Autovermietung und Transporter Mieten - Frankfurt-Gallus

Frankfurt-Gallus

Details zur Station

Mainzer Landstr. 292
Frankfurt Am Main, HE, DE, 60326

Öffnungszeiten und Services

22. Februar 2026
Sonntag -
Montag 08:00 AM - 02:00 PM
Dienstag 08:00 AM - 02:00 PM
Mittwoch 08:00 AM - 02:00 PM
Donnerstag 08:00 AM - 02:00 PM
Freitag 08:00 AM - 06:00 PM
Samstag -
Abholservice verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten verfügbar

Fahrzeug anmieten an der Station Frankfurt-Gallus

Frankfurt am Main ist mit mehr als 730.000 Einwohnern die größte Stadt in Hessen und das Zentrum der Metropolregion Rhein-Main, in der rund 5,5 Millionen Menschen leben. Als bekannte Messestadt und Sitz zahlreicher Banken ist die Stadt auch international von großer Bedeutung. Doch nicht nur Geschäftsreisende zieht es regelmäßig nach Frankfurt. Ein breites kulturelles Angebot sowie eine eindrucksvolle Stadtgeschichte, die sich in Sehenswürdigkeiten wie dem Römer, der Paulskirche und dem Kaiserdom widerspiegelt, machen Frankfurt auch zu einer beliebten Destination für Städtereisende. Ein Mietwagen von Enterprise Rent-A-Car sorgt dabei für besondere Flexibilität. Nicht nur die vielfältigen Attraktionen der Stadt, wie die berühmte Skyline, sondern auch die reizvollen Landschaften der Umgebung können Sie mit einem Mietwagen entdecken. Die Berge des Taunus und die idyllischen Weinorte am Rhein sind nur eine kurze Fahrt entfernt. Ein Besuch im Opel-Zoo bei Königstein ist ebenso einen Ausflug wert, wie die Landeshauptstadt Wiesbaden, welche Sie mit einem Mietwagen schnell und bequem erreichen. Erholung und Entspannung finden Sie hingegen in der Rhein-Main-Therme. Die 3000 Quadratmeter große Wellnessoase bietet beste Voraussetzungen, um dem Trubel der Großstadt zu entfliehen. Den passenden Mietwagen für Ihren Aufenthalt in Frankfurt finden Sie nur wenige Schritte vom Hauptbahnhof entfernt bei Ihrer Enterprise-Autovermietung.

Günstige Autovermietung und Transportervermietung in Frankfurt

In der Enterprise-Niederlassung im Frankfurter Stadtzentrum stehen für Sie Fahrzeuge der unterschiedlichsten Klassen bereit. Alle Autos mieten Sie zu besonders günstigen Konditionen, wenn Sie die Buchung online durchführen. Auch durch die Vorauszahlung des Mietbetrages profitieren Sie von außergewöhnlich attraktiven Preisen. Doch nicht nur bei der Anmietung, sondern auch unterwegs können Sie mit Enterprise Geld sparen. Viele der Fahrzeuge zeichnen sich durch Ihren geringen Verbrauch aus und schonen so sowohl die Umwelt als auch Ihr Portemonnaie.

Transportervermietung in Frankfurt

Für größere und kleinere Transportaufgaben stehen Ihnen bei Enterprise in Frankfurt verschiedene Fahrzeuge zur Verfügung. Das Angebot reicht von kleinen Lieferwagen über kompakte Sprinter, bis hin zu besonders großen Transportern, mit denen auch ein Umzug kein Problem darstellt. Neben den Frachttransportern sind aber auch komfortable Kleinbusse in der Flotte von Enterprise zu finden. Diese überzeugen aufgrund ihrer regelmäßigen Wartung ebenso wie die Transporter mit ihrer hohen Zuverlässigkeit. Erfahren Sie mehr über die Transportervermietung bei Enterprise.

Eine große Auswahl an Fahrzeugen zur Vermietung

Ganz gleich, ob Sie einen wendigen Kleinwagen für Fahrten in der Innenstadt benötigen oder eine repräsentative Limousine für den Besuch bei einem wichtigen Kunden – bei Enterprise finden Sie garantiert das passende Fahrzeug. Ein praktischer Kombi aus der Kompakt- oder Mittelklasse eignet sich für eine Fahrt mit der ganzen Familie, während Sie mit einem SUV Ihren nächsten Ausflug ins Grüne oder in die hügelige Landschaft des Taunus machen. Weiterführende Informationen zu dem umfangreichen Angebot von Enterprise finden Sie unter den verschiedenen Mietwagen.

Autofahren in Frankfurt

Die Enterprise-Niederlassung nahe dem Frankfurter Hauptbahnhof erreichen Sie bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Weiterfahrt mit Ihrem Mietwagen gestaltet sich durch ein Netz von Bundesstraßen, die durch Frankfurt führen, recht einfach. Mehrere Autobahnen führen durch das äußere Stadtgebiet, sodass Sie auch die umliegenden Städte wie Darmstadt, Mainz und Wiesbaden schnell erreichen. In der Stadt können Sie eines der 22 an das Parkleitsystem angeschlossenen Parkhäuser nutzen, während Sie einen Termin wahrnehmen oder das Stadtzentrum zu Fuß erkunden.

Richtlinien zur Anmietung

Es wird eine zusätzliche Gebühr mit einem Tagessatz von 10,00 EUR erhoben. An Flughafen- oder Bahnhofstationen beträgt die Gebühr 12,59 EUR pro Tag und zusätzlichem genehmigten Fahrer ohne maximale Gebühr.

Bitte das Fahrzeug auf einen der als Enterprise-Parkplätze gekennzeichneten Stellflächen abstellen (10 Parkplätze vor der Filiale). Der Nachtbriefkasten befindet sich vor der Filiale stehend links.

Alle Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Fahrer unter 25 Jahren dürfen nur Autos und SUVs der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse sowie Transporter mieten. Darüber hinaus fällt eine Gebühr für minderjährige Fahrer von 25,00 EUR pro Tag an. An Flughafen- und Bahnhofstationen beträgt die Gebühr 29,99 EUR pro Tag. Fahrer über 25 Jahren dürfen alle Fahrzeuge mieten, mit Ausnahme von Luxus-Elektrofahrzeugen, für die das Mindestalter 30 Jahre beträgt.

Fahrzeuge können in Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden, Norditalien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und Spanien gefahren werden. Fahrzeuge können auch in Kroatien, Süditalien, dem Vatikan, San Marino, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn gefahren werden, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW, Land Rover, Jaguar. Elektrische Luxus-Elite-Fahrzeuge können nicht für grenzüberschreitende Fahrten gemietet werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Für alle grenzüberschreitenden Reisen gelten die folgenden zusätzlichen Gebühren. Flughäfen und Bahnhöfe 6,24 EUR Miettag. Alle anderen Standorte 5,00 EUR Miettag. Die maximale Gebühr beträgt 10 Tage. Die Preise beinhalten Steuern und Gebühren.

Die Haftungsbeschränkung (DW) reduziert die Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird. Wenn die Haftungsbeschränkung (DW) nicht in der Reservierung enthalten ist, übernimmt der Mieter die volle Haftung für das Fahrzeug, kann aber optional die Haftungsbeschränkung (DW) erwerben, um die anwendbare Selbstbeteiligung auf null zu reduzieren. Beim Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) am Flughafen München reduziert sich die Selbstbeteiligung wie folgt:

Wenn die Haftungsbeschränkung (DW) in der Reservierung enthalten ist (oder am Flughafen München erworben wird), beträgt die Selbstbeteiligung bei allen Auto- und SUV-Kategorien der Größen Kleinstwagen, Kleinwagen und Kompaktwagen 1.200,00 EUR. Bei Mittelklassewagen, Standardwagen, Kleinbusse und kleine Transporter beträgt die Selbstbeteiligung 1.400,00 EUR. Bei Oberklassewagen und Fahrzeugen der Premiumklasse, großen Kleinbussen, großen SUVs sowie Fahrzeugen der Luxusklasse Elite Elektro beträgt die Selbstbeteiligung 1.700,00 EUR. Bei mittelgroßen und großen Transportern beträgt die Selbstbeteiligung 1.500,00 EUR. Die Selbstbeteiligung wird für jedes einzelne Schadenereignis in Rechnung gestellt.

Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (DW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (DW) ist keine Versicherung.

Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte an unsere Schadensersatzabteilung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an schaden@em.com oder telefonisch unter 0049 (0) 61 96 7853255.

Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für One-Way-Anmietungen an. Die One-Way-Gebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der One-Way-Gebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden. Wird ein Fahrzeug nicht an der auf dem Mietticket angegebenen Station zurückgegeben, wird eine ungeplante One-Way-Gebühr von 100,00 € erhoben. 

Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist eine optionale Abdeckung, die die jeweiligen Selbstbeteiligungskosten der Haftungsbeschränkung für alle Fahrzeuge auf null reduziert.
Wenn der Selbstbeteiligungsschutz (EP) in der Reservierung nicht bereits enthalten ist, kann dieser erworben werden.

Vor dem Erwerb des Selbstbeteiligungsschutzes (EP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird der Selbstbeteiligungsschutz (EP) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten der Haftungsbeschränkung zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist keine Versicherung.

Wenn der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums keinen Kraftstoff kauft und das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums (wie in der Mietvereinbarung angegeben) zurückgibt, ist er verpflichtet, eine Betankungsgebühr zu zahlen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Differenz zwischen dem in der Mietvereinbarung eingetragenen Kraftstoffstand und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Fahrzeugs multipliziert mit dem in der Station angezeigten Kraftstoffpreis. Nicht verbrauchter oder überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.

Bei Elektrofahrzeugen, deren Ladestand bei der Rückgabe niedriger ist, als der Ladestand zu Beginn der Mietzeit (wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben), eine Wiederaufladegebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl der Kilowattstunden, die für die Aufladung des Fahrzeugs erforderlich sind, um die Differenz zwischen dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen und dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfassten Ladezustand auszugleichen, multipliziert mit dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen Preis pro Kilowattstunde zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr, wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben. Nicht verbrauchte oder überschüssige Ladung wird nicht erstattet. 

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs empfehlen wir Ihnen, bis zum Abschluss der Fahrzeuginspektion durch das Vermietungsunternehmen anwesend zu sein. Unter Umständen müssen Sie während Stoßzeiten warten.
Sofern in der Mietvereinbarung nichts anderes festgelegt ist, bleiben Sie für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, bis einer unserer Mitarbeiter oder ein autorisierter Dritter den Zustand des Fahrzeugs überprüft hat, jedoch nicht länger als (a) eine (1) Stunde nach der Rückgabe, wenn die Rückgabe innerhalb der Geschäftszeiten am vereinbarten Rückgabeort erfolgt, oder (b) zwei (2) Stunden nach Beginn des nächsten Werktages, wenn die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten am vereinbarten Rückgabeort mit Rückgabemöglichkeiten außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt.
Wird nach der Anmietung eine Veränderung des Mietfahrzeugzustandes festgestellt, die die normale Abnutzung übersteigt, wird dies vom Vermietungsunternehmen in einem schriftlichen Inspektionsbericht festgehalten und Ihnen wird eine Kopie des Berichts ausgehändigt. Weitere Informationen zur Anfechtung von Schadensersatzforderungen finden Sie in den Richtlinien zu Schadensersatzforderungen.

Bei der Unterzeichnung einer Mietvereinbarung müssen Sie für den Fall, dass während der Anmietung weitere Kosten anfallen, eine gültige Kreditkarte oder Debitkarte als Sicherheit vorlegen. Mit der Unterzeichnung der Mietvereinbarung wird das Vermietungsunternehmen im Voraus dazu ermächtigt, die Karte mit in Zukunft möglicherweise anfallenden Zahlungen zu belasten. Das Vermietungsunternehmen darf auch eine Kaution für künftige Verbindlichkeiten einbehalten – siehe „Zahlungsmethoden und Kaution“.

Die Reisegepäckversicherung (PEC) ist optional und deckt das persönliche Gepäck von Fahrer und Mitfahrern gemäß den Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice ab. Die PEC bietet Schutz bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Gepäck, elektronischen und mobilen Geräten sowie bei verspätetem Gepäck und Verlust von Reisedokumenten. Die Reisegepäckversicherung (PEC) deckt unabhängig von der Mietdauer höchstens 50 Tage ab; die Kosten dürfen 200 EUR nicht überschreiten. Die Deckung durch die Reisegepäckversicherung ist an Ihre Einhaltung der Bedingungen der jeweiligen Police gebunden. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Zusammenfassung handelt. Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten der Police. 

Alle Debit- und Kreditkarten gängiger Anbieter, ausgestellt von Maestro, VPAY, Visa Electron, Visa, Mastercard oder American Express, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Prepaidkarten, Bargeld, Schecks sowie Karten von Diners Club und Discover Card werden nicht akzeptiert.


Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution in Höhe von 250,00 EUR sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, werden nur die geschätzten Mietkosten in Rechnung gestellt und der Kautionsbetrag wird auf der Kreditkarte gesperrt. Die Fahrzeugkategorien Oberklasse, Premium, größere Busse, große SUVs und elektrische Luxus-Elite-Fahrzeuge müssen mit Kreditkarte bezahlt werden.


Wird das Fahrzeug während der Mietdauer beschädigt, geht es verloren oder wird es gestohlen, sind wir berechtigt, die Kaution (sobald wir von dem Vorfall Kenntnis erlangen) um einen anfänglichen Betrag von bis zu 2.000,00 EUR zu erhöhen.



Der Pannendienstschutz (RAP) beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5 l Kraftstoff umfasst. Pannenhilfe ist in fast allen europäischen Ländern verfügbar. Die aktuelle Liste der Länder ist bei der Anmietung in der Mietstation verfügbar. RAP ist eine Pauschalgebühr, die alle Pannendienste abdeckt. Die Pannenhilfe kann auch ohne Zahlung dieser Pauschalgebühr in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt dann nach den tatsächlich für alle erbrachten Hilfsleistungen angefallenen Kosten. Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionales Produkt. Vor dem Kauf des Pannenschutzes (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob die persönliche Deckung ausreicht. Wird RAP abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.

Alle Fahrer müssen einen gültigen und nicht abgelaufenen Führerschein vorlegen (digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert).
Sofern der Führerschein nicht im Vereinigten Königreich oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (im Standardformat) ausgestellt wurde, gilt Folgendes :
•Wenn der Führerschein in einer anderen Sprache als der Sprache des Landes ausgestellt wurde, in dem Sie ein Fahrzeug mieten, und es sich bei dem verwendeten Alphabet um ein erweitertes lateinisches Alphabet handelt, wird zum besseren Verständnis ein internationaler Führerschein zusätzlich zum nationalen Führerschein empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
•Wenn der Führerschein in einer anderen Sprache als der Sprache des Landes, in dem Sie ein Fahrzeug mieten, ausgestellt wurde und es sich bei dem verwendeten Alphabet nicht um ein erweitertes lateinisches Alphabet handelt (d. h. das verwendete Alphabet ist das kyrillische, japanische, arabische usw.), ist ein internationaler Führerschein erforderlich.
•Wenn im Heimatland ein internationaler Führerschein nicht beschafft werden kann, kann eine anderweitige maschinengeschriebene Übersetzung als Ersatz dienen.  In beiden Fällen ist auch der Führerschein aus dem Heimatland vorzulegen.
•Ein internationaler Führerschein allein ist für eine Anmietung nicht ausreichend.  Der internationale Führerschein ist eine amtliche Übersetzung des jeweiligen Führerscheins aus dem Herkunftsland und gilt nicht als Führerschein oder als gültiger Ausweis.

Alle Mieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern sind ab dem Stempeldatum im Reisepass des Mieters bis zu 6 Monate gültig. Nach Ablauf der sechs Monate ist ein in der EU ausgestellter Führerschein gesetzlich vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.

Sehr geehrte Kunden. Wir freuen uns, dass Sie sich für Enterprise Rent-A-Car entschieden haben. Wenn Sie einen Transporter gebucht haben, werden wir Sie innerhalb der nächsten 48 Stunden kontaktieren, um den Vermietprozess mit Ihnen zu besprechen. Vielen Dank. Ihr Enterprise Team.

Autovermietung Frankfurt-Gallus - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fahrzeuganmietung.