste und Landschaft bedeutet, dass Reisen natürlich weit über die Fußweite hinausreichen.

Die Autovermietung in Alicante ist nützlich für Reisende, die an der Costa Blanca flexibel sein möchten. Viele der Strände, Dörfer und Naturparks der Region sind am besten per Auto zu erreichen, insbesondere wenn Sie außerhalb der Stoßzeiten im Sommer unterwegs sind. Ein Auto macht es einfacher, Küstenzeiten mit Fahrten ins Inland an einem einzigen Tag zu kombinieren. Fahrer wählen oft ein Kompaktfahrzeug für Stadt- und Urlaubsreisen oder ein Automatikfahrzeug oder SUV für zusätzlichen Komfort auf Bergstraßen und längeren Fahrten.

Die Anmietung eines Transporters am Bahnhof Alicante ist für praktische Reisen durch die Provinz geeignet, wo sich die Fahrten oft verstreut verteilen. Familien und Gruppen, die zusammen reisen, wählen in der Regel einen Minivan oder einen Personentransport mit 7 Sitzen, um Strände oder Städte im Landesinneren zu erreichen, ohne sich zu teilen. Ein 9-Sitzer-Personentransporter eignet sich gut für gemeinsame Unterkünfte, Veranstaltungen oder organisierte Reisen. Transporter werden auch für kurzfristige lokale Bedürfnisse verwendet, mit einem kleinen Transporter für den täglichen Transport und einem großen Transporter für schwerere Lasten zwischen Küsten- und Binnengebieten. Für Reisende, die in Alicante einen Transporter mieten müssen, entlastet ein Fahrzeug mit engen Terminplänen.

Sehenswürdigkeiten in der Nähe

Elche ist bekannt für seine historischen Palmenhaine und das entspannte Stadtzentrum. Besucher können schattige Pfade erkunden, lokale Geschäfte erkunden und Zeit in grünen öffentlichen Bereichen verbringen, die im Kontrast zum Küstengefühl von Alicante stehen.

Guadalest liegt in den Bergen und ist eines der bekanntesten Dörfer im Landesinneren. Die Fahrt selbst bietet wechselnde Landschaften, und das Dorf ist für seine Aussicht und kleine Museen geschätzt.

Altea hat eine ruhigere Atmosphäre mit einer weiß getünchten Altstadt über dem Meer. Reisende kombinieren einen Besuch oft mit Stationen an der Küste in der Nähe.

Die Costa Blanca ist ausgebreitet und abwechslungsreich. Kurze Fahrten bringen Sie von verkehrsreichen Promenaden bis zu ruhigen Bergstraßen. Wenn Sie mit dem Auto reisen, haben Sie die Freiheit, lokale Ratschläge zu befolgen und Ihre Pläne an das Wetter und die Jahreszeit anzupassen.

Richtlinien zur Anmietung

Der Preis für jeden zusätzlichen Fahrer beträgt 15,00 EUR pro Tag, mit einer Höchstgebühr von 150,00 EUR für 10 Tage.

Bitte parken Sie das Fahrzeug auf einem der Stellplätze von Enterprise Rent-A-Car. Schließen Sie das Fahrzeug ab und werfen Sie die Schlüssel in den Schlüsselkasten an der Eingangstür unserer Filiale.

Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 21 Jahre.

Auf alle Fahrer im Alter von unter 25 Jahren entfällt eine zusätzliche Tagesgebühr in Höhe von 23,00 EUR (für maximal 10 Tage).

Fahrer im Alter von 21 bis 24 Jahren können Fahrzeuge der folgenden Kategorien mieten:

- Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt- und Mittelklassewagen und SUVs
– Kleinbusse (Standardklasse)
– Transporter (Kompakt- und Mittelklasse)

Fahrer müssen mindestens 30 Jahre alt sein, um Fahrzeugkategorien zu mieten, die nicht oben aufgeführt sind.

Wir genehmigen die Nutzung des Fahrzeugs nur auf dem spanischen Festland oder auf der spanischen Insel, auf der Sie das Fahrzeug gemietet haben. Wenn wir Ihnen eine schriftliche Genehmigung erteilen, sind Sie möglicherweise berechtigt, das Fahrzeug zu nutzen, um zu den spanischen Inseln, zwischen den spanischen Inseln und nach Ceuta und Melilla zu fahren. Wenn wir Ihnen eine schriftliche Genehmigung erteilen und Sie eine Gebühr zahlen, sind Sie möglicherweise berechtigt, das Fahrzeug in den folgenden Ländern zu nutzen: Österreich, Deutschland, Belgien, Frankreich, Niederlande, Italien, Luxemburg, Monaco, Schweiz, Portugal, Andorra und Gibraltar. Jede Bewegung des Fahrzeugs außerhalb der vorab genehmigten Länder verstößt gegen die Mietvereinbarung.

Kunden sind dazu verpflichtet, die Mietstation über ihre Pläne, mit dem Fahrzeug das Land zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Jede Bewegung des Fahrzeugs außerhalb der vorab genehmigten Länder verstößt gegen die Mietvereinbarung und die Haftung wird entsprechend geregelt.

Wenn Sie eine Haftungsbeschränkung von uns erwerben (oder wenn eine Haftungsbeschränkung in Ihrem Preis enthalten ist), wird die Haftung, die Sie im Falle von Schäden am, Verlust und/oder Diebstahl des Fahrzeugs zu leisten haben, auf eine Selbstbeteiligung für jeden Schadensfall reduziert. Die Haftungsbeschränkung ist kein Versicherungsprodukt. Einige Schäden sind ausgenommen, und Ihr Verhalten während der Anmietung kann den unter der Haftungsbeschränkung verfügbaren Schutz beeinträchtigen (siehe Abschnitt „Ausschlüsse“).  Die Selbstbeteiligung für jeden Schadensfall ist in der Mietvereinbarung angegeben. Wenn kein anderer Betrag angegeben ist, beträgt die Selbstbeteiligung für Ihre Haftungsbeschränkung je nach Fahrzeugtyp 1400,00 EUR für Kleinst-, Klein-, Kompakt-, Hybrid- und Mittelklassewagen. 1700,00 EUR für Standardwagen, Standardpersonentransporter, Kompaktklasse Elite, Mittelklasse, Standard-SUV und Hybrid-, Kompakt- und Mittelklasse-Cabrios. 2000,00 EUR für Premiumwagen, Premium-Personentransporter, Oberklasse und Premiumklasse mit Allradantrieb. 2500,00 EUR für Luxusklassewagen und Allrad-Fahrzeuge. Für Transporter gelten die folgenden Selbstbeteiligungen: 1250,00 EUR für kleine und mittelgroße sowie Standardklasse-Transporter. Für Transporter der Oberklasse beträgt sie 1500,00 EUR und für große Transporter 1700,00 EUR. Durch den alleinigen Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) wird Ihre Haftung lediglich reduziert. Um Ihre Selbstbeteiligung auf Null zu reduzieren, müssen Sie zusätzlich den Haftungsausschluss (Excess Protection, EP) erwerben.

Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung mögliche Haftungen infolge von Schäden, Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs (einschließlich Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten) ausreichend abdeckt. Wenn Sie die Haftungsbeschränkung ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten zahlen und gegebenenfalls anschließend bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen. 

Eine Kopie unseres Beschwerdeverfahrens und das offizielle Beschwerdeformular sind auf Anfrage kostenlos in jeder Enterprise-Zweigstelle und/oder am Sitz von Enterprise erhältlich, wie in der Mietvereinbarung angegeben.


Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte an unsere Schadensersatzabteilung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an es.dru@ehi.com oder telefonisch unter +34 917821011.

Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde (unabhängig davon, ob die Rückgabe planmäßig oder außerplanmäßig erfolgt), fällt eine Gebühr für Einweganmietungen an. Die Gebühr für Einweganmietungen variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Wenn Sie eine Einweganmietung gebucht haben, wird diese Gebühr in den Reservierungsdetails und/oder in der Zusammenfassung aufgeführt. Bei einer nicht planmäßigen Anmietung wird diese Gebühr auf Ihrer Mietrechnung ausgewiesen.

Wenn Sie den Haftungsausschluss (EP) und die Haftungsbeschränkung (DW) erworben haben, wird eine mögliche Selbstbeteiligung für alle Fahrzeuge auf null reduziert. Wenn Sie den Haftungsausschluss (EP), aber nicht die Haftungsbeschränkung (DW) erwerben, sind Sie für Verluste, die den in der Mietvereinbarung angegebenen Betrag überschreiten, bis zum vollen Marktwert des Fahrzeuges verantwortlich, wenn das Fahrzeug beschädigt oder gestohlen wird oder anderweitig verloren geht. Wenn Sie den Haftungsausschluss (EP) ablehnen, aber eine Haftungsbeschränkung (DW) erworben haben (oder wenn eine Haftungsbeschränkung in Ihrem Preis enthalten ist), müssen Sie die entsprechenden Kosten einer Selbstbeteiligung tragen. Einige Schäden sind ausgenommen, und Ihr Verhalten während der Anmietung kann den unter dem Haftungsausschluss (EP) verfügbaren Schutz beeinträchtigen (siehe Abschnitt „Ausschlüsse“).

Der Haftungsausschluss ist keine Versicherung. Vor dem käuflichen Erwerb sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden und Verluste durch unter anderem Beschädigungen, Diebstahl und Umsatzverluste sowie Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und jegliche Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wenn Sie den Haftungsausschluss (EP) ablehnen, aber eine Haftungsbeschränkung (DW) erworben haben (oder wenn eine Haftungsbeschränkung in Ihrem Preis enthalten ist), müssen Sie die entsprechenden Kosten einer Selbstbeteiligung tragen und anschließend bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen.

Wenn der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums keinen Kraftstoff kauft und das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums (wie in der Mietvereinbarung angegeben) zurückgibt, ist er verpflichtet, eine Betankungsgebühr zu zahlen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Differenz zwischen dem in der Mietvereinbarung eingetragenen Kraftstoffstand und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Fahrzeugs multipliziert mit dem in der Station angezeigten Kraftstoffpreis plus einer Tankgebühr von 21,00 EUR. Nicht verbrauchter oder überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.

Bei Elektrofahrzeugen, deren Ladestand bei der Rückgabe niedriger ist, als der Ladestand zu Beginn der Mietzeit (wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben), eine Wiederaufladegebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl der Kilowattstunden, die für die Aufladung des Fahrzeugs erforderlich sind, um die Differenz zwischen dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen und dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfassten Ladezustand auszugleichen, multipliziert mit dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen Preis pro Kilowattstunde zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr, wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben. Nicht verbrauchte oder überschüssige Ladung wird nicht erstattet. 

Mieter können mit Bargeld oder Karte bezahlen. Alle Debit- und Kreditkarten namhafter Anbieter (ausgestellt von Visa, Mastercard oder American Express) werden akzeptiert. Alle Karten müssen physisch vorgelegt werden und auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Schecks, Prepaid-Karten, Diners Club, Discover Card, kontaktlose Karten (Kredit- oder Debitkarten) sowie Zahlungen über andere drahtlose oder NFC-basierte Kommunikationstechnologien werden nicht akzeptiert.


Bei der Abholung wird eine Kaution erhoben. Die Kaution ist unabhängig von den geschätzten oder tatsächlichen Kosten der Anmietung und der Betrag variiert je nach Fahrzeugklasse und Code.

Für Fahrzeuge und SUVs der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse sowie für Transporter der Kompakt-, Mittel- und Standardklasse fällt eine Mindestkaution in Höhe von 200,00 EUR an.

Bei allen anderen Transportern beträgt die Mindestkaution 400,00 EUR.

Für Fahrzeuge und SUVs der Oberklasse sowie für große Personentransporter beträgt die Kaution 400,00 EUR und muss mit einer Kreditkarte bezahlt werden.

Für Fahrzeuge der Kategorien Kompaktklasse Elite, Premium- und Luxusklasse sowie Cabrios beträgt die Kaution 500,00 EUR und muss mit einer Kreditkarte bezahlt werden.

Wenn die Anmietung in bar bezahlt wird, beträgt die Mindesteinzahlung 500,00 EUR und muss mit Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Station vor Ort.

Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionales Produkt, das den Mieter von folgenden Kosten befreit: Reparatur oder Austausch von Reifen (ohne Felge) (außer im Rahmen einer größeren Fahrzeugreparatur), Kosten für Ersatzschlüssel sowie alle Bergungs- und Einsatzkosten, die von unseren Pannenhilfsdiensten aufgrund eines vom Mieter verursachten Fahrzeugschadens erhoben werden. Der RAP ist keine Versicherung; einige Schäden sind ausgeschlossen, und das Verhalten des Mieters während der Mietdauer kann den Versicherungsschutz des RAP beeinträchtigen (siehe Abschnitt „Ausschlüsse“).

Vor dem Erwerb des RAP sollten Sie prüfen, ob Ihre private Deckung ausreichend ist. Wenn Sie den RAP ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten tragen und anschließend gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen. 

Alle Fahrer müssen Folgendes vorlegen:
(1) einen gültigen Führerschein, der seit mindestens einem (1) Jahr [bzw. zwei (2) Jahren bei Anmietung auf den Kanarischen Inseln] gültig ist.
- Digitale Führerscheine werden nur akzeptiert, wenn sie von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt wurden und die Anmietung in diesem Mitgliedsstaat erfolgt.
- Sofern der Führerschein nicht im Vereinigten Königreich oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (im Standardformat) ausgestellt wurde, gilt Folgendes :
•Wenn der Führerschein in einer anderen Sprache als der Sprache des Landes ausgestellt wurde, in dem Sie ein Fahrzeug mieten, und es sich bei dem verwendeten Alphabet um ein erweitertes lateinisches Alphabet handelt, wird zum besseren Verständnis ein internationaler Führerschein zusätzlich zum nationalen Führerschein empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
•Wenn der Führerschein in einer anderen Sprache als der Sprache des Landes, in dem Sie ein Fahrzeug mieten, ausgestellt wurde und es sich bei dem verwendeten Alphabet nicht um ein erweitertes lateinisches Alphabet handelt (d. h. das verwendete Alphabet ist das kyrillische, japanische, arabische usw.), ist ein internationaler Führerschein erforderlich.
•Wenn im Heimatland ein internationaler Führerschein nicht beschafft werden kann, kann eine anderweitige maschinengeschriebene Übersetzung als Ersatz dienen.  In beiden Fällen ist auch der Führerschein aus dem Heimatland vorzulegen.
•Ein internationaler Führerschein allein ist für eine Anmietung nicht ausreichend.  Der internationale Führerschein ist eine amtliche Übersetzung des jeweiligen Führerscheins aus dem Herkunftsland und gilt nicht als Führerschein oder als gültiger Ausweis.
- Um das Risiko von Bußgeldern zu vermeiden, wird Mietern empfohlen, sich zu erkundigen, ob die örtlichen Behörden von ausländischen Fahrern den Besitz eines internationalen Führerscheins verlangen.

(2) einen gültigen, nicht abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis.

Mieter, die Spanien aus dem Ausland besuchen, müssen auf Anfrage zudem Folgendes vorlegen können:
(3) Kontaktdaten in ihrem Heimatland (z. B. Arbeits- oder Wohnadresse) und in Spanien sowie Reisedokumente wie Flug- oder Bahntickets, Bordkarten, Hotelreservierungen oder Unterkunftsgutscheine usw.

Um an Flughäfen und Bahnhöfen einen Pkw, SUV oder Van der Kategorien Premium, Elite, Luxus oder Cabrio zu mieten, müssen Mieter (4) zusätzliche verifizierte Kontaktdaten wie Angaben zum Arbeitgeber, zwei Telefonnummern, einen Wohnsitznachweis und gegebenenfalls Reisedokumente vorlegen können.

Kunden, deren Dokumente in zwei oder mehr verschiedenen Ländern ausgestellt wurden, müssen einen zusätzlichen Wohnsitznachweis vorlegen (z. B. eine Telefon-, Gas- oder Stromrechnung), der nicht älter als 90 Tage sein darf.

Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.

Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und versichert den Fahrer und den Eigentümer im Falle von Ansprüchen Dritter gegen ihn aufgrund von Schäden, die durch das Mietfahrzeug verursacht wurden. Eine Haftpflichtversicherung ist im Preis enthalten. Die Deckung ist auf 135 Millionen EUR begrenzt.

Autovermietung Alicante Bahnhof - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.