Autovermietung und Transporter Mieten - Siegen

Siegen

Details zur Station

Weidenauer Str. 245
Siegen, NW, DE, 57076

Öffnungszeiten und Services

11. Januar 2026
Sonntag -
Montag 08:00 AM - 06:00 PM
Dienstag 08:00 AM - 06:00 PM
Mittwoch 08:00 AM - 06:00 PM
Donnerstag 08:00 AM - 06:00 PM
Freitag 08:00 AM - 06:00 PM
Samstag 08:00 AM - 12:00 PM
Abholservice verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten verfügbar

Fahrzeug anmieten an der Station Siegen

Am Rande des Rothaargebirges liegt die zauberhafte Universitätsstadt Siegen. Die alte Bergbaustadt zählt zu den kulturellen und wirtschaftlichen Zentren des südlichen Westfalen. Das Herz der Altstadt bilden die Fachwerkhäuser zwischen Löhrstraße, Oberer Metzgerstraße und Hainstraße. Das malerische Ensemble entstand vorwiegend im 17. und 18. Jahrhundert. Von hier aus gelangen Sie schon nach wenigen Minuten über die Burgstraße zum alten Schloss mit seiner wunderschönen Parkanlage. Bei einem Aufenthalt in Siegen lassen Sie sich besser nicht die Sehenswürdigkeiten in der Region entgehen. Allein die vielen Wanderwege im Siegerland laden zu zahlreichen Ausflügen ein. Über die B62 erreichen Sie nach 18 Kilometern die Obernautalsperre bei Netphen, um die ein 8,5 Kilometer langer Rundweg führt. Mit einem Mietwagen von Ihrer Autovermietung Enterprise Rent-A-Car kommen Sie zudem in weniger als einer halben Stunde über die A45 zum Freudenberger Technikmuseum. Das Museum präsentiert in einer lebendig gestalteten Ausstellung Erfindergeist und Technikgeschichte des Siegerlands. Die Enterprise-Filiale in Siegen ist zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Vom Regionalbahnhof Siegen-Weidenau benötigen Sie über die Weidenauer Straße etwa zehn Minuten zu Fuß bis zur Enterprise-Autovermietung. Den Bahnhof fahren die Regionalzüge Richtung Bad Berleburg und Betzdorf regelmäßig an.

Günstige Autovermietung und Transportervermietung in Siegen

Enterprise bietet Ihnen als einer der größten Anbieter von Transportlösungen besonders günstige Konditionen. Online erhalten Sie stets die besten Angebote und sparen bares Geld. So profitieren Sie bei Enterprise, wenn Sie Ihr Mietfahrzeug direkt bei der Anmietung bezahlen. Außerdem bietet die Enterprise-Autovermietung online regelmäßig günstige Angebote wie das Wochenend-Spezialangebot für Städtereisende an. Mit den kraftstoffsparenden Mietfahrzeugen schonen Sie darüber hinaus Ihren Geldbeutel und die Umwelt.

Transportervermietung in Siegen

Ob privat oder geschäftlich – bei der Enterprise-Autovermietung in Siegen stehen Ihnen unterschiedliche Lieferwagen und Sprinter zur Verfügung. Mit den standardmäßigen Lieferwagen transportieren Sie problemlos Waren und kleinere Transportgüter. Für sperrige Güter oder ganze Umzüge empfehlen sich die mittelgroßen bis großen Vans. Bei Umzügen in eine andere Stadt lohnt sich ein extragroßer Transporter. Sämtliche Fahrzeuge werden selbstverständlich regelmäßig gewartet, sind zuverlässig und entsprechen modernen Standards. Erfahren Sie mehr über die Transportervermietung bei Enterprise.

Eine große Auswahl an Fahrzeugen zur Vermietung

Enterprise bietet Ihnen auch in Siegen eine große Auswahl an Mietwagen an. Die Kleinwagen und Kompaktmodelle eignen sich bestens für Tagesausflüge. Wenn Sie vorhaben, einen größeren Einkauf zu erledigen, finden Sie in den Kombis von Enterprise ausreichend Stauraum. Für Geschäftsreisen oder den entspannten Ausflug zu zweit bieten sich die Fahrzeuge der Standardklasse oder ein kraftvoller SUV an. Mehr Platz für die Familie oder eine kleine Reisegruppe gibt es in den Vans und Kleinbussen. Die Fahrzeugflotte von Enterprise beinhaltet ein reichhaltiges Angebot an Fahrzeugklassen.

Autofahren in Siegen

Die Universitätsstadt Siegen ist über die Autobahn A45, die Bundesstraßen B54 und B62 sehr gut an das überregionale Straßennetz angeschlossen. Auf der B54 oder der B62 gelangen Sie zudem innerhalb Siegens schnell in die unterschiedlichen Ortsteile. Auch die Parkplatzsituation in der ehemaligen Bergbaustadt gestaltet sich entspannt. Besucher folgen einfach dem Parkleitsystem zu den zahlreichen Parkhäusern der Innenstadt. In den Außenbezirken gibt es vielfach kostenlose Parkmöglichkeiten.

Richtlinien zur Anmietung

Es wird eine zusätzliche Gebühr mit einem Tagessatz von 10,00 EUR erhoben. An Flughafen- oder Bahnhofstationen beträgt die Gebühr 11,00 EUR pro Tag und zusätzlichem genehmigten Fahrer ohne maximale Gebühr.

Fahrzeug auf einen der als Enterprise-Parkplätze gekennzeichneten Stellflächen abstellen.
 (4 PP links auf dem Parkplatz neben der Filiale)
 Der Nachtbriefkasten befindet sich vor der Filiale stehend rechts neben der Tür

Alle Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Fahrer unter 25 Jahren dürfen nur Autos und SUVs der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse sowie Transporter mieten. Darüber hinaus fällt eine Gebühr für minderjährige Fahrer von 25,00 EUR pro Tag an. An Flughafen- und Bahnhofstationen beträgt die Gebühr 29,99 EUR pro Tag. Fahrer über 25 Jahren dürfen alle Fahrzeuge mieten, mit Ausnahme von Luxus-Elektrofahrzeugen, für die das Mindestalter 30 Jahre beträgt.

Fahrzeuge können in Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden, Norditalien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und Spanien gefahren werden. Fahrzeuge können auch in Kroatien, Süditalien, dem Vatikan, San Marino, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn gefahren werden, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW, Land Rover, Jaguar. Elektrische Luxus-Elite-Fahrzeuge können nicht für grenzüberschreitende Fahrten gemietet werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Für alle grenzüberschreitenden Reisen gelten die folgenden zusätzlichen Gebühren. Flughäfen und Bahnhöfe 6,24 EUR pro Tag. Alle anderen Standorte 5,00 EUR pro Tag. Die maximale Gebühr beträgt 10 Tage. Die Preise beinhalten Steuern und Gebühren.

Die Haftungsbeschränkung (DW) reduziert die Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird. Wenn die Haftungsbeschränkung (DW) nicht in der Reservierung enthalten ist, übernimmt der Mieter die volle Haftung für das Fahrzeug, kann aber optional die Haftungsbeschränkung (DW) erwerben, um die anwendbare Selbstbeteiligung auf null zu reduzieren. Beim Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) am Flughafen München reduziert sich die Selbstbeteiligung wie folgt:

Wenn die Haftungsbeschränkung (DW) in der Reservierung enthalten ist (oder am Flughafen München erworben wird), beträgt die Selbstbeteiligung bei allen Auto- und SUV-Kategorien der Größen Kleinstwagen, Kleinwagen und Kompaktwagen 1.200,00 EUR. Bei Mittelklassewagen, Standardwagen, Kleinbusse und kleine Transporter beträgt die Selbstbeteiligung 1.400,00 EUR. Bei Oberklassewagen und Fahrzeugen der Premiumklasse, großen Kleinbussen, großen SUVs sowie Fahrzeugen der Luxusklasse Elite Elektro beträgt die Selbstbeteiligung 1.700,00 EUR. Bei mittelgroßen und großen Transportern beträgt die Selbstbeteiligung 1.500,00 EUR. Die Selbstbeteiligung wird für jedes einzelne Schadenereignis in Rechnung gestellt.

Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (DW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (DW) ist keine Versicherung.

Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte an unsere Schadensersatzabteilung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an schaden@em.com oder telefonisch unter 0049 (0) 61 96 7853255.

Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für One-Way-Anmietungen an. Die One-Way-Gebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der One-Way-Gebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden. Wird ein Fahrzeug nicht an der auf dem Mietticket angegebenen Station zurückgegeben, wird eine ungeplante One-Way-Gebühr von 100,00 € erhoben. 

Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist eine optionale Abdeckung, die die jeweiligen Selbstbeteiligungskosten der Haftungsbeschränkung für alle Fahrzeuge auf null reduziert.
Wenn der Selbstbeteiligungsschutz (EP) in der Reservierung nicht bereits enthalten ist, kann dieser erworben werden.

Vor dem Erwerb des Selbstbeteiligungsschutzes (EP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird der Selbstbeteiligungsschutz (EP) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten der Haftungsbeschränkung zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist keine Versicherung.

Wenn der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums keinen Kraftstoff kauft und das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums (wie in der Mietvereinbarung angegeben) zurückgibt, ist er verpflichtet, eine Betankungsgebühr zu zahlen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Differenz zwischen dem in der Mietvereinbarung eingetragenen Kraftstoffstand und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Fahrzeugs multipliziert mit dem in der Station angezeigten Kraftstoffpreis. Nicht verbrauchter oder überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.

Bei Elektrofahrzeugen, deren Ladestand bei der Rückgabe niedriger ist, als der Ladestand zu Beginn der Mietzeit (wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben), eine Wiederaufladegebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl der Kilowattstunden, die für die Aufladung des Fahrzeugs erforderlich sind, um die Differenz zwischen dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen und dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfassten Ladezustand auszugleichen, multipliziert mit dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen Preis pro Kilowattstunde zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr, wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben. Nicht verbrauchte oder überschüssige Ladung wird nicht erstattet. 

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs empfehlen wir Ihnen, bis zum Abschluss der Fahrzeuginspektion durch das Vermietungsunternehmen anwesend zu sein. Unter Umständen müssen Sie während Stoßzeiten warten.
Sofern in der Mietvereinbarung nichts anderes festgelegt ist, bleiben Sie für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, bis einer unserer Mitarbeiter oder ein autorisierter Dritter den Zustand des Fahrzeugs überprüft hat, jedoch nicht länger als (a) eine (1) Stunde nach der Rückgabe, wenn die Rückgabe innerhalb der Geschäftszeiten am vereinbarten Rückgabeort erfolgt, oder (b) zwei (2) Stunden nach Beginn des nächsten Werktages, wenn die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten am vereinbarten Rückgabeort mit Rückgabemöglichkeiten außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt.
Wird nach der Anmietung eine Veränderung des Mietfahrzeugzustandes festgestellt, die die normale Abnutzung übersteigt, wird dies vom Vermietungsunternehmen in einem schriftlichen Inspektionsbericht festgehalten und Ihnen wird eine Kopie des Berichts ausgehändigt. Weitere Informationen zur Anfechtung von Schadensersatzforderungen finden Sie in den Richtlinien zu Schadensersatzforderungen.

Bei der Unterzeichnung einer Mietvereinbarung müssen Sie für den Fall, dass während der Anmietung weitere Kosten anfallen, eine gültige Kreditkarte oder Debitkarte als Sicherheit vorlegen. Mit der Unterzeichnung der Mietvereinbarung wird das Vermietungsunternehmen im Voraus dazu ermächtigt, die Karte mit in Zukunft möglicherweise anfallenden Zahlungen zu belasten. Das Vermietungsunternehmen darf auch eine Kaution für künftige Verbindlichkeiten einbehalten – siehe „Zahlungsmethoden und Kaution“.

Die Reisegepäckversicherung (PEC) ist optional und deckt das persönliche Gepäck von Fahrer und Mitfahrern gemäß den Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice ab. Die PEC bietet Schutz bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Gepäck, elektronischen und mobilen Geräten sowie bei verspätetem Gepäck und Verlust von Reisedokumenten. Die Reisegepäckversicherung (PEC) deckt unabhängig von der Mietdauer höchstens 50 Tage ab; die Kosten dürfen 200 EUR nicht überschreiten. Die Deckung durch die Reisegepäckversicherung ist an Ihre Einhaltung der Bedingungen der jeweiligen Police gebunden. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Zusammenfassung handelt. Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten der Police. 

Alle Debit- und Kreditkarten gängiger Anbieter, ausgestellt von Maestro, VPAY, Visa Electron, Visa, Mastercard oder American Express, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Prepaidkarten, Bargeld, Schecks sowie Karten von Diners Club und Discover Card werden nicht akzeptiert.


Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution in Höhe von 250,00 EUR sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, werden nur die geschätzten Mietkosten in Rechnung gestellt und der Kautionsbetrag wird auf der Kreditkarte gesperrt. Die Fahrzeugkategorien Oberklasse, Premium, größere Busse, große SUVs und elektrische Luxus-Elite-Fahrzeuge müssen mit Kreditkarte bezahlt werden.


Wird das Fahrzeug während der Mietdauer beschädigt, geht es verloren oder wird es gestohlen, sind wir berechtigt, die Kaution (sobald wir von dem Vorfall Kenntnis erlangen) um einen anfänglichen Betrag von bis zu 2.000,00 EUR zu erhöhen.



Der Pannendienstschutz (RAP) beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5 l Kraftstoff umfasst. Pannenhilfe ist in fast allen europäischen Ländern verfügbar. Die aktuelle Liste der Länder ist bei der Anmietung in der Mietstation verfügbar. RAP ist eine Pauschalgebühr, die alle Pannendienste abdeckt. Die Pannenhilfe kann auch ohne Zahlung dieser Pauschalgebühr in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt dann nach den tatsächlich für alle erbrachten Hilfsleistungen angefallenen Kosten. Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionales Produkt. Vor dem Kauf des Pannenschutzes (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob die persönliche Deckung ausreicht. Wird RAP abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.

Alle Fahrer müssen einen gültigen und nicht abgelaufenen Führerschein vorlegen (digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert). Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.

Alle Mieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern sind ab dem Stempeldatum im Reisepass des Mieters bis zu 6 Monate gültig. Nach Ablauf der sechs Monate ist ein in der EU ausgestellter Führerschein gesetzlich vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.

Autovermietung Siegen - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.