Darf ich mit dem Mietwagen ins Ausland fahren (GRENZÜBERSCHREITENDE FAHRTEN)?

 

  • Grenzüberschreitende Fahrten (Auslandsfahrten) sind für bestimmte Länder außerhalb Deutschlands zulässig und bedürfen der vorherigen Genehmigung:
    • Auslandsfahrten sind zulässig für Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Nord-Italien und Spanien.
    • Auslandsfahrten sind bedingt erlaubt für Kroatien, Süd-Italien, Vatikanstaat, San Marino, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn; Ausschluss für  folgende Automarken möglich: Audi, BMW, Mercedes, Volkswagen, Land Rover, Tesla, Volvo, Infinity und Jaguar. Die Automarken Tesla und Polestar können nicht für grenzüberschreitende Fahrten gemietet werden.
  • Kosten pro Anmietung: ab 5 Euro pro Tag und max. 50 Euro pro Anmietung. 

 

 

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