Autos und Transporter mieten – Heidelberg

Heidelberg

Details zur Station

Carl-Benz-Strasse 2
69115 Heidelberg, BW

Öffnungszeiten und Services

4. Oktober 2026
Sonntag 12:00 PM - 03:00 PM
Montag 08:00 AM - 06:00 PM
Dienstag 08:00 AM - 06:00 PM
Mittwoch 08:00 AM - 06:00 PM
Donnerstag 08:00 AM - 06:00 PM
Freitag 08:00 AM - 06:00 PM
Samstag 09:00 AM - 03:00 PM
Abholservice: verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten: verfügbar

Mietwagen an der Station Heidelberg

Wenn Sie sich in einer neuen Stadt niederlassen möchten, müssen Sie sich schnell bewegen, ganz gleich, ob Sie Ihre Familie besuchen, in der Nähe arbeiten oder die Region erkunden möchten. Enterprise bietet eine Autovermietung in Heidelberg und eine Transportervermietung in Heidelberg an, damit Sie sofort loslegen können.

Heidelberg liegt am Neckar im Südwesten Deutschlands, umgeben von bewaldeten Hügeln und Weinbergen. Sie ist vor allem als Universitätsstadt bekannt und beherbergt Deutschlands älteste akademische Einrichtung, die 1386 gegründet wurde. Das gibt den Straßen ein jugendliches, gemütliches Gefühl. Die kompakte Altstadt verbindet barocke Gebäude mit Cafés, unabhängigen Geschäften und einem geschäftigen Studentenleben. Das Heidelberger Schloss überblickt die Dächer von seinem Hügel, während sich der Marktplatz, der alte Marktplatz, im Herzen der Altstadt befindet. Über diesen kompakten Kern hinaus öffnet sich die Stadt in ruhigere Wohnviertel und weiter draußen in das flachere Ackerland der breiteren Rhein-Neckar-Region.

Mit einem Auto in Heidelberg erreichen Sie die breitere Rhein-Neckar-Region schnell. Mannheim, Karlsruhe und Frankfurt sind bequem mit dem Auto zu erreichen, ebenso wie die Weinberge des Rheintals und die Forstwege weiter südlich. Ein Auto mit Automatikgetriebe oder ein Kompaktwagen-SUV sind ideal für Wochenendausflüge. Beide ermöglichen es, mehrere Städte an einem Tag abzudecken, ohne sich auf Züge oder Fahrpläne verlassen zu müssen. Für Familien, die gemeinsam die Stadt besuchen, bietet ein Personentransporter mit 7 Sitzen die Möglichkeit, alle in einem Fahrzeug zu reisen.

Wenn Sie einen Transporter in Heidelberg für einen kurzen Job oder einen vollwertigen Umzug mieten müssen, deckt ein kleiner Transporter die meisten lokalen Besorgungen ab. Er bewältigt enge Straßen und enge Parkplätze problemlos. Ein 9-Sitzer-Personentransporter eignet sich für Gruppen, die gemeinsam geschäftlich oder mit der Familie reisen. Ein großer Transporter oder Transporter bietet mehr Platz für Möbel, Ausrüstung oder Gepäck mehrerer Mitfahrer. Ein Minivan ist auch eine praktische Wahl, wenn eine Gruppe gemeinsam die Region für einen Tag erkunden möchte.

Sehenswürdigkeiten in der Nähe

Das Schloss Schwetzingen, nur eine kurze Fahrt von Heidelberg entfernt, ist bekannt für seine formellen Barockgärten und seine kunstvolle Sommerresidenz. Besucher können auf eigene Faust durch das Gelände spazieren oder sich an einem Rundgang durch die Schlossräume beteiligen, in denen einst die Kurfürsten der Pfalz lebten.

Neckarsteinach liegt weiter am Neckartal und ist bekannt für seine vier mittelalterlichen Burgen, die über dem Fluss an bewaldeten Hängen liegen. Die Fußwege hier steigen sanft und öffnen sich mit weiten Ausblicken über das Tal.

Speyer beherbergt eine der größten romanischen Kathedralen Deutschlands, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. Die Krypta beherbergt die Gräber mehrerer deutscher Kaiser, und in der nahe gelegenen Altstadt gibt es Cafés und kleine Geschäfte in der Nähe des Rheins.

Die breitere Rhein-Neckar-Region verbindet das Stadtleben mit der offenen Landschaft und bewegt sich von Flusstädten zu bewaldeten Hügeln innerhalb einer kurzen Fahrt. Reisen Sie hier meist entspannt, da kurze Strecken sehr unterschiedliche Landschaften voneinander trennen, von Universitätsstraßen bis hin zu ruhigen Weinbergen.

Richtlinien zur Anmietung

Es wird eine zusätzliche Gebühr mit einem Tagessatz von 10,00 EUR erhoben. An Flughafen- oder Bahnhofstationen beträgt die Gebühr 12,59 EUR pro Tag und zusätzlichem genehmigten Fahrer ohne maximale Gebühr.

Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 21 Jahre.

Auf alle Fahrer im Alter von unter 25 Jahren entfällt eine zusätzliche Tagesgebühr in Höhe von 25,00 EUR. An Flughafen- und Bahnhofstationen beträgt die zusätzliche Tagesgebühr 29,99 EUR pro Tag.

Fahrer im Alter von 21 bis 24 Jahren können Fahrzeuge der folgenden Kategorien mieten:

- Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompaktwagen, Mittelklassewagen und Standardwagen und SUVs
- Transporter aller Arten

Fahrer im Alter von 25 bis 29 Jahren können folgende Fahrzeugkategorien mieten:
- Alle Fahrzeugtypen außer Luxus-Elektrofahrzeugen

Fahrer müssen mindestens 30 Jahre alt sein, um folgende Fahrzeuge zu mieten:
- Luxus-Elektrofahrzeuge

Fahrzeuge können in Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden, Norditalien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und Spanien gefahren werden. Fahrzeuge können auch in Kroatien, Süditalien, dem Vatikan, San Marino, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn gefahren werden, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW, Land Rover, Jaguar. Elektrische Luxus-Elite-Fahrzeuge können nicht für grenzüberschreitende Fahrten gemietet werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Für alle grenzüberschreitenden Reisen gelten die folgenden zusätzlichen Gebühren. Flughäfen und Bahnhöfe 6,24 EUR Miettag. Alle anderen Standorte 5,00 EUR Miettag. Die maximale Gebühr beträgt 10 Tage. Die Preise beinhalten Steuern und Gebühren.

Die Haftungsbeschränkung (DW) reduziert die Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird. Wenn die Haftungsbeschränkung (DW) nicht in der Reservierung enthalten ist, übernimmt der Mieter die volle Haftung für das Fahrzeug, kann aber optional die Haftungsbeschränkung (DW) erwerben, um die anwendbare Selbstbeteiligung auf null zu reduzieren. Beim Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) am Flughafen München reduziert sich die Selbstbeteiligung wie folgt:

Wenn die Haftungsbeschränkung (DW) in der Reservierung enthalten ist (oder am Flughafen München erworben wird), beträgt die Selbstbeteiligung bei allen Auto- und SUV-Kategorien der Größen Kleinstwagen, Kleinwagen und Kompaktwagen 1.200,00 EUR. Bei Mittelklassewagen, Standardwagen, Kleinbusse und kleine Transporter beträgt die Selbstbeteiligung 1.400,00 EUR. Bei Oberklassewagen und Fahrzeugen der Premiumklasse, großen Kleinbussen, großen SUVs sowie Fahrzeugen der Luxusklasse Elite Elektro beträgt die Selbstbeteiligung 1.700,00 EUR. Bei mittelgroßen und großen Transportern beträgt die Selbstbeteiligung 1.500,00 EUR. Die Selbstbeteiligung wird für jedes einzelne Schadenereignis in Rechnung gestellt.

Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (DW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (DW) ist keine Versicherung.

Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte an unsere Schadensersatzabteilung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an schaden@em.com oder telefonisch unter 0049 (0) 61 96 7853255.

Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für One-Way-Anmietungen an. Die One-Way-Gebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der One-Way-Gebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden. Wird ein Fahrzeug nicht an der auf dem Mietticket angegebenen Station zurückgegeben, wird eine ungeplante One-Way-Gebühr von 100,00 € erhoben. 

Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist eine optionale Abdeckung, die die jeweiligen Selbstbeteiligungskosten der Haftungsbeschränkung für alle Fahrzeuge auf null reduziert.
Wenn der Selbstbeteiligungsschutz (EP) in der Reservierung nicht bereits enthalten ist, kann dieser erworben werden.

Vor dem Erwerb des Selbstbeteiligungsschutzes (EP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird der Selbstbeteiligungsschutz (EP) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten der Haftungsbeschränkung zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist keine Versicherung.

Wenn der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums keinen Kraftstoff kauft und das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums (wie in der Mietvereinbarung angegeben) zurückgibt, ist er verpflichtet, eine Betankungsgebühr zu zahlen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Differenz zwischen dem in der Mietvereinbarung eingetragenen Kraftstoffstand und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Fahrzeugs multipliziert mit dem in der Station angezeigten Kraftstoffpreis. Nicht verbrauchter oder überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.

Bei Elektrofahrzeugen, deren Ladestand bei der Rückgabe niedriger ist, als der Ladestand zu Beginn der Mietzeit (wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben), eine Wiederaufladegebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl der Kilowattstunden, die für die Aufladung des Fahrzeugs erforderlich sind, um die Differenz zwischen dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen und dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfassten Ladezustand auszugleichen, multipliziert mit dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen Preis pro Kilowattstunde zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr, wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben. Nicht verbrauchte oder überschüssige Ladung wird nicht erstattet. 

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs empfehlen wir Ihnen, bis zum Abschluss der Fahrzeuginspektion durch das Vermietungsunternehmen anwesend zu sein. Unter Umständen müssen Sie während Stoßzeiten warten.
Sofern in der Mietvereinbarung nichts anderes festgelegt ist, bleiben Sie für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, bis einer unserer Mitarbeiter oder ein autorisierter Dritter den Zustand des Fahrzeugs überprüft hat, jedoch nicht länger als (a) eine (1) Stunde nach der Rückgabe, wenn die Rückgabe innerhalb der Geschäftszeiten am vereinbarten Rückgabeort erfolgt, oder (b) zwei (2) Stunden nach Beginn des nächsten Werktages, wenn die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten am vereinbarten Rückgabeort mit Rückgabemöglichkeiten außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt.
Wird nach der Anmietung eine Veränderung des Mietfahrzeugzustandes festgestellt, die die normale Abnutzung übersteigt, wird dies vom Vermietungsunternehmen in einem schriftlichen Inspektionsbericht festgehalten und Ihnen wird eine Kopie des Berichts ausgehändigt. Weitere Informationen zur Anfechtung von Schadensersatzforderungen finden Sie in den Richtlinien zu Schadensersatzforderungen.

Bei der Unterzeichnung einer Mietvereinbarung müssen Sie für den Fall, dass während der Anmietung weitere Kosten anfallen, eine gültige Kreditkarte oder Debitkarte als Sicherheit vorlegen. Mit der Unterzeichnung der Mietvereinbarung wird das Vermietungsunternehmen im Voraus dazu ermächtigt, die Karte mit in Zukunft möglicherweise anfallenden Zahlungen zu belasten. Das Vermietungsunternehmen darf auch eine Kaution für künftige Verbindlichkeiten einbehalten – siehe „Zahlungsmethoden und Kaution“.

Die Reisegepäckversicherung (PEC) ist optional und deckt das persönliche Gepäck von Fahrer und Mitfahrern gemäß den Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice ab. Die PEC bietet Schutz bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Gepäck, elektronischen und mobilen Geräten sowie bei verspätetem Gepäck und Verlust von Reisedokumenten. Die Reisegepäckversicherung (PEC) deckt unabhängig von der Mietdauer höchstens 50 Tage ab; die Kosten dürfen 200 EUR nicht überschreiten. Die Deckung durch die Reisegepäckversicherung ist an Ihre Einhaltung der Bedingungen der jeweiligen Police gebunden. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Zusammenfassung handelt. Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten der Police. 

Alle Debit- und Kreditkarten gängiger Anbieter, ausgestellt von Maestro, VPAY, Visa Electron, Visa, Mastercard oder American Express, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Prepaidkarten, Bargeld, Schecks sowie Karten von Diners Club und Discover Card werden nicht akzeptiert.


Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution in Höhe von 250,00 EUR sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, werden nur die geschätzten Mietkosten in Rechnung gestellt und der Kautionsbetrag wird auf der Kreditkarte gesperrt. Die Fahrzeugkategorien Oberklasse, Premium, größere Busse, große SUVs und elektrische Luxus-Elite-Fahrzeuge müssen mit Kreditkarte bezahlt werden.


Wird das Fahrzeug während der Mietdauer beschädigt, geht es verloren oder wird es gestohlen, sind wir berechtigt, die Kaution (sobald wir von dem Vorfall Kenntnis erlangen) um einen anfänglichen Betrag von bis zu 2.000,00 EUR zu erhöhen.



Der Pannendienstschutz (RAP) beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5 l Kraftstoff umfasst. Pannenhilfe ist in fast allen europäischen Ländern verfügbar. Die aktuelle Liste der Länder ist bei der Anmietung in der Mietstation verfügbar. RAP ist eine Pauschalgebühr, die alle Pannendienste abdeckt. Die Pannenhilfe kann auch ohne Zahlung dieser Pauschalgebühr in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt dann nach den tatsächlich für alle erbrachten Hilfsleistungen angefallenen Kosten. Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionales Produkt. Vor dem Kauf des Pannenschutzes (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob die persönliche Deckung ausreicht. Wird RAP abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.

Alle Fahrer müssen einen gültigen und nicht abgelaufenen Führerschein vorlegen (digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert).
Sofern der Führerschein nicht im Vereinigten Königreich oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (im Standardformat) ausgestellt wurde, gilt Folgendes :
•Wenn der Führerschein in einer anderen Sprache als der Sprache des Landes ausgestellt wurde, in dem Sie ein Fahrzeug mieten, und es sich bei dem verwendeten Alphabet um ein erweitertes lateinisches Alphabet handelt, wird zum besseren Verständnis ein internationaler Führerschein zusätzlich zum nationalen Führerschein empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
•Wenn der Führerschein in einer anderen Sprache als der Sprache des Landes, in dem Sie ein Fahrzeug mieten, ausgestellt wurde und es sich bei dem verwendeten Alphabet nicht um ein erweitertes lateinisches Alphabet handelt (d. h. das verwendete Alphabet ist das kyrillische, japanische, arabische usw.), ist ein internationaler Führerschein erforderlich.
•Wenn im Heimatland ein internationaler Führerschein nicht beschafft werden kann, kann eine anderweitige maschinengeschriebene Übersetzung als Ersatz dienen.  In beiden Fällen ist auch der Führerschein aus dem Heimatland vorzulegen.
•Ein internationaler Führerschein allein ist für eine Anmietung nicht ausreichend.  Der internationale Führerschein ist eine amtliche Übersetzung des jeweiligen Führerscheins aus dem Herkunftsland und gilt nicht als Führerschein oder als gültiger Ausweis.

Alle Mieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern sind ab dem Stempeldatum im Reisepass des Mieters bis zu 6 Monate gültig. Nach Ablauf der sechs Monate ist ein in der EU ausgestellter Führerschein gesetzlich vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.

Häufig gestellte Fragen zur Fahrzeuganmietung – Heidelberg

Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen zur Fahrzeuganmietung.